Thomas52xxx
28.01.2021, 11:20

+4Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Ich habe mich gefragt, woher der etwas verschwurbelte Begriff "Klemmbaustein" seine Herkunft hat.

Erster Anlaufpunkt war für mich Wikipedia. Hier gibt es dazu einen Artikel. Dieser wurde allerdings erst 2019 erstellt.

Benannt ist der Begriff auch durch Henrys Youtube-Kanal "Klemmbausteinlyrik". Das älteste Video dort stammt aus dem Jahre 2011.

Die weitere Suche nach Verwendungen vor 2011 führt vor allem zu Urteilen. Allem voran vom Bundesgerichtshof, der eine Pressemitteilung mit LEGO-Klemmbausteine betitelt hat.

Die weitere Suche nach noch älteren Beiträgen führt neben Seiten mit offensichtlich falschem Datum zu einem weiteren BGH-Urteil aus 1992, dass unser Lieblingsspielzeug wie folgt beschreibt:

Die Klägerin zu 1 ist Herstellerin des weltbekannten Konstruktionsspielzeugs der Marke "L.", das von der Klägerin zu 2 in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wird. Es besteht vornehmlich aus Kunststoff-Klemmbausteinen, die auf ihrer Oberseite zylindrische geschlossene Klemmnoppen aufweisen; die Unterseite ist so geformt, daß sich die einzelnen Steine miteinander verbauen lassen. Zum Spielzeugsortiment der Marke "L." gehören Bausätze z.B. für Figuren, Häuser und Eisenbahnen, die unter Verwendung von Klemmbausteinen und besonderen Elementen zusammengefügt werden müssen.

Mich freut es außerordentlich, dass die "weltbekannte Marke L." höchstrichterlich vor allem mit Häusern und Eisenbahnen in Verbindung gebracht wird. Ich hoffe, zur Markenpflege erwarten und weiter viele, schöne Produkte.

Kennt noch jemand weitere mindestens zehn Jahre alte Verwendungen dieses Begriffs?


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Pudie® , IngoAlthoefer , 5N00P1 , JuL gefällt das (4 Mitglieder)


17 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

ReplicaOfLife
30.01.2021, 13:54

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Danke euch beiden

Ich nehme daraus mit, dass es zwar öfter vorkommt, dass ein Markenname im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wird, aber umgekehrt doch eher selten, dass daraufhin die Marke gelöscht wird. Was ich auch für absolut richtig und nachvollziehbar halte. es würde das Markenrecht unterhöhlen, wenn die Hürden dafür niedrig wären.

Thomas52xxx hat geschrieben:


Vielleicht will aber jemand auf seinen Karton "Kompatibel mit LEGO®" schreiben. Das könnte für einen "Fremdhersteller" sehr nützlich sein und könnte, so wie ich den LTO-Artikel interpretiere, durchaus zulässig sein.

Also sowas in die Richtung von 'IBM-compatbile', wie früher bei PCs, richtig? Oder im Modellbahnsektor, da ist es meine ich auch verbreitet, dass eine Lokomotive als 'Variante für das Märklin (R) 3L-Wechselstrom-System' o.ä. beworben wird.

Turez hat geschrieben:

Witzigerweise sorgen Aktionen wie die von Thomas Panke oder von Bluebrixx ja gerade dafür, dass die Bekanntheit von Alternativanbietern und die Trennung zwischen LEGO und diesen Anbietern in der Bevölkerung stärker verankert wird. Denn die anderen Anbieter wollen sich ja explizit als Alternative darstellen und eben nicht zusammen mit dem Original in einen Topf geworfen werden (praktisch vielleicht schon, aber nicht im übertragenen Sinn). Hinweise wie "Dieses Produkt ist kompatibel mit anderen bekannten (Klemm-)Bausteinen" oder auch die Anmeldung "AFOB" sind ja quasi die perfekte Aufklärung darüber, das es noch andere Anbieter gibt und schärfen somit das Bewusstsein dafür, dass nicht alle auf dem Markt erhältlichen Bausteine von LEGO stammen.

Das stimmt.
Das 'nicht mit in einen Topf geworfen werden' ist etwas, was auf lange Sicht für eine Marke u.U. auch nicht hilfreich ist. Man will ja die eigene Marke positionieren, und den Leuten eben nicht ein "Legoset von XYZ" verkaufen, sondern ein XYZ-Set. Die Assoziation zum Original kann da durchaus auch hinderlich werden.


[image]


Visit me on flickr


Thomas52xxx
30.01.2021, 14:00

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

Editiert von
Navigation
02.02.2021, 17:25

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Turez hat geschrieben:

Hier gibt es ein paar Beispiele für bestehende Wortmarken: https://www.it-recht-kanz...arkenueberwachung.html


Daraus:
Der Markeninhaber ist einem Verlust seines Markenrechts nicht hilflos ausgeliefert, wenn sich seine Marke - meist unverschuldet - zur Gattungsbezeichnung entwickelt.

Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Mir ist gerade noch ein interessantes Beispiel zu einer Marke eingefallen, die einen exorbitanten Marktanteil hat, aber dennoch selten als Gattungsbegriff genutzt wird. Der "o.b.". Hier nutzt der Hersteller ebenfalls zusätzlich den Gattungsbegriff und spricht von "o.b.® Original Tampons"


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Carrera124 gefällt das


Beobachter74
30.01.2021, 14:44

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Editiert von
Beobachter74
30.01.2021, 14:47

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.


Ich denke der Zugzwang für den Markeninhaber ergibt sich immer dann, wenn der "Markenwert" (Wiedererkennungswert) heute nachweislich DER Umsatztreiber ist und die eindeutige Wiedererkennung am Markt aber gestört ist. (Da treten sogar Faktoren wie Preis und Qualität völlig in den Hintergrund bzw. sind lediglich zusätzliche Katalysatoren.)

"Siehst du den Stein, denkst du an ... Lego!"

Sinkt der Umsatz (tatsächlich) hast du wohl in erster Linie beim Wiedererkennungswert ein Problem. Oder aber: Erkennst du Probleme in der Wiedererkennung durch die Kunden hast du möglicherweise bald erhebliche Probleme beim Umsatz.
Da würden eigentlich nur geschicktes Marketing, Änderungen in der Preispolitik und Qualitätskampagnen (Steine, Sets) helfen...
Das Klemmbaustein-Design ist und bleibt nunmal so wie es ist und hat etwa den Stand von "Gemeingut" erreicht.

Da die Mitbewerber alias Mitbewunderer noch etwas an ihrem Markenwert arbeiten müssen, versuchen sie am Markt mit Preis und Qualität zu punkten. Und im Marketing haben sie auch ihre Mitstreiter gefunden...


Benjamin



HanlonsRazor
30.01.2021, 15:04

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form der Verteidigung als Teilschuld gesehen wird. Wie sieht denn das aus, "Wenn ihr Eure Marke behalten wollt müsst ihr schon zulassen dass Eure Patente und Markenrechte verletzt werden"? Ich glaube nicht



Dirk1313 , gefällt das


Franz112
30.01.2021, 15:30

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Hallo,

@Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate.


Lego hat sich einen Designschutz für die 1x5 Platte zugelegt, die sie gar nicht produzieren und nutzen. Dagegen andere Hersteller seit Jahren.
Frage: Wo bleiben denn da die hohen Lego Moralvorstellungen?

Plagiate:

Mit dem neuen Straßensystem und auch z.B. mit dem Ferrari ist 100% die Gefahr gebannt, dass diese in China kopiert werden!



Carrera124 gefällt das


HanlonsRazor
30.01.2021, 17:50

Als Antwort auf den Beitrag von Franz112

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Franz112 hat geschrieben:

Hallo,

@Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate.


Lego hat sich einen Designschutz für die 1x5 Platte zugelegt, die sie gar nicht produzieren und nutzen. Dagegen andere Hersteller seit Jahren.
Frage: Wo bleiben denn da die hohen Lego Moralvorstellungen?

Hier geht er mir erstmal um die Frage ob Lego eine Mitschuld trägt wenn sie "50 Jahre lang den Marktzugang der Konkurrenz verhindert hat". Ich nehme an dass diese Verhinderung durch (erfolgreiche) juristische Auseinandersetzungen erfolgt ist und bezweifle dass ich Lego damit in eine schuldhafte Position begibt.

Zur Platte: Ich kenne die Details nicht, glaube aber nicht dass sich daraus eine schuldhafte Verantwortung ergibt die den Verlust der Marke rechtfertigen würde. Die moralische Komponente würde ich bewerten sobald ich Details kenne. Der aktuelle Fall hat mir mal wieder klar gezeigt dass sehr häufig unvollständige Informationen kursieren.


Plagiate:

Mit dem neuen Straßensystem und auch z.B. mit dem Ferrari ist 100% die Gefahr gebannt, dass diese in China kopiert werden!

Wirkt hier etwas fehl am Platz, keine Ahnung was das mit dem Thema zu tun hat. Das neue Straßensystem ist sicherlich keine eierlegende Wollmilchsau, ich habe hier aber schon ein paar schöne Ideen damit gefunden. Kurz gesagt: Das neue System hat andere Stärken und Schwächen als die Straßen-Baseplates. Ich freue mich über die Baseplates die ich für meine Jungs habe, würde sie aber - im Gegensatz zum neuen System - nicht für eigene MOCs nutzen weil sie mir dafür ungeeignet erscheinen.



Dirk1313 gefällt das


ReplicaOfLife
30.01.2021, 18:07

Als Antwort auf den Beitrag von HanlonsRazor

+3Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

HanlonsRazor hat geschrieben:

Thomas52xxx hat geschrieben:

Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form der Verteidigung als Teilschuld gesehen wird. Wie sieht denn das aus, "Wenn ihr Eure Marke behalten wollt müsst ihr schon zulassen dass Eure Patente und Markenrechte verletzt werden"? Ich glaube nicht

Nein.
Es geht nicht um Plagiate.

