Thomas52xxx
28.01.2021, 11:20

+4Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Ich habe mich gefragt, woher der etwas verschwurbelte Begriff "Klemmbaustein" seine Herkunft hat.

Erster Anlaufpunkt war für mich Wikipedia. Hier gibt es dazu einen Artikel. Dieser wurde allerdings erst 2019 erstellt.

Benannt ist der Begriff auch durch Henrys Youtube-Kanal "Klemmbausteinlyrik". Das älteste Video dort stammt aus dem Jahre 2011.

Die weitere Suche nach Verwendungen vor 2011 führt vor allem zu Urteilen. Allem voran vom Bundesgerichtshof, der eine Pressemitteilung mit LEGO-Klemmbausteine betitelt hat.

Die weitere Suche nach noch älteren Beiträgen führt neben Seiten mit offensichtlich falschem Datum zu einem weiteren BGH-Urteil aus 1992, dass unser Lieblingsspielzeug wie folgt beschreibt:

Die Klägerin zu 1 ist Herstellerin des weltbekannten Konstruktionsspielzeugs der Marke "L.", das von der Klägerin zu 2 in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wird. Es besteht vornehmlich aus Kunststoff-Klemmbausteinen, die auf ihrer Oberseite zylindrische geschlossene Klemmnoppen aufweisen; die Unterseite ist so geformt, daß sich die einzelnen Steine miteinander verbauen lassen. Zum Spielzeugsortiment der Marke "L." gehören Bausätze z.B. für Figuren, Häuser und Eisenbahnen, die unter Verwendung von Klemmbausteinen und besonderen Elementen zusammengefügt werden müssen.

Mich freut es außerordentlich, dass die "weltbekannte Marke L." höchstrichterlich vor allem mit Häusern und Eisenbahnen in Verbindung gebracht wird. Ich hoffe, zur Markenpflege erwarten und weiter viele, schöne Produkte.

Kennt noch jemand weitere mindestens zehn Jahre alte Verwendungen dieses Begriffs?


Gruß
Thomas

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Micha2
29.01.2021, 08:29

Als Antwort auf den Beitrag von HanlonsRazor

+5Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

HanlonsRazor hat geschrieben:

brickbrothers hat geschrieben:
Ist nicht eher "Lego" der Gattungsbegriff für das, was man heute auch "Klemmbausteine" nennt? So wie Fön, Flip-Flops, Tempo etc.?
(so sehr sich TLC auch dagegen wehrt)


Spannende Frage, machen wir doch den Test[/img]

Wer erkennt darin Lego?

Das ist kein Test, sondern lediglich eine zutreffende, aber sehr abstrakte Definition nebst eines mir völlig deplatziert vorkommenden Bildes, das aus meiner Sicht mit dem Text nicht das geringste zu tun hat.

Aber allen theoretischen Spitzfindigkeiten zum Trotz: Manchmal hat halt "die Straße" recht, oder zumindest schert sie sich nicht um derlei abstrakten Definitionskram, weil es einfach in der gelebten Praxis völlig piepenhagen ist. Und dann sind "Klemmbausteine" (total bescheuertes Wort, finde ich...man hört quasi den deutschen Amtsschimmel wiehern) nun mal Legosteine. Oder sogar "Legos", haha (ja, auch ich verwende das Wort "Legos" mit Freude - sogar umso mehr, seit ich weiß, dass Lego das gar nicht gut findet. Hat zwar keine Relevanz für Lego, dass ich das tue, aber ich werde einen Sch...dreck tun und mir von Lego meine Sprache vorschreiben lassen.). Ganz egal, wie Lego das findet. Oder manche vom Billunder Geist beseelten Forumsmitglieder.



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Dirk1313
29.01.2021, 09:22

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Viele Produkte, deren Markenname häufig als Gattungsbegriff genutzt wird nennen auch den allgemeinen Gattungsbegriff auf der Verpackung. Z.B. "nutella Nuss-Nougat-Creme" oder "ZEWA Küchenrolle, Tempo Taschentücher."


Allerdings sind alle oben genannten reine Markennamen. LEGO ist aber auch ein Firmenname. Ob das eine Rolle spielt? Keine Ahnung.


Viele Grüße
Dirk - Mail

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Caulius
29.01.2021, 10:28

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+3Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

<Aber er ist ja auch ein Jurist und war dem Begriff - vielleicht - eher verbunden.>

So ist es. Bei der Namenswahl damals 2011 war tatsächlich meine Idee das so technisch wirkende Wort „Klemmbaustein“ aus den beiden klassischen Urteilen „Klemmbausteine I“ und „Klemmbausteine II“ des BGH (inzwischen gibt es mE auch schon die III) mit der Lyrik zu verbinden.



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ReplicaOfLife
30.01.2021, 12:21

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


- Es scheint in der Praxis recht selten vorzukommen, dass Marken, die zu Gattungsbegriffen wurden tatsächlich gelöscht werden
- Viele Produkte, deren Markenname häufig als Gattungsbegriff genutzt wird nennen auch den allgemeinen Gattungsbegriff auf der Verpackung. Z.B. "nutella Nuss-Nougat-Creme" oder "ZEWA Küchenrolle, Tempo Taschentücher."

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde? Einen "Fön" gibt es nach wie vor nur von AEG, alles andere sind Haartrockner (oder Föhne... der AEG-Fön heißt ja auch deshalb Fön, weil Föhn nicht als Markenname schützbar war). Nur Tesa verkauft Tesa-Film, alle anderen transparentes Klebeband. Nur Tempo verkauft Tempos, alle anderen verkaufen Papiertaschentücher. Usw.

Und spielt das bei all den aktuellen Diskussionen um Lego überhaupt eine Rolle? Niemand will m.W. die Marke "Lego" löschen lassen. Es geht doch eigentlich um ganz andere Themen, wie z.B. die fragwürdige Taktik, über 3D-Marken längst abgelaufene Patente weiter schützen zu wollen.
Klar, der gute Held hat das mit dem Begriff "Legos" jetzt zum Thema gemacht. Aber das war mit Ansage und die Reaktion darauf so absehbar wie (vermutlich) von ihm einkalkuliert.

Die ganzen Diskussionen entbrennen doch daran, dass Lego mit allen juristischen Mitteln versucht, legal arbeitende Mitbewerber aus dem Markt zu halten, und Händler am Handel damit zu hindern. Weder Cobi noch Xingbao noch CaDA noch sonst irgendwer wollen "Lego" oder "Legosteine" auf ihre Sets schreiben. Aber sie wollen ihre Sets verkaufen. Ob nachher Klemmbausteine oder Bricks oder Bausteine oder sonstwas drauf steht, ist doch herzlich egal.


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Thomas52xxx
30.01.2021, 12:42

Als Antwort auf den Beitrag von ReplicaOfLife

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

ReplicaOfLife hat geschrieben:

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde? Einen "Fön" gibt es nach wie vor nur von AEG, alles andere sind Haartrockner (oder Föhne... der AEG-Fön heißt ja auch deshalb Fön, weil Föhn nicht als Markenname schützbar war). Nur Tesa verkauft Tesa-Film, alle anderen transparentes Klebeband. Nur Tempo verkauft Tempos, alle anderen verkaufen Papiertaschentücher. Usw.

Eine Wort-Bildmarke ist beispielsweise ein Logo. Das rote Quadrat mit dem umrandeten Schriftzug "LEGO" in den geschwungenen, kursiven Buchstaben. Darum geht es in der aktuellen Auseinandersetzung überhaupt nicht. Da geht es um die Wortmarke, also den Begriff "Lego".

Im Markenrecht musst Du alles unternehmen, um Deine Marke zu schützen und zu schärfen. Da könnte es scheinbar hilfreich sein, wenn Du die Marke ZEWA gegenüber dem "beliebigen" Produkt "Küchenrolle" hervorhebst, wie es durch "ZEWA Küchenrolle" geschieht. Neben ein paar Andeutungen habe ich jedoch keine klare Aussage (geht das bei Juristen überhaupt?) dazu gefunden. Mir ist nur aufgefallen, dass das scheinbar von recht vielen Herstellern in diesbezüglich ähnlicher Siutation so gemacht wird und daher gehe ich davon aus, dass ein solches Vorgehen hilfreich sein könnte.

ReplicaOfLife hat geschrieben:
Und spielt das bei all den aktuellen Diskussionen um Lego überhaupt eine Rolle? Niemand will m.W. die Marke "Lego" löschen lassen.

Die Hürden, eine Wortmarke zu löschen scheine extrem hoch zu sein. Viele der Marken, die als Gattungsbegriff gebräuchlich sind und für die viele gar kein anderes Wort kennen bestehen weiterhin.

