Hallo !
Verletzt man Rechte von LEGO wenn man deren Figuren in Privaten Szenen Ablichtet und auf Facebook und usw. Veröffentlicht? Ist es auch OK wenn eine Figur mit Schubkarre zu sehen ist in der ein Paket Taschentücher einer Bekannten Marke zu sehen ist.Auch wenn der Veröfentlicher notiert das Er kein Geld vom Taschentuchhersteller bekommt? Weitere Beispiele gibt es ja genug.Kommen da schon Mahnjäger ins Spiel.Kurz geragt was geht was geht nicht.Wollte erstmal hier nach Erfahrungen fragen bevor ich LEGO Frage.
Gruß
Walton
Hallo!
Walton hat geschrieben:
Walton gefällt das
Du verletzt da nix. Eine reine bildliche Darstellung fällt unter Kunstfreiheit, selbst für kommerzielle Produkte und geschützte Marken. Interessant wird es erst in bestimmten Fällen, wo es um's Geldverdienen geht...
Mylenium
Hallo Walton,
um auf der sicheren Seite zu sein, steht auf meinen
Webseiten mit LEGO-Inhalt immer auch folgender Text:
> Zu Beginn eine Klarstellung: "LEGO" ist eine Marke von
> LEGO Juris A/S in Billund, Dänemark. Der Rekordversuch
> und diese Webseite sind von LEGO Juris weder gesponsert
> noch autorisiert noch unterstützt.
Ingo.
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
Jojo hat geschrieben:
Hallo!
Walton hat geschrieben: