1000steine
16.02.2021, 16:42

Editiert von
1000steine
13.02.2022, 10:23

+36Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Ursprungs-Posting zu dieser Diskussion:

https://www.1000steine.de...?entry=1&id=461906



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Lok24
10.01.2022, 10:04

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Editiert von
Lok24
10.01.2022, 10:23

Re: Und täglich grüßt das Murmeltier...

Hallo Thekla,

Thekla hat geschrieben:

es geht um mehr. Leider. Es geht ums Gewählt werden.

Wenn ich mir die Liste der Teilnehmer hier im Thread anschaue kann ich mir das (bei den allermeisten)kaum vorstellen.
Es geht (immer noch) um klare und einfache und schlüssige "Regeln" ,schade ist, dass man die überhaupt für nötig hält und nicht dem gesunden Menschenverstand überlässt.
Ich werde mich ab jetzt da raushalten, da die Diskussion sich immer wieder um das "ob" und "wie" dreht statt um die Inhalte.

Thekla hat geschrieben:
Hubs richtig programmieren nervt mehr. * Duck und weg und nichts wie weg vor Lok.““
Jetzt gibts auf die Mütze..


Da kannste fest von ausgehen. Wo ist denn hier der "Melden"-Knopf?

Grüße und etwas verspätete Gute Wünsche für's neue Jahr

Werner



Monsieur Greenhorn
10.04.2024, 23:50

Als Antwort auf den Beitrag von 1000steine

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Hallo, Lego Designer in Billund färben manchmal Teile die noch nicht in der Farbe existieren um, wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert – ist das dann auch ein Meldepflichtiges Fremd Teil?



Dirk1313
11.04.2024, 13:29

Als Antwort auf den Beitrag von Monsieur Greenhorn

Editiert von
Dirk1313
11.04.2024, 14:07

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Monsieur Greenhorn hat geschrieben:

Hallo, Lego Designer in Billund färben manchmal Teile die noch nicht in der Farbe existieren um, wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert – ist das dann auch ein Meldepflichtiges Fremd Teil?


Wenn es nachweislich vom LEGO Designer eingefärbt wurde um damit einen Prototypen zu designen, dann könnte man es als “original” ansehen.
UPDATE: Wenn DU es selbst einfärbst dann ist es ein Custom oder Fremdteil.

Hier mal ein Beispiel - das ist tatsächlich ein von Jamie Berard in tan (beige) eingefärbtes Croissant:

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Viele Grüße
Dirk - Mail

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Thekla
11.04.2024, 13:49

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

+1Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Moin Dirk,

Zitat: wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert

=> ich

Gruß
Thekla


Berliner Steinkultur


Dirk1313 gefällt das


Dirk1313
11.04.2024, 14:05

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Thekla hat geschrieben:

Moin Dirk,

Zitat: wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert

=> ich

Gruß
Thekla


Recht haste: es IST ein meldepflichtiges Fremdteil. Custom so wie Sägen und Feilen.


Viele Grüße
Dirk - Mail

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Monsieur Greenhorn
12.04.2024, 08:29

Als Antwort auf den Beitrag von 1000steine

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Vielen Dank für die Information. Aber Verchromen ist in ordnung? Ist das nicht auch eine Umfärbung?



Dirk1313
12.04.2024, 09:43

Als Antwort auf den Beitrag von Monsieur Greenhorn

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Monsieur Greenhorn hat geschrieben:

Vielen Dank für die Information. Aber Verchromen ist in ordnung? Ist das nicht auch eine Umfärbung?

Wo steht dass verchromen in Ordnung ist?
Es gibt etliche von LEGO verchromte Teile.