Ein Patent läuft nach ~20 Jahren aus. Danach kann jeder andere dieses Patent nutzen. In Legos Fall sind die allermeisten relevanten Patente schon lange ausgelaufen.
Ein Baustein eines anderen Herstellers (ohne "Lego" auf den Noppen) ist kein Plagiat. Ein eigenständiges Set, dass aus Lego-kompatiblen Steinen besteht, ist kein Plagiat.

Lego nutzt aber alle möglichen anderen Schutzrechte als Vorwand, um trotzdem zu verhindern, dass andere Hersteller am Markt Fuß fassen.


[image]


Visit me on flickr


Carrera124 , 5N00P1 , JuL gefällt das


HanlonsRazor
30.01.2021, 19:19

Als Antwort auf den Beitrag von ReplicaOfLife

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

ReplicaOfLife hat geschrieben:


Ein Patent läuft nach ~20 Jahren aus. Danach kann jeder andere dieses Patent nutzen. In Legos Fall sind die allermeisten relevanten Patente schon lange ausgelaufen.
Ein Baustein eines anderen Herstellers (ohne "Lego" auf den Noppen) ist kein Plagiat. Ein eigenständiges Set, dass aus Lego-kompatiblen Steinen besteht, ist kein Plagiat.

Lego nutzt aber alle möglichen anderen Schutzrechte als Vorwand, um trotzdem zu verhindern, dass andere Hersteller am Markt Fuß fassen.


Wir reden hier darüber dass "Lego in den letzten 50 Jahren verhindert hat dass Konkurrenz auf den Markt kommt". Ich gehe nicht davon aus dass Lego unliebsamen Mitbewerbern die Kniescheiben zertrümmert hat, sondern dass dieses Maßnahmen juristischer Natur waren. Und wenn sich jemand juristisch durchsetzt, folglich sein Recht einfordert und im Konfliktfall dann auch anerkannt bekommt, dann gehe ich nicht davon aus dass dies eine Schuldhafte Handlung im Sinne des Markenrechts ist.

Ich kenne nicht den gesamten Umfang der Maßnahmen, aber wir sind keine Bananenrepublik und haben eine unabhängige Justiz. Und es wurde auch gegen Plagiate vorgegangen, siehe Lepin. Hat Lego sein Markenrecht geschwächt als sie massiv gegen Lepin vorgegangen sind? Kann ich mir nicht vorstellen.



Dirk1313 gefällt das


5N00P1
30.01.2021, 21:38

Als Antwort auf den Beitrag von HanlonsRazor

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

HanlonsRazor hat geschrieben:


Ich kenne nicht den gesamten Umfang der Maßnahmen, aber wir sind keine Bananenrepublik und haben eine unabhängige Justiz. Und es wurde auch gegen Plagiate vorgegangen, siehe Lepin. Hat Lego sein Markenrecht geschwächt als sie massiv gegen Lepin vorgegangen sind? Kann ich mir nicht vorstellen.


Dann lies dich doch mal bitte in die Thematik ein, das könnte bei der Diskussion helfen, weil ein Patent endet nach 20 Jahren.



Carrera124 gefällt das


HanlonsRazor
30.01.2021, 23:15

Als Antwort auf den Beitrag von 5N00P1

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

5N00P1 hat geschrieben:

HanlonsRazor hat geschrieben:

Ich kenne nicht den gesamten Umfang der Maßnahmen, aber wir sind keine Bananenrepublik und haben eine unabhängige Justiz. Und es wurde auch gegen Plagiate vorgegangen, siehe Lepin. Hat Lego sein Markenrecht geschwächt als sie massiv gegen Lepin vorgegangen sind? Kann ich mir nicht vorstellen.


Dann lies dich doch mal bitte in die Thematik ein, das könnte bei der Diskussion helfen, weil ein Patent endet nach 20 Jahren.


Danke, kann ich gerne machen. Schauen wir mal wo ich von Fehlannahmen ausgegangen sein könnte:

1.)
Annahme: Lego lässt keine Kniescheiben zertrümmern
Erkenntnis: Auch nach weiterer Recherche habe ich nichts gegenteiliges gefunden.

2.)
Annahme: Lego verteidigt seit 50 Jahren seine Marktposition (auch) über das Patent und Markenrecht.
Erkenntnis: Die Klagen bezüglich der Marke sind allgemein bekannt. Da der Legostein ab 1958 patentiert war lief explizit dieses Patent noch bis 1978. Also definitiv einige Jahre innerhalb des betrachteten Zeitraums. Drei weitere Patente wurden ab 1969 eingereicht und erteilt.

3.)
Annahme: Lego geht gegen Plagiate vor
Erkenntnis: Plagiate sind nicht nur Patentverletzungen, sondern allgemein die Aneignung fremden geistigen Eigentums. Im juristischen Sinne wird dies mWn über die Urheberrechtsverletzung abgehandelt - Da hat Lego ja kürzlich höchst prominent Lepin aufgemischt.

Ich habe leider keine Ahnung wo mir Informationen fehlen, aber vielleicht hat es ja Dir geholfen



10 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: