skubs_de
08.10.2006, 22:55

Abmahngefahr ! ! ! !

Abmahngefahr ! ! ! !

Vorsicht - es gibt eine neue Abmahnwelle.

Grund:

Neue Rückgabe-/Widerrufsfristen bei E-Auktionen;

anstatt 14 Tagen sind es jetzt 4 Wochen ! ! ! ! !

Gruss

Bernd


dewertz.de
08.10.2006, 23:06

Re: Abmahngefahr ! ! ! !

Es sind nicht 4 Wochen, es ist ein Monat! Und das ist auch schon etwas länger so..sollte man als Händler eigentlich wissen




» anstatt 14 Tagen sind es jetzt 4 Wochen ! ! ! ! !


TASTER
09.10.2006, 01:22

Re: Abmahngefahr

"'Multiple exclaimation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind.'"
(Terry Pratchett)


skubs_de
09.10.2006, 07:03

Re: Re: Abmahngefahr ! ! ! !

ok ok das meinte ich ja - 1 Monat und ..... ich kann es halt erst wissen, wenn ich die aktuellen IHK-Infos bekomme.


webster
09.10.2006, 08:34

Bei dir...

steht aber auch noch "zwei Wochen".
Und über den Rest der "AGB" hab ich herzlich gelacht.

[image]



Gruß
Stefan


Körpi
09.10.2006, 12:31

Oh - das muß in meine Sammlung...

» "'Multiple exclaimation marks,' he went on, shaking his head, 'are a
» sure sign of a diseased mind.'
"
» (Terry Pratchett)

Von ihm schön gesagt und von Dir passend gepostet.
Chapeau.

Grüße
Norman


tnickolaus
09.10.2006, 17:42

Zur Info fuer die Verbraucher unter uns ...

» Neue Rückgabe-/Widerrufsfristen bei E-Auktionen;
» anstatt 14 Tagen sind es jetzt 4 Wochen ! ! ! ! !

Mehr Details z.B. hier: [link]http://www.netzwelt.de/news/74458-neues-widerrufsrecht-bei-ebay-beschluss.html[/link]
Das Problem wird wohl nur sein, diese Frist gegenueber den Verkaeufern bei Bedarf durchzusetzen...

Viele Gruesse,
Thomas


Legomatic
09.10.2006, 19:43

Re: Zur Info fuer die Verbraucher unter uns ...

Hallo Thomas,

der Artikel ist recht interessant und war - wie wohl Einigen von uns - noch nicht bekannt.
Dennoch muß ich hier den Äußerungen der Verkäufer recht geben (ich meine auch nur 1-2-3 als Verkaufsplattform), die doch recht "überrumpelt" worden sind. Keine Widerrufsbelehrung in (richtiger) schriftlicher Form = 4 Wochen Rückgaberecht. Ich für meinen Teil meine: wenn ich etwas gekauft habe, es bei mir ankommt und mir nicht gefällt, so gebe ich es umgehend zurück (und brauche dazu keine vier Wochen!). Und da brauche ich auch keine WB in schriftlicher Form - eine Rückgabe innerhalb der Frist geht immer bei gewerblichen Anbietern.

Viel Wind um ein wenig - ausgelöst durch das Gezanke von zwei Verkäufern.

Gute Nacht,
Christian


skubs_de
09.10.2006, 23:22

.... was soll denn dieser ....... Kommentar ?

» Viel Wind um ein wenig - ausgelöst durch das Gezanke von zwei Verkäufern.

Das ist doch falsch; mein Posting war für meine Händlerkollegen aber auch gleichzeitig für die Verbraucher gedacht - nicht mehr, nicht weniger.

Ansonsten schliesse ich mich Deinen folgenden Worten 100%ig an:

» wenn ich etwas gekauft habe, es bei mir ankommt und mir nicht gefällt,
» so gebe ich es umgehend zurück (und brauche dazu keine vier Wochen!).
» Und da brauche ich auch keine WB in schriftlicher Form - eine Rückgabe
» innerhalb der Frist geht immer bei gewerblichen Anbietern.


Charly
10.10.2006, 05:54

Re: .... was soll denn dieser ....... Kommentar ?

» » Viel Wind um ein wenig - ausgelöst durch das Gezanke von zwei
» Verkäufern.
»
» Das ist doch falsch; mein Posting war für meine Händlerkollegen aber auch
» gleichzeitig für die Verbraucher gedacht - nicht mehr, nicht weniger.
»
Er meinte wohl den Rechtstreit beim Hamburger Gericht, wodurch dieses (dämliche) Urteil zustande kam. Da hat nämlich der eine Verkäufer den anderen genau wegen diesem besagten Widerrufsrecht verklagt. Ich sehe das übrigens etwas anders, als der Richter. Wenn mein Angebot bei Ebay nicht als schriftlich gilt, dann das im Online Shop ja wohl auch nicht! Wegen einem Mausklick ist da kein Unterschied.

Warten wir mal ab, was passiert. Das wird wohl nur ne Übergangsphase sein, bis sich das nächste Gericht wieder das Ganze anders überlegt.


skubs_de
10.10.2006, 09:26

ach so (ohne Text)


Gesamter Thread: