brickhead
30.11.2006, 21:49
Leute,
zieht euch warm an:
Zollbefund: Festgestellt wurden: Lego Baukästen Star Wars, Lego Batman, Lego Spongebob, sowie diverse andere Baukästen.
Markenrechtlich geschützt war die Verwendung der Marken Star Wars, Spongebob und Batman. Kein Verdacht auf Fälschung. Prüfung Parallelimport bei Star Wars. Freigabe nach Rücksprache mit dem Rechtsvertreter bei Privatkauf. Der Bet. wurde darüber aufgeklärt, daß ein Handel mit den Waren strafrechtliche Konsequenzen haben kann. F.d.V. xxxx
Die Zollbehörde in Gestalt der anwesenden Damen und Herren vertrat im übrigen weiterhin die Auffassung, dass auch bei Privatkauf (sic!) von Markenwaren im Ausland ein Parallelimport vorliegt, insofern der Rechtsverteter des Markeninhabers keine Freigabe erteilt!
Rechtsanwälte im Internet dagegen vertreten den Standpunkt, dass ein Privatkauf in jedem Fall zulässig ist und eine Genehmigung des Markeninhabers nur bei gewerblichem Handel vorliegen muss. Meine liebe Zollbehörde legt jedoch den Sachverhalt so aus, dass jeglicher Kauf gewerblich ist, da man von einer Gewerbe treibenden Firma kauft.
Alles sehr verwirrend.
Ich habe daher beschlossen....
a.) eine übergeordnete Zollbehörde anzuschreiben, den Sachverhalt zu schildern und um deren Auffassung der Rechtslage zu bitten
sowie
b.) anschließend meiner Rechtsanwältin den Sachverhalt zur Prüfung vorzulegen.
Ich werde berichten.
Mit bürokratischen Grüßen
brickhead (immer noch vor den Kopf gestoßen...)
PS: FUCK CUSTOMS!!!!!!!!!
Andi
30.11.2006, 22:45
Hi,
hast du denn die Sets jetzt ausgehändigt bekommen? Oder sind sie immer noch beim Zoll?
Was stand eigetnlich auf dem grünen Zettel? Hast du sie bei Ebay gekauft, oder bei Bricklink? Oder von S@H mit Zwischenstop bei einem Freund/Verwandten?
gruß
Andi
brickhead
30.11.2006, 22:49
» Warum ?
» Ich denke die haben Dich so laufen lassen. Oder kommt jetzt:
» "Viva la Rechtsschutzversicherung"
Nein, ich will einfach genau wissen, was ich darf und was nicht.
» » PS: FUCK CUSTOMS!!!!!!!!!
» Jetzt wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen (Hallo Jojo, Du weißt
» was ich meine).
» Es gibt wie überall solche und solche.
Ich vergaß für einen Moment meine gute Erziehung - Entschuldigung! Ich dachte es nur, aber der Gedanke materialisierte sich irgendwie....
So long
brickie
brickhead
30.11.2006, 22:52
» Hi,
» hast du denn die Sets jetzt ausgehändigt bekommen?
Ja.
» Was stand eigentlich auf dem grünen Zettel?
Welchen der vielen grünen Zettel meinst du?
Hast du sie bei Ebay gekauft,
» oder bei Bricklink? Oder von S@H mit Zwischenstop bei einem
» Freund/Verwandten?
Letzteres.
» gruß
» Andi
gruss zurück!
klossi
30.11.2006, 23:14
Moin,
» Die Zollbehörde in Gestalt der anwesenden Damen und Herren vertrat im
» übrigen weiterhin die Auffassung, dass auch bei Privatkauf (sic!) von
» Markenwaren im Ausland ein Parallelimport vorliegt, insofern der
» Rechtsverteter des Markeninhabers keine Freigabe erteilt!
» Meine liebe Zollbehörde legt jedoch den Sachverhalt so aus, dass jeglicher Kauf
» gewerblich ist, da man von einer Gewerbe treibenden Firma kauft.
meiner Meinung haben die Damen- und Herrschaften der betreffenden Zollbehörde einen dringlichen Nachschulungsbedarf. Und da ist die Nachfrage bei der nächsthöheren Behörde nur konsequent, im Rahmen der Qualitätssicherung quasi, und wegen der Rechtssicherheit...
Gruß von der Ostsee
Werner
Lemming
01.12.2006, 08:57
webster
01.12.2006, 09:17
Hallo Bürokratiegeschädigter,
» Der Bet. wurde darüber aufgeklärt, daß ein Handel mit den
» Waren strafrechtliche Konsequenzen haben kann. F.d.V. xxxx
Naja, "kann" ist ein tolles Wort. Fast jedes Tun, Dulden oder Unterlassen "kann" nach entsprechender Zurechtbiegung des Sachverhalts strafrechtlich relevant werden. Was nicht heißt, dass es die Staatsanwaltschaft jemals interessiert...
» Meine liebe
» Zollbehörde legt jedoch den Sachverhalt so aus, dass jeglicher Kauf
» gewerblich ist, da man von einer Gewerbe treibenden Firma kauft.
Den Satz hätte ich gerne auf amtlichem Papier der Zollbehörde. Damit geh ich dann zum Finanzamt und beantrage Vorsteuerabzug für meine zahlreichen "gewerblichen" Einkäufe.:-P
So kann man sich auch um die +3%-punkte MwSt. drücken...