Viele Grüße
Dirk - Mail

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Monsieur Greenhorn
12.04.2024, 10:12

Als Antwort auf den Beitrag von 1000steine

Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Ich frage nur weil ein umgefärbter Stein für mich gleiche zu setzen ist wie ein verchromter und nicht wie ein zersägter, farbekann man abwaschen zerschneiden ist irreversibel. Ich will gar nicht diskutieren, ich frage nur weil ich (hier) neu bin und keinen Fehler machen möchte der Leute verstimmt – Also vielen Dank.


https://www.1000steine.de/de/gemeinschaft/forum/?entry=1&id=461906
Nicht kennzeichnungspflichtige Fremdteile

Die folgende Fremdteile-Verwendung muss nicht gekennzeichnet werden:

- Bayer Teststeine
- ein bis zwei private Nachdrucke von original Aufklebern und/oder bedruckten Steinen
- ein bis drei eigene, deutlich als solche erkennbare, sparsam eingesetzte Aufkleber
- ein bis zwei wenige individuell bedruckte, gravierte oder oberflächenbehandelte (z.B. verchromte) Steine
- Originalsteine, die in Form und/oder Farbe nie offiziell erhältlich waren und/oder Q-Parts
- geschnittene Grundplatten
- Einsatz von Lichttechnik eines Drittherstellers mit maximal 4 Dioden, jedoch ohne Steuerungseffekte (blinken, flackern, blitzen etc.)
- gekürzte Schnüre, Schläuche und Flexstangen
- Pneumatikschläuche und Kabel von Drittherstellern, wenn Form und Farbe dem Original entsprechen und Längen die eines Originals nicht überschreiten
- schwarzer Bindfaden
- nicht sichtbare Unterfütterung im Landschaftsbau, sofern die Statik auch mit LEGO Elementen zweifellos hätte erreicht werden können
- Kleber, wenn das Modell auch ohne Kleber in dieser Form baubar gewesen wäre
- Software/Apps von Drittanbietern, sofern deren Einsatz nicht das Alleinstellungsmerkmal des gezeigten Modells darstellt
- ein bis zwei einige Elemente von Drittherstellern, wenn es diese Elemente von LEGO gibt und/oder gab
- Stahlachsen in 9V-Eisenbahnrädern
- Schienenmaterial eines Drittherstellers



Dirk1313
12.04.2024, 10:16

Als Antwort auf den Beitrag von Monsieur Greenhorn

+1Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Wenns da steht dann wirds so sein. 1-2 Steine.


Viele Grüße
Dirk - Mail

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Thomas52xxx
12.04.2024, 10:23

Als Antwort auf den Beitrag von Monsieur Greenhorn

+2Re: Hinweise zur Kennzeichnung von Fremdteilen

Monsieur Greenhorn hat geschrieben:

Hallo, Lego Designer in Billund färben manchmal Teile die noch nicht in der Farbe existieren um, wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert – ist das dann auch ein Meldepflichtiges Fremd Teil?

Es geht nicht darum was "erlaubt" ist. Du darfst so bauen, wie es Dir gefällt. Denn Du baust primär für Dich. Bei Nicht-Verfügbarkeit des benötigten Teils in der gewünschten Farbe wäre für mich, wenn es keine akzeptable puristische Alternative gibt, ein Teil von einem Fremdhersteller die bessere Alternative zur Sprydose. Weil es besser aussieht. Aber da es um Dich geht, darfst Du gerne einen anderen Weg suchen.

Für die Teilnahme am MdM hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Der, wie es ein Kompromiss mit sich bringt, von allen hoffentlich irgendwie gelebt werden kann. Bei dem sich viele aber auch eine andere Bewertung gewünscht hätten. Aber der "Deckel" ist erst mal zu. Und vor allem, für mich das Wichtigste: Die Situation ist für alle Seiten befriedigt.

Hier mal ein originaler Protoyp für Autos aus Flo's V8-Café. Mit so ziemlich allen vorstellbaren Sünden:

- lackierte Teile
- gesägte Teile
- 3D-Druck
- selbst angefertigte Sticker

[image]


Cars Prototypes by Rylie Howerter, auf Flickr


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


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