Hi Rene,
1000steine hat geschrieben:
Wenn das Original keine mindestens 20 Etagen hat, dann zählt es leider nicht. Siehe auch Seeteddys Erkenntnis:
Das heißt also, daß so etwas wie ein Fernsehturm, der ja keine Etagen im Sinne von bewohnbaren Geschossen hat, nicht erlaubt ist? Und auch sonst keine Gebäude, die von der Höhe her locker 20 Etagen überschreiten?
Und dann auchnoch
50 Steinlagen?
LG, Marion