» Alles sehr verwirrend.
»
» Ich habe daher beschlossen....
»
» a.) eine übergeordnete Zollbehörde anzuschreiben, den Sachverhalt zu
» schildern und um deren Auffassung der Rechtslage zu bitten
Au ja, und sollten die tatsächlich auch den "Gewerbe"-Blödsinn vertreten bitte hier veröffentlichen. :-D
» b.) anschließend meiner Rechtsanwältin den Sachverhalt zur Prüfung
» vorzulegen.
Hoffentlich eine "Fachanwältin für Steuerrecht", sonst wird das nur wieder eine von vielen nichtssagenden Meinungen eines Juristen...
» PS: FUCK CUSTOMS!!!!!!!!!
Lieber nicht, wer weiß was da wieder rauskommt...
Gruß
Stefan
brickhead
01.12.2006, 09:38
» » Meine liebe
» » Zollbehörde legt jedoch den Sachverhalt so aus, dass jeglicher Kauf
» » gewerblich ist, da man von einer Gewerbe treibenden Firma kauft.
»
» Den Satz hätte ich gerne auf amtlichem Papier der Zollbehörde. Damit geh
» ich dann zum Finanzamt und beantrage Vorsteuerabzug für meine zahlreichen
» "gewerblichen" Einkäufe.:-P
» So kann man sich auch um die +3%-punkte MwSt. drücken...
Ein ähnlich gelagerter Fall wird im Forum Deutsches Recht diskutiert:
Eine interessante Diskussion zum Thema "Was ist Geschäftsverkehr"
Der relevante Satz kommt zum Schluß, ich zitiere:
"Noch eine Zusatzfrage, unterliegt ein ENDVERBRAUCHER (Sammler) auch diesen bestimmungen, wenn er die feuerzeuge für den eigenbedarf bei ebay-usa ersteigert?
Antwort: "Gemäß §14 (2), (4) MarkenG gelten die Beschränkungen nur "im geschäftlichen Verkehr".
Dieser Begriff wird allerdings weit ausgelegt, es reicht aus, dass das Verkaufsgeschäft für eine Person, hier ggf. den Verkäufer, geschäftlicher Verkehr ist."
Das heißt im Klartext, dass man vor dem Import einer markengeschützten Ware auf jeden Fall den deutschen Rechteinhaber kontaktieren muss, um zu erfahren, ob ein Import zugelassen ist oder nicht! Zum Glück scheint Lego dies zu erlauben, aber ein Wiederverkauf der Ware ist in jedem Fall nicht zulässig.... falls dieser Rechtsauslegung tatsächlich gefolgt wird. Ich weiss aber nicht, ob es dazu schon Urteile gibt (Szenario: Ein US-only Set wird importiert und über ebay weiterverkauft. Ein Abmahnparasit oder der deutsche Rechteinhaber bekommt das mit und klagt...).
In meinem Fall wurde der Zoll vom deutschen Rechteinhaber an StarWars jedenfalls dahingehend beschieden, dass der Import von Lego SW- Sets aus USA zu persönlichem Gebrauch OK ist, aber der Weiterverkauf strafrechtlich verfolgt würde.
In diesem Sinne noch einen schönen (Geburts-)Tag
brickie (der sich nun ganz entspannt dem Gabentisch mit US-only Sets widmen kann...)
Hümpfch™
01.12.2006, 12:53
» » Hast du sie bei Ebay gekauft,
» » oder bei Bricklink? Oder von S@H mit Zwischenstop bei einem
» » Freund/Verwandten?
»
» Letzteres.
Hi,
dann bist Du doch in jedem Fall aus dem Schneider, weil es von privat an privat in die BRD verbracht wurde.
Gruß Ronald
nikomatic
01.12.2006, 13:47
einfach beim ersten mal vergessen hast, die Beamtin zu bestechen.
Gewerblich & Privat läuft seit 01.08.2005 überhaupt nichts mehr ohne Schmiere.
Jetzt gib dir nen Ruck, ruf die entsprechende Beamtin auf ihrer Privatnummer an, sag gaaanz lieeeb "Sorry, Sorry Sorry" und daß es dir beim nächsten mal nicht wieder passieren wird, du wärst halt mit den neuen Korruptionsgesetzen noch nicht so richtig warmgeworden, siehst aber nun ein daß es nötig und sinnvoll ist.
Korruption ist schön und gut, nur der Nachteil ist, pro Hierarchiestufe, die ein
Sachverhalt weitergegeben wird,quadriert sich die Höhe der Schmiere, da Du a) mehr Leute schmieren mußt und b) der Mindestsatz für Beamten in höherer Stellung ja auch noch steigt.
Merke: ohne grüne und braune Scheine niemals Staatsbediensteten
gegenübertreten. Geschäftspartner dagegen akzeptieren Schecks oder Einladungen für spätere Zeitpunkte (mann kennt sich, man hilft sich...)
Niko
Hümpfch™
01.12.2006, 14:29
» Gewerblich & Privat läuft seit 01.08.2005 überhaupt nichts mehr ohne
» Schmiere.
Und ich dachte, dass sei schon seit dem 03.Okt. 1990 so...
Ronald