Thomas52xxx
28.01.2021, 11:20

+4Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Ich habe mich gefragt, woher der etwas verschwurbelte Begriff "Klemmbaustein" seine Herkunft hat.

Erster Anlaufpunkt war für mich Wikipedia. Hier gibt es dazu einen Artikel. Dieser wurde allerdings erst 2019 erstellt.

Benannt ist der Begriff auch durch Henrys Youtube-Kanal "Klemmbausteinlyrik". Das älteste Video dort stammt aus dem Jahre 2011.

Die weitere Suche nach Verwendungen vor 2011 führt vor allem zu Urteilen. Allem voran vom Bundesgerichtshof, der eine Pressemitteilung mit LEGO-Klemmbausteine betitelt hat.

Die weitere Suche nach noch älteren Beiträgen führt neben Seiten mit offensichtlich falschem Datum zu einem weiteren BGH-Urteil aus 1992, dass unser Lieblingsspielzeug wie folgt beschreibt:

Die Klägerin zu 1 ist Herstellerin des weltbekannten Konstruktionsspielzeugs der Marke "L.", das von der Klägerin zu 2 in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wird. Es besteht vornehmlich aus Kunststoff-Klemmbausteinen, die auf ihrer Oberseite zylindrische geschlossene Klemmnoppen aufweisen; die Unterseite ist so geformt, daß sich die einzelnen Steine miteinander verbauen lassen. Zum Spielzeugsortiment der Marke "L." gehören Bausätze z.B. für Figuren, Häuser und Eisenbahnen, die unter Verwendung von Klemmbausteinen und besonderen Elementen zusammengefügt werden müssen.

Mich freut es außerordentlich, dass die "weltbekannte Marke L." höchstrichterlich vor allem mit Häusern und Eisenbahnen in Verbindung gebracht wird. Ich hoffe, zur Markenpflege erwarten und weiter viele, schöne Produkte.

Kennt noch jemand weitere mindestens zehn Jahre alte Verwendungen dieses Begriffs?


Gruß
Thomas

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ReplicaOfLife
30.01.2021, 12:21

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


- Es scheint in der Praxis recht selten vorzukommen, dass Marken, die zu Gattungsbegriffen wurden tatsächlich gelöscht werden
- Viele Produkte, deren Markenname häufig als Gattungsbegriff genutzt wird nennen auch den allgemeinen Gattungsbegriff auf der Verpackung. Z.B. "nutella Nuss-Nougat-Creme" oder "ZEWA Küchenrolle, Tempo Taschentücher."

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde? Einen "Fön" gibt es nach wie vor nur von AEG, alles andere sind Haartrockner (oder Föhne... der AEG-Fön heißt ja auch deshalb Fön, weil Föhn nicht als Markenname schützbar war). Nur Tesa verkauft Tesa-Film, alle anderen transparentes Klebeband. Nur Tempo verkauft Tempos, alle anderen verkaufen Papiertaschentücher. Usw.

Und spielt das bei all den aktuellen Diskussionen um Lego überhaupt eine Rolle? Niemand will m.W. die Marke "Lego" löschen lassen. Es geht doch eigentlich um ganz andere Themen, wie z.B. die fragwürdige Taktik, über 3D-Marken längst abgelaufene Patente weiter schützen zu wollen.
Klar, der gute Held hat das mit dem Begriff "Legos" jetzt zum Thema gemacht. Aber das war mit Ansage und die Reaktion darauf so absehbar wie (vermutlich) von ihm einkalkuliert.

Die ganzen Diskussionen entbrennen doch daran, dass Lego mit allen juristischen Mitteln versucht, legal arbeitende Mitbewerber aus dem Markt zu halten, und Händler am Handel damit zu hindern. Weder Cobi noch Xingbao noch CaDA noch sonst irgendwer wollen "Lego" oder "Legosteine" auf ihre Sets schreiben. Aber sie wollen ihre Sets verkaufen. Ob nachher Klemmbausteine oder Bricks oder Bausteine oder sonstwas drauf steht, ist doch herzlich egal.


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Thomas52xxx
30.01.2021, 12:42

Als Antwort auf den Beitrag von ReplicaOfLife

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

ReplicaOfLife hat geschrieben:

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde? Einen "Fön" gibt es nach wie vor nur von AEG, alles andere sind Haartrockner (oder Föhne... der AEG-Fön heißt ja auch deshalb Fön, weil Föhn nicht als Markenname schützbar war). Nur Tesa verkauft Tesa-Film, alle anderen transparentes Klebeband. Nur Tempo verkauft Tempos, alle anderen verkaufen Papiertaschentücher. Usw.

Eine Wort-Bildmarke ist beispielsweise ein Logo. Das rote Quadrat mit dem umrandeten Schriftzug "LEGO" in den geschwungenen, kursiven Buchstaben. Darum geht es in der aktuellen Auseinandersetzung überhaupt nicht. Da geht es um die Wortmarke, also den Begriff "Lego".

Im Markenrecht musst Du alles unternehmen, um Deine Marke zu schützen und zu schärfen. Da könnte es scheinbar hilfreich sein, wenn Du die Marke ZEWA gegenüber dem "beliebigen" Produkt "Küchenrolle" hervorhebst, wie es durch "ZEWA Küchenrolle" geschieht. Neben ein paar Andeutungen habe ich jedoch keine klare Aussage (geht das bei Juristen überhaupt?) dazu gefunden. Mir ist nur aufgefallen, dass das scheinbar von recht vielen Herstellern in diesbezüglich ähnlicher Siutation so gemacht wird und daher gehe ich davon aus, dass ein solches Vorgehen hilfreich sein könnte.

ReplicaOfLife hat geschrieben:
Und spielt das bei all den aktuellen Diskussionen um Lego überhaupt eine Rolle? Niemand will m.W. die Marke "Lego" löschen lassen.

Die Hürden, eine Wortmarke zu löschen scheine extrem hoch zu sein. Viele der Marken, die als Gattungsbegriff gebräuchlich sind und für die viele gar kein anderes Wort kennen bestehen weiterhin.

Vielleicht will aber jemand auf seinen Karton "Kompatibel mit LEGO®" schreiben. Das könnte für einen "Fremdhersteller" sehr nützlich sein und könnte, so wie ich den LTO-Artikel interpretiere, durchaus zulässig sein.


Gruß
Thomas

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Turez
30.01.2021, 13:06

Als Antwort auf den Beitrag von ReplicaOfLife

Editiert von
Turez
30.01.2021, 13:17

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Hallo,

ReplicaOfLife hat geschrieben:

Thomas52xxx hat geschrieben:

- Es scheint in der Praxis recht selten vorzukommen, dass Marken, die zu Gattungsbegriffen wurden tatsächlich gelöscht werden
- Viele Produkte, deren Markenname häufig als Gattungsbegriff genutzt wird nennen auch den allgemeinen Gattungsbegriff auf der Verpackung. Z.B. "nutella Nuss-Nougat-Creme" oder "ZEWA Küchenrolle, Tempo Taschentücher."

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde?
es geht hier um Wortmarken, Wort-Bildmarken sind etwas anderes.

Ja, Sony hat 2002 in Österreich die Rechte an der Wortmarke Walkman verloren (Suche: Sony Urteil Walkman) - dieses Urteil dürfte viele Firmen "aufgeschreckt" haben, die sich spätestens seitdem (wieder) verstärkt um den Schutz ihrer Wortmarken kümmern.

Ansonsten scheint die Löschung einer Wortmarke allerdings tatsächlich eher eine Ausnahme zu sein. Hier gibt es ein paar Beispiele für bestehende Wortmarken:
https://www.it-recht-kanz...arkenueberwachung.html

Generell findet man bei der IT-Recht Kanzlei mit dem Suchwort "Gattungsbegriff" übrigens eine ganze Menge interessanter Artikel mit Details zum Markenrecht und darüber, wie Rechteinhaber bei falscher Verwendung ihrer Marken abmahnen bzw. was man als Händler beachten muss.

Dass "Lego" per richterlichem Urteil mittelfristig zum Gattungsbegriff wird, sehe ich übrigens überhaupt nicht. 2019 gab es ein Urteil des BGH (I ZB 34/17), in dem es heißt "Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen. Solange noch ein beteiligter Verkehrskreis an der Bedeutung des Wortes als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb festhält, kann von einer solchen Entwicklung nicht ausgegangen werden."

Witzigerweise sorgen Aktionen wie die von Thomas Panke oder von Bluebrixx ja gerade dafür, dass die Bekanntheit von Alternativanbietern und die Trennung zwischen LEGO und diesen Anbietern in der Bevölkerung stärker verankert wird. Denn die anderen Anbieter wollen sich ja explizit als Alternative darstellen und eben nicht zusammen mit dem Original in einen Topf geworfen werden (praktisch vielleicht schon, aber nicht im übertragenen Sinn). Hinweise wie "Dieses Produkt ist kompatibel mit anderen bekannten (Klemm-)Bausteinen" oder auch die Anmeldung "AFOB" sind ja quasi die perfekte Aufklärung darüber, das es noch andere Anbieter gibt und schärfen somit das Bewusstsein dafür, dass nicht alle auf dem Markt erhältlichen Bausteine von LEGO stammen.

Grüße
Jonas



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ReplicaOfLife
30.01.2021, 13:54

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Danke euch beiden

Ich nehme daraus mit, dass es zwar öfter vorkommt, dass ein Markenname im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wird, aber umgekehrt doch eher selten, dass daraufhin die Marke gelöscht wird. Was ich auch für absolut richtig und nachvollziehbar halte. es würde das Markenrecht unterhöhlen, wenn die Hürden dafür niedrig wären.

Thomas52xxx hat geschrieben:


Vielleicht will aber jemand auf seinen Karton "Kompatibel mit LEGO®" schreiben. Das könnte für einen "Fremdhersteller" sehr nützlich sein und könnte, so wie ich den LTO-Artikel interpretiere, durchaus zulässig sein.

Also sowas in die Richtung von 'IBM-compatbile', wie früher bei PCs, richtig? Oder im Modellbahnsektor, da ist es meine ich auch verbreitet, dass eine Lokomotive als 'Variante für das Märklin (R) 3L-Wechselstrom-System' o.ä. beworben wird.

Turez hat geschrieben:

Witzigerweise sorgen Aktionen wie die von Thomas Panke oder von Bluebrixx ja gerade dafür, dass die Bekanntheit von Alternativanbietern und die Trennung zwischen LEGO und diesen Anbietern in der Bevölkerung stärker verankert wird. Denn die anderen Anbieter wollen sich ja explizit als Alternative darstellen und eben nicht zusammen mit dem Original in einen Topf geworfen werden (praktisch vielleicht schon, aber nicht im übertragenen Sinn). Hinweise wie "Dieses Produkt ist kompatibel mit anderen bekannten (Klemm-)Bausteinen" oder auch die Anmeldung "AFOB" sind ja quasi die perfekte Aufklärung darüber, das es noch andere Anbieter gibt und schärfen somit das Bewusstsein dafür, dass nicht alle auf dem Markt erhältlichen Bausteine von LEGO stammen.

Das stimmt.
Das 'nicht mit in einen Topf geworfen werden' ist etwas, was auf lange Sicht für eine Marke u.U. auch nicht hilfreich ist. Man will ja die eigene Marke positionieren, und den Leuten eben nicht ein "Legoset von XYZ" verkaufen, sondern ein XYZ-Set. Die Assoziation zum Original kann da durchaus auch hinderlich werden.


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Thomas52xxx
30.01.2021, 14:00

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

Editiert von
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02.02.2021, 17:25

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Turez hat geschrieben:

Hier gibt es ein paar Beispiele für bestehende Wortmarken: https://www.it-recht-kanz...arkenueberwachung.html


Daraus:
Der Markeninhaber ist einem Verlust seines Markenrechts nicht hilflos ausgeliefert, wenn sich seine Marke - meist unverschuldet - zur Gattungsbezeichnung entwickelt.

Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Mir ist gerade noch ein interessantes Beispiel zu einer Marke eingefallen, die einen exorbitanten Marktanteil hat, aber dennoch selten als Gattungsbegriff genutzt wird. Der "o.b.". Hier nutzt der Hersteller ebenfalls zusätzlich den Gattungsbegriff und spricht von "o.b.® Original Tampons"


Gruß
Thomas

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Beobachter74
30.01.2021, 14:44

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Editiert von
Beobachter74
30.01.2021, 14:47

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.


Ich denke der Zugzwang für den Markeninhaber ergibt sich immer dann, wenn der "Markenwert" (Wiedererkennungswert) heute nachweislich DER Umsatztreiber ist und die eindeutige Wiedererkennung am Markt aber gestört ist. (Da treten sogar Faktoren wie Preis und Qualität völlig in den Hintergrund bzw. sind lediglich zusätzliche Katalysatoren.)

"Siehst du den Stein, denkst du an ... Lego!"

Sinkt der Umsatz (tatsächlich) hast du wohl in erster Linie beim Wiedererkennungswert ein Problem. Oder aber: Erkennst du Probleme in der Wiedererkennung durch die Kunden hast du möglicherweise bald erhebliche Probleme beim Umsatz.
Da würden eigentlich nur geschicktes Marketing, Änderungen in der Preispolitik und Qualitätskampagnen (Steine, Sets) helfen...
Das Klemmbaustein-Design ist und bleibt nunmal so wie es ist und hat etwa den Stand von "Gemeingut" erreicht.

Da die Mitbewerber alias Mitbewunderer noch etwas an ihrem Markenwert arbeiten müssen, versuchen sie am Markt mit Preis und Qualität zu punkten. Und im Marketing haben sie auch ihre Mitstreiter gefunden...


Benjamin



HanlonsRazor
30.01.2021, 15:04

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form der Verteidigung als Teilschuld gesehen wird. Wie sieht denn das aus, "Wenn ihr Eure Marke behalten wollt müsst ihr schon zulassen dass Eure Patente und Markenrechte verletzt werden"? Ich glaube nicht



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Franz112
30.01.2021, 15:30

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Hallo,

@Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate.


Lego hat sich einen Designschutz für die 1x5 Platte zugelegt, die sie gar nicht produzieren und nutzen. Dagegen andere Hersteller seit Jahren.
Frage: Wo bleiben denn da die hohen Lego Moralvorstellungen?

Plagiate:

Mit dem neuen Straßensystem und auch z.B. mit dem Ferrari ist 100% die Gefahr gebannt, dass diese in China kopiert werden!



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HanlonsRazor
30.01.2021, 17:50

Als Antwort auf den Beitrag von Franz112

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Franz112 hat geschrieben:

Hallo,

@Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate.


Lego hat sich einen Designschutz für die 1x5 Platte zugelegt, die sie gar nicht produzieren und nutzen. Dagegen andere Hersteller seit Jahren.
Frage: Wo bleiben denn da die hohen Lego Moralvorstellungen?

Hier geht er mir erstmal um die Frage ob Lego eine Mitschuld trägt wenn sie "50 Jahre lang den Marktzugang der Konkurrenz verhindert hat". Ich nehme an dass diese Verhinderung durch (erfolgreiche) juristische Auseinandersetzungen erfolgt ist und bezweifle dass ich Lego damit in eine schuldhafte Position begibt.

Zur Platte: Ich kenne die Details nicht, glaube aber nicht dass sich daraus eine schuldhafte Verantwortung ergibt die den Verlust der Marke rechtfertigen würde. Die moralische Komponente würde ich bewerten sobald ich Details kenne. Der aktuelle Fall hat mir mal wieder klar gezeigt dass sehr häufig unvollständige Informationen kursieren.


Plagiate:

Mit dem neuen Straßensystem und auch z.B. mit dem Ferrari ist 100% die Gefahr gebannt, dass diese in China kopiert werden!

Wirkt hier etwas fehl am Platz, keine Ahnung was das mit dem Thema zu tun hat. Das neue Straßensystem ist sicherlich keine eierlegende Wollmilchsau, ich habe hier aber schon ein paar schöne Ideen damit gefunden. Kurz gesagt: Das neue System hat andere Stärken und Schwächen als die Straßen-Baseplates. Ich freue mich über die Baseplates die ich für meine Jungs habe, würde sie aber - im Gegensatz zum neuen System - nicht für eigene MOCs nutzen weil sie mir dafür ungeeignet erscheinen.



Dirk1313 gefällt das


ReplicaOfLife
30.01.2021, 18:07

Als Antwort auf den Beitrag von HanlonsRazor

+3Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

HanlonsRazor hat geschrieben:

Thomas52xxx hat geschrieben:

Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form der Verteidigung als Teilschuld gesehen wird. Wie sieht denn das aus, "Wenn ihr Eure Marke behalten wollt müsst ihr schon zulassen dass Eure Patente und Markenrechte verletzt werden"? Ich glaube nicht

Nein.
Es geht nicht um Plagiate.

Ein Patent läuft nach ~20 Jahren aus. Danach kann jeder andere dieses Patent nutzen. In Legos Fall sind die allermeisten relevanten Patente schon lange ausgelaufen.
Ein Baustein eines anderen Herstellers (ohne "Lego" auf den Noppen) ist kein Plagiat. Ein eigenständiges Set, dass aus Lego-kompatiblen Steinen besteht, ist kein Plagiat.

Lego nutzt aber alle möglichen anderen Schutzrechte als Vorwand, um trotzdem zu verhindern, dass andere Hersteller am Markt Fuß fassen.


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