friccius
27.04.2021, 18:05

Als Antwort auf den Beitrag von Fürst von Noppenberg

Re: Mitgliederversammlung an, während, mit und ohne Corona

Hi Andreas!
Fürst von Noppenberg hat geschrieben:

... Und sicherlich stapelte sich gewisse Post, wonach sich jedoch auf Grund des Rücktritts keiner wirklich zuständig fühlte, denn: Unterschriftsberechtigt ist der Vorstand...

Meines Wissens ist ein Vorstand solange geschäftsführend im Amt, bis es einen neuen Vorstand gibt oder der Verein aufgelöst worden ist. Das sollte speziell auch und gerade bei einem geschlossenem Rücktritt des gesamten Vorstandes gelten.

Vie leG rüße
Andreas

P.S.: Auch ich stehe vor einer virtuellen Wahlversammlung im Verein und verfolge das hier mit Interesse.


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

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