nielkm70
08.11.2006, 20:20

Fälschung oder Nachbau

Ich bin ein bisschen Verunsichert.
Habe mehrere Kommentare gelesen und festgestellt das Einige sehr radikal auf MOC´S die zB. bei Brickshelf eingestellt werden reagieren, die evt. oder tatsächlich nachgebaut worden sind.
Habe immer gedacht das es locker zugeht.!:-(

Ich denke man sollte die Nachahmung doch einfach als Kompliment sehen und das dadurch andere Legofans animiert werden.
Und wenn ich schon Fragen muss ob ich nachbauen darf, dann können wir ja direkt zum Patentamt gehen.

Und wenn man doch Seine MOC`S zeigt muss man damit rechnen.!!! :-D

MfG Marcus :-)


ratz
08.11.2006, 21:22

Re: Fälschung oder Nachbau

hi,

kaum ein nachbau oder kaum eine kopie wird zum problem, wenn ein winziges detail beachtet wird: das eingeholte einverständnis des ersterbauers oder zumindest dessen respektvolle erwähnung im zusammenhang mit der präsentation.

ein richtig gutes werk kostet auch richtig viele arbeitsstunden, die dann jemand anderes nicht hat, und diese ersparnis sollte die kleine mühe der kontaktaufnahme und/oder erwähnung wert sein.

cu, r.


Tagl
09.11.2006, 07:26

Re: Re: Fälschung oder Nachbau

Hallo,

genau meine Meinung. Wer nachbaut sollte so anständig sein, und den Erfinder
namentlich erwähnen. Wenn das geschieht, ist ein Nachbau nix Verwerfliches.
Unbill ziehen die jenigen auf sich, die Plagiate als ihr MOC ausgeben. Ein
Nachbau ist genauso wenig ein MOC wie ein Originalset.

Gruß
Marco


HoMa
09.11.2006, 09:57

Re: Fälschung oder Nachbau

Hallo Marcus,

grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass jemand ein MOC eines anderen nachbaut. Ich gebe Dir Recht, das ist ja quasi eine Anerkennung für das MOC und dessen Urheber. Außerdem führt das Abgucken und teilweise Kopieren von veröffentlichten Bauideen ja dazu, dass immer wieder neue Bauideen "geboren" werden.

In einem MOC eines LEGO Fans steckt oft eine Menge Arbeit, Kreativität und Geld. Für eine Kopie braucht man außer Geld fast keine besonderen Fähigkeiten. Das merk ich selber, wenn ich beispielsweise meine eigenen Modelle oder Teile davon "kopiere".

Es gehört für mich einfach zum fairen Umgang untereinander, dass man den Urheber über den Nachbau informiert (wenn man ihn veröffentlicht) und dass man bei einer Veröffentlichung den Urheber nennt oder irgendwie auf die Quelle verweist, woher man die Anregung hat. Es ist wenig dabei ein Modell zu 99 % zu kopieren und eine Antenne am Schluss an einer anderen Stelle anzubringen und das ganze dann als "sein eigenes" Werk zu präsentieren.

Eine weitere Steigerung ist dann der Fall, wenn ein Nachbauer eines MOCs das MOC nicht nur als sein eigenes ausgibt, sondern (mit Gewinnabsicht) zum Verkauf anbietet. Dies geschieht in den meisten Fällen ohne Einwilligung des Urhebers und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Ich bin kein Jurist, aber mein Verstand sagt mir, dass hier dieselben Maßstäbe gelten sollten wie beispielsweise bei wissenschaftlichen Arbeiten. Dort darf man auch nicht einfach einen Text direkt oder indirekt eines namhaften Profs zitieren ohne die Quelle zu nennen oder das ganze als seine eigene Gedanken auszugeben.

Soweit meine Meinung,

1000grüße
Holger


WR
09.11.2006, 10:26

rechtliches

Hallo,

Eigenkreationen (MOCs) können als Werke der Kunst im Sinne des Urheberrechts angesehen werden. Insofern stehen dem Erbauer alle Verwertungsrechte zu. Für Nachbauten ist dies das Vervielfältigungsrecht, für die Veröffentlichung z.B. bei Brickshelf das Ausstellungs-, Vortrags- und/oder Recht der Wiedergabe durch Bildträger. Diese Rechte kann der Urheber auf andere Personen -auch teilweise- übertragen.

Er kann seine Verwertungsrechte auch vor Gericht einklagen und z.B. Vergütung erstreiten. Hieber sehe ich jedoch zwei Probleme:
1. Wichtig ist eine gewisse sogenannte "Schöpfungshöhe" des MOCs, soll heissen, die Ideen/Bauweise muss neu und über das Können des Normalbürgers hinausgehen. Im Streitfall ist dies ein Fall für Gutachter.
2. Der Nachweis der Urheberschaft: Wer fotografiert sein MOC schon analog mit einer lesbaren Tageszeitung um das Datum der Kreation festzuhalten und wie will man zweifelsfrei nachweisen, dass man vor dem Nachbauer das MOC veröffenlicht hat? Brickshelf z.B. hat ja leider keine Datum-/Zeitinformationen in den Galerien.

Im Streitfall wird die Nachweispflicht bei demjenigen liegen, der die Urheberschaft beansprucht.

Grüße
Wolfgang


Hümpfch™
09.11.2006, 19:39

Re: Fälschung oder Nachbau

» Habe mehrere Kommentare gelesen und festgestellt das Einige sehr radikal
» auf MOC´S die zB. bei Brickshelf eingestellt werden reagieren, die evt.
» oder tatsächlich nachgebaut worden sind.

Hi Marcus,

worin bitte liegt der Sinn, einen NACHBAU auf Brickshelf zu veröffentlichen?

Jeder von uns hat wohl schon irgendetwas nachgebaut, was er irgendwo gesehen hat. Aber nur sehr wenige zeigen dann diese Nachbauten auch in der Öffentlichkeit.
Wozu? Was bringt das?
Um es als eigenes "MOC" auszugeben? Um dem Erbauer Lob zu huldigen?

Ronald


nogi
09.11.2006, 20:02

Re: Re: Fälschung oder Nachbau

LLL

Ich möchte hier einen Vergleich mit der Musik darlegen. Wann wurde das letzte Mal 'neue' Musik komponiert? Genau genommen sind 95% aller Kompositionen der letzten Jahrhunderte nur umarrangierte Ideen, die bereits einmal veröffentlicht wurden.

Ähnlich sehe ich es bei MOC's: Auch hier gibt es kaum bahnbrechend Neues, auch wenn ich nun mit einem Modell des japanischen Shinkhansen-Zuges um die Ecke komme (habe ich bisher noch nie gesehen), werde ich dabei doch viele Konstruktionstechniken verwenden, welche bereits tausendfach verwendet wurden. Somit habe ich lediglich meine Steine ein wenig umarrangiert und der Hülle ein neues Aussehen gegeben.

Gruss Lukas
(dem es auch immer wieder Spass macht, auf Brickshelf gefundene Modelle nachzubauen und nach eigenem Gutdünken zu verbessern)


nikomatic
13.11.2006, 14:41

Re: rechtliches

Hallo,

zuerst einmal möchte ich vorrausschicken, daß ich mich dem minimalkonsens hier weitestgehend anschließe: mit einen Nachbau
eines Modells eines anderen im Internet hausieren zu gehen ist ein bischen ärmlich. So ärmlich aber, daß ich mich gar nicht drüber aufregen könnte.

» Eigenkreationen (MOCs) können als Werke der Kunst im Sinne des
» Urheberrechts angesehen werden. Insofern stehen dem Erbauer alle
» Verwertungsrechte zu. Für Nachbauten ist dies das Vervielfältigungsrecht,
» für die Veröffentlichung z.B. bei Brickshelf das Ausstellungs-, Vortrags-
» und/oder Recht der Wiedergabe durch Bildträger. Diese Rechte kann der
» Urheber auf andere Personen -auch teilweise- übertragen.

Aber dagegen muß ich leider einspruch einlegen
Zuerst: es gibt Ausnahmen, für die das gilt. sie sind aber so selten, daß Ihre Anzahl für allgemeine Aussagen diesbezüglich nicht ins Gewicht fällt.

Ich finde, das ist (man darf ja mal ne andere Meinung haben) bei 90% aller Werke totaler Quatsch, und sollte nicht ohne Gegenmeinung hier herumstehen, weil es zu erhöhter Selbstüberschätzung einlädt.

Mein Widerspruch stützt sich auf die Tatsache, daß Nachbauten existierender Dinge bei AFOLs (nicht ohne Grund) die populärste Form des Ausdrucks zu sein scheinen, und in diesen Fällen ist das Modell bereits ein Nachbau, und in nicht wenigen Fällen ergibt sich die Konstruktion des Modells aus den Eigenschaften des Originals.
Und ob man, egal wieviel Gehirnschmal drinnensteckt und egal, wie gut er ist, für einen Nachbau eines Originals, künstlerische Urheberrechte in Anspruch nehmen kann, halte ich für zweifelhaft. Da wären Erbauer von rein fantasierten Sachen viel näher dran als alle Anderen.

Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und soll kein Gegenstand von Diskussionen sein.


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