Haenk hat geschrieben:
[...] ueblicherweise gibt es in einer solchen Konstellation eine Abmahnung und ein Widerspruchsverfahren zur Eintragung, moeglicherweise auch ein Gerichtsverfahren.
Hier irrst Du Dich. Insbesondere ist es für den Markeninhaber nicht ratsam, sofort ein Gerichtsverfahren anzustrengen, da er sonst das Risiko trägt, auf den Kosten sitzenzubleiben. Siehe
§93 ZPO