Vielleicht will aber jemand auf seinen Karton "Kompatibel mit LEGO®" schreiben. Das könnte für einen "Fremdhersteller" sehr nützlich sein und könnte, so wie ich den LTO-Artikel interpretiere, durchaus zulässig sein.


Gruß
Thomas

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Turez
30.01.2021, 13:06

Als Antwort auf den Beitrag von ReplicaOfLife

Editiert von
Turez
30.01.2021, 13:17

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Hallo,

ReplicaOfLife hat geschrieben:

Thomas52xxx hat geschrieben:

- Es scheint in der Praxis recht selten vorzukommen, dass Marken, die zu Gattungsbegriffen wurden tatsächlich gelöscht werden
- Viele Produkte, deren Markenname häufig als Gattungsbegriff genutzt wird nennen auch den allgemeinen Gattungsbegriff auf der Verpackung. Z.B. "nutella Nuss-Nougat-Creme" oder "ZEWA Küchenrolle, Tempo Taschentücher."

Der Aspekt würde mich auch mal interessieren. Gibt es denn überhaupt einen Fall, bei dem eine Wort-Bildmarke gelöscht wurde, weil sie im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wurde?
es geht hier um Wortmarken, Wort-Bildmarken sind etwas anderes.

Ja, Sony hat 2002 in Österreich die Rechte an der Wortmarke Walkman verloren (Suche: Sony Urteil Walkman) - dieses Urteil dürfte viele Firmen "aufgeschreckt" haben, die sich spätestens seitdem (wieder) verstärkt um den Schutz ihrer Wortmarken kümmern.

Ansonsten scheint die Löschung einer Wortmarke allerdings tatsächlich eher eine Ausnahme zu sein. Hier gibt es ein paar Beispiele für bestehende Wortmarken:
https://www.it-recht-kanz...arkenueberwachung.html

Generell findet man bei der IT-Recht Kanzlei mit dem Suchwort "Gattungsbegriff" übrigens eine ganze Menge interessanter Artikel mit Details zum Markenrecht und darüber, wie Rechteinhaber bei falscher Verwendung ihrer Marken abmahnen bzw. was man als Händler beachten muss.

Dass "Lego" per richterlichem Urteil mittelfristig zum Gattungsbegriff wird, sehe ich übrigens überhaupt nicht. 2019 gab es ein Urteil des BGH (I ZB 34/17), in dem es heißt "Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen. Solange noch ein beteiligter Verkehrskreis an der Bedeutung des Wortes als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb festhält, kann von einer solchen Entwicklung nicht ausgegangen werden."

Witzigerweise sorgen Aktionen wie die von Thomas Panke oder von Bluebrixx ja gerade dafür, dass die Bekanntheit von Alternativanbietern und die Trennung zwischen LEGO und diesen Anbietern in der Bevölkerung stärker verankert wird. Denn die anderen Anbieter wollen sich ja explizit als Alternative darstellen und eben nicht zusammen mit dem Original in einen Topf geworfen werden (praktisch vielleicht schon, aber nicht im übertragenen Sinn). Hinweise wie "Dieses Produkt ist kompatibel mit anderen bekannten (Klemm-)Bausteinen" oder auch die Anmeldung "AFOB" sind ja quasi die perfekte Aufklärung darüber, das es noch andere Anbieter gibt und schärfen somit das Bewusstsein dafür, dass nicht alle auf dem Markt erhältlichen Bausteine von LEGO stammen.

Grüße
Jonas



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ReplicaOfLife
30.01.2021, 13:54

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Danke euch beiden

Ich nehme daraus mit, dass es zwar öfter vorkommt, dass ein Markenname im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wird, aber umgekehrt doch eher selten, dass daraufhin die Marke gelöscht wird. Was ich auch für absolut richtig und nachvollziehbar halte. es würde das Markenrecht unterhöhlen, wenn die Hürden dafür niedrig wären.

Thomas52xxx hat geschrieben:


Vielleicht will aber jemand auf seinen Karton "Kompatibel mit LEGO®" schreiben. Das könnte für einen "Fremdhersteller" sehr nützlich sein und könnte, so wie ich den LTO-Artikel interpretiere, durchaus zulässig sein.

Also sowas in die Richtung von 'IBM-compatbile', wie früher bei PCs, richtig? Oder im Modellbahnsektor, da ist es meine ich auch verbreitet, dass eine Lokomotive als 'Variante für das Märklin (R) 3L-Wechselstrom-System' o.ä. beworben wird.

Turez hat geschrieben:

Witzigerweise sorgen Aktionen wie die von Thomas Panke oder von Bluebrixx ja gerade dafür, dass die Bekanntheit von Alternativanbietern und die Trennung zwischen LEGO und diesen Anbietern in der Bevölkerung stärker verankert wird. Denn die anderen Anbieter wollen sich ja explizit als Alternative darstellen und eben nicht zusammen mit dem Original in einen Topf geworfen werden (praktisch vielleicht schon, aber nicht im übertragenen Sinn). Hinweise wie "Dieses Produkt ist kompatibel mit anderen bekannten (Klemm-)Bausteinen" oder auch die Anmeldung "AFOB" sind ja quasi die perfekte Aufklärung darüber, das es noch andere Anbieter gibt und schärfen somit das Bewusstsein dafür, dass nicht alle auf dem Markt erhältlichen Bausteine von LEGO stammen.

Das stimmt.
Das 'nicht mit in einen Topf geworfen werden' ist etwas, was auf lange Sicht für eine Marke u.U. auch nicht hilfreich ist. Man will ja die eigene Marke positionieren, und den Leuten eben nicht ein "Legoset von XYZ" verkaufen, sondern ein XYZ-Set. Die Assoziation zum Original kann da durchaus auch hinderlich werden.


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Thomas52xxx
30.01.2021, 14:00

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

Editiert von
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02.02.2021, 17:25

+1Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Turez hat geschrieben:

Hier gibt es ein paar Beispiele für bestehende Wortmarken: https://www.it-recht-kanz...arkenueberwachung.html


Daraus:
Der Markeninhaber ist einem Verlust seines Markenrechts nicht hilflos ausgeliefert, wenn sich seine Marke - meist unverschuldet - zur Gattungsbezeichnung entwickelt.

Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Mir ist gerade noch ein interessantes Beispiel zu einer Marke eingefallen, die einen exorbitanten Marktanteil hat, aber dennoch selten als Gattungsbegriff genutzt wird. Der "o.b.". Hier nutzt der Hersteller ebenfalls zusätzlich den Gattungsbegriff und spricht von "o.b.® Original Tampons"


Gruß
Thomas

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Beobachter74
30.01.2021, 14:44

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Editiert von
Beobachter74
30.01.2021, 14:47

Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.


Ich denke der Zugzwang für den Markeninhaber ergibt sich immer dann, wenn der "Markenwert" (Wiedererkennungswert) heute nachweislich DER Umsatztreiber ist und die eindeutige Wiedererkennung am Markt aber gestört ist. (Da treten sogar Faktoren wie Preis und Qualität völlig in den Hintergrund bzw. sind lediglich zusätzliche Katalysatoren.)

"Siehst du den Stein, denkst du an ... Lego!"

Sinkt der Umsatz (tatsächlich) hast du wohl in erster Linie beim Wiedererkennungswert ein Problem. Oder aber: Erkennst du Probleme in der Wiedererkennung durch die Kunden hast du möglicherweise bald erhebliche Probleme beim Umsatz.
Da würden eigentlich nur geschicktes Marketing, Änderungen in der Preispolitik und Qualitätskampagnen (Steine, Sets) helfen...
Das Klemmbaustein-Design ist und bleibt nunmal so wie es ist und hat etwa den Stand von "Gemeingut" erreicht.

Da die Mitbewerber alias Mitbewunderer noch etwas an ihrem Markenwert arbeiten müssen, versuchen sie am Markt mit Preis und Qualität zu punkten. Und im Marketing haben sie auch ihre Mitstreiter gefunden...


Benjamin



HanlonsRazor
30.01.2021, 15:04

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Herkunft der Gattungsbezeichnung "Klemmbaustein"

Thomas52xxx hat geschrieben:


Unseren Fall würde ich nicht als vollständig "unverschuldet" ansehen, wenn sie sich über mehr als 50 Jahre hinweg erfolgreich gegen jegliche kompatible Produkte wehren.

Wenn sie sich erfolgreich juristisch wehren, dann schützen sie berechtigt (weil erfolgreich) ihre Marken und Patente gegen Plagiate. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form der Verteidigung als Teilschuld gesehen wird. Wie sieht denn das aus, "Wenn ihr Eure Marke behalten wollt müsst ihr schon zulassen dass Eure Patente und Markenrechte verletzt werden"? Ich glaube nicht



Dirk1313 , gefällt das


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