stephanderheld
04.09.2019, 18:52

+8Einstweilige Vefügung gegen BlueBrixx

Soeben gesehen, als Info an die geneigten Mitleser gedacht.

Ich bin mir nicht sicher ob ich es in diesem Thread, oder doch lieber bei Custom einstellen sollte, aber denke daß es "Firmenpolitik" ganz gut trifft.

Link zu YT


Zusammengefasst haben die Jungs von BlueBrixx heute eine Einstweilige Verfügung im Namen von Lego Juris A/S erhalten, die es wohl untersagt, bis auf weiteres diverse Set, welche Minifigurenähnliche Figuren enthalten, weiterhin zu vertreiben.


Die Minifigur von Xingbao war ja auch auf anderen Kanälen schon ein Thema..... bin mal gespannt wohin das Ganze führt. Momentan kommt es mir ein wenig vor wie die Geschichte von David gegen Goliath.

Allerdings hat TLC seinerzeit ja schon was auf den Deckel bekommen als es um Klemmbausteine an und für sich ging. Von daher bin ich mir nicht ganz so sicher ob das jetzt so ein guter Schachzug ist.

Ich verfolge das jedenfalls mal weiter...


Gruß
Stephan

Evolution ist gnadenlos. Wenn wir unser Gehirn nicht gebrauchen, nimmt es uns die Natur wieder weg


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AsozialerSack
05.09.2019, 10:39

Als Antwort auf den Beitrag von LuDaCriSoNe

+1Re: Einstweilige Vefügung gegen BlueBrixx

Ziemlich einfältige Betrachtungsweise...



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AsozialerSack
05.09.2019, 11:22

Als Antwort auf den Beitrag von stephanderheld

Re: Einstweilige Vefügung gegen BlueBrixx

Hallo an alle! Grüße euch!

Was geht denn hier ab? Unglaublich...



Kettu
05.09.2019, 11:28

Als Antwort auf den Beitrag von AsozialerSack

Re: Einstweilige Vefügung gegen BlueBrixx

Sie sind des Wahnsinns... und scheinen die wirklichen Probleme und Schwierigkeiten des Lebens nicht zu kennen.



Mylenium
05.09.2019, 11:44

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

+1Re: Patentschutz 20 Jahre

IngoAlthoefer hat geschrieben:

Patentschutz besteht, wenn angemeldet, für zwanzig Jahre. [b]Damit sind Minifiguren mit der Funktionalität von LEGO-Minifiguren seit 1998 frei.


Patente gelten zehn Jahre und können nur in wenigen Ausnahmefällen nochmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Bei der Minifigur geht es um ein Geschmacksmuster. Geschmacksmuster und Markeeinträge gelten unbegrenzt, sofern sie entsprechend der Fristen (drei bis fünf Jahre) immer wieder verlängert werden. Ansonsten erlischt die Marke und der Schutz verfällt. Alles andere ist an der Stelle erstmal Ritze.

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


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friccius
05.09.2019, 12:10

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: Patentschutz 20 Jahre

Hi Mylenium!
Mylenium hat geschrieben:

Patente gelten zehn Jahre ...

Redest Du von Deutschland?
Patentgesetz, § 16 besagt "Das Patent dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt".

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

[image]


tastenmann
05.09.2019, 12:19

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

+1Re: Patentschutz 20 Jahre

Hallo Ingo,

das ist eine interessante Facette im Rahmen dieser teilweise sehr ausunfernden Diskussion.
Ich stimme dir zu, das könnte wirklich die Basis sein, auf dem die ganze Sache basiert. Was natürlich auch bei Lego oder besser deren Anwälten zu einem nicht unerheblichen Aufwand führt (aber wenn ich sehe, wie dick der Stapel ist...).

Natürlich ist Lego seitens der vielen Hersteller unter Druck, die nicht nur kopieren (was gar nicht geht und verfolgt werden muss), sondern auch eigene Teile und eigene Sets entwickeln. Und die sind dann noch echt gut und werben Kunden ab.

Die Frage ist nur: reagiere ich auf die geänderten Marktverhältnisse gerichtlich oder versuche ich nicht eher, meine eigenen Produkte zu verbessern?

Gruß
Tastenmann


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Yogi40170
05.09.2019, 12:48

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Unwissen & Video eine kleinen Händlers

@Hamster, wieso sollte es nicht erlaubt sein, eine Sammlung von Steinen anzubieten, aus denen man verschiedenes bauen kann? Ich bin bei dir, wenn man komplette Kopien anbietet, dass dies nicht erlaubt ist. Aber hier sind weder die Minifiguren, noch eine Anleitung enthalten.

Ob man moralisch damit mitgeht, muss jeder für sich entscheiden, aber juristisch sollte dagegen nichts sprechen.

Ich denke auch nicht, dass dieser Punkt in der Verfügung ein Thema ist.



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Yogi40170
05.09.2019, 12:59

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Unwissen & Video eine kleinen Händlers

Ok, da lässt es sich natürlich schwer diskutieren, wenn es deine Meinung ist.
Aber letzendlich gibt es dafür andere Instanzen, um festzustellen was ein Plagiat nach geltendem Recht ist und was nicht.

Es ist halt schon ein Unterschied, was gültigen Recht entspricht und was man selbst moralisch davon hält.



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