Tja, wo antwortet man jetzt, wenn der Beitrag, den man geschrieben hat, gelöscht wurde? Vermutlich ist das hier nun auch wieder falsch, aber sei es drum.
Dass ein Beitrag gelöscht werden kann, steht sicherlich in den Forumsregeln. Dass der Autor des Beitrages dazu keine Info, auch nicht über den Grund, erhält, ist für mich aber befremdlich (für mich gehört sowas zu einem guten Kommunikationsverhalten in einer solchen Plattform, aber ich erwarte offensichtlich zu viel für meinen seit 06.04.2007 entrichteten Jahresbeitrag als Plusmitglied). Aber auch das Löschen ohne Benachrichtigung des Autors ist vermutlich irgendwo beschrieben und ich bin wohl einfach zu uniformiert angesichts der vielen Regeln und Vorschriften, die hier gelten.
Schade, dass man nicht einfach über unser Hobby reden und sich austauschen kann. Für mich war das Van Gogh Set, dass den Fan-Entwurf abgebildet hat, genau so ein Thema zum drüberreden. Ist so offensichtlich nicht erwünscht, zuerst muss man wohl ein Forumsregelstudium betreiben, um ja nicht dem Löschdiktat unterworfen zu werden.
Nun, wie man so schön sagt, mit diesem Tropfen ist das Fass übergelaufen. In Kürze werde ich meine Mitgliedschaft hier beenden, die Mitgliedsnummer 509 wird damit frei und eine wunderbare, bald 14-jährige Freundschaft, die sich leider auseinander gelebt habt, geht zu Ende.
Ich wünsche euch mehr Offenheit, mehr Freundlichkeit und vor allem mehr Respekt voreinander. Hier unterhalten sich doch liebe Menschen über ihr Hobby, oder?
Mein subjektiver Eindruck ist, dass das einige (nicht alle, bitte, fühlt euch nicht kritisiert, wenn ihr euch nicht so verhaltet!) angesichts ihrer eigenen Meinung, die sie anderen nicht selten ohne Rücksicht auf Verluste überbügeln wollen, vergessen haben... sehr traurig.
Viele Grüße zum letzten Mal aus dem stürmischen Regenwetter-Badnerland.
Lebt wohl
bernd_herbert hat geschrieben:
"Jedes Set ist ein MINDSTORMS®-Ergänzungsset."
carpe noctem!
Denn Nachts ist das Grün dunkel.
Dunkelgrün ist die Farbe der pessimistischen Hoffer.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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