brickquick
16.12.2018, 10:25

BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Moin zusammen,
habe in den letzten Tagen viel gelesen.
Mein shop ist jetzt zu, da ich diesen ja wohl in Deutschland nicht rechtmäßig betreiben kann. Eine Änderung sehe ich hier nicht kurz- und auch nicht mittelfristig.
Frage in die Runde:
Wenn ich jetzt nicht mehr in D und EU verkaufe, sondern nur noch außerhalb der EU, habe ich dann immer noch das Abmahnproblem ?
Bei einem größeren shop habe ich gesehen, dass dieser genauso vorgeht.
danke
Christoph


Gruß
aus Münster
Christoph
http://www.steine-in-muenster.de


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Brixe
18.12.2018, 10:06

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

+4Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Hallo,

Ralf hat geschrieben:

legocolonia hat geschrieben:


Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll?


Dir nicht, aber dem 2 1/2 jährigen, der seine Duplosteine satt hat, endlich mit "richtigem" Lego spielen will und seine ersten Einkäufe tätigt. Oder Uroma und Uropa, die noch nicht wissen das Lego außer Holzspielzeug oder 2x4 Steinen inzwischen auch kleinere Teile im Programm hat...da kann ein dezenter Hinweis nicht schaden.

und wer sagt dem 2 1/2 jährigen jetzt, daß er die Erbsen, die auf seinem Teller liegen nicht aspirieren soll? Beim "Verschlucken" der Kleinteile geht es ja scheinbar nicht ums runterschlucken der Teile, denn die kommen ja zu 99,9% der Fälle wieder raus.
Der Warnhinweis gilt wohl dem Einatmen.
Ich denke mal, die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kind an Kleinteilen erstickt, ist im Vergleich zum Ersticken an Essen verschwindend gering.
Wo bleibt der Warnhinweis auf Lebensmitteln? Vorsicht, kann verschluckt werden.

Außerdem: wo bleibt die Verantwortung der Eltern((Ur-)Großeltern)? Ist jetzt der Händler haftbar, wenn er keinen Warnhinweis an jedes Kleinteil gesetzt hat und ein Kind an den Folgen einer Aspiration stirbt?

Wie um Alles in der Welt konnte ich überhaupt meine Kindheit überleben, als es noch keine Warnhinweise gab?

LG, Marion



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daniel.vergien
18.12.2018, 10:24

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: ...dieser Button...

MTM hat geschrieben:


Und sowohl bei ebay ("Sofort kaufen") als auch bei amazon ("jetzt kaufen") heißt der Button nicht wortgenau so. Wie ist denn nun der Rechtstext dazu?

$312j BGB
MTM hat geschrieben:

Außerdem frage ich mich, wie eine internationale Website jedes nationale Recht der Welt erfüllen kann - es kann ja keiner verlangen, dass man vorher Rechtsexperten zu 180 Ländern aufsucht. Vielleicht sagt ja das malaysische Recht aus, dass dieser Button blau blinken muss?
Wie machen denn das brickscout und brickowl? Kennen die sich mit amerikanischem und malaysischem Recht aus?

Ein Anbieter einer Plattform muss sich damit gar nicht so genau auseinander setzen. Aber jemand der Verbrauchergeschäfte in Deutschland und der EU anbieten möchte sollte das tun. Der Plattformanbieter bietet dem Händler eine Dienstleistung zwischen "Gewerblichen" an - da gelten andere Rechte.
MTM hat geschrieben:

Aber alles