Hallo zusammen,
vielleicht kommt die Frage noch zu früh, aber ich habe die Idee noch nicht ganz - äh- verinnerlicht.
"Jedes Teilstück der Gemeinschaftsanlage muss daher mindestens ein Hauptgleis und die Möglichkeit zum Anschluss eines benachbarten Moduls besitzen. Idealerweise beidseitig. Ausnahmen sind sehr willkommen, müssen aber individuell abgesprochen werden."
Wieso "benachbart", wenn es an eine Stichstrecke oder - betrieblich viel besser - an einen Trennungsbahnhof angeschlossen wird.
Und:Findet diese Absprache vor dem 31.3. oder danach statt?
Gibt es Minimal-Auschmückung?
ich bin schon mal mit sowas logefahren, 1 Platte tief:
Thomas52xxx , Walton gefällt das