Specialized82 hat geschrieben:
ist es mit dieser absurden Begründung möglich die Onlinebestellung zu sperren?
Klar. Hausrecht eben. LEGO muss dir ja nix verkaufen. Einziger Ansatzpunkt für eine Beschwerde bei den entsprechenden Aufsichtsbehörden wären verletzte Aufklärungspflichten, was bei LEGO ja leider mittlerweile durchaus ein Thema ist. Hilft dir aber kurzfristig bei deinem Problem auch nicht wirklich weiter.
Mylenium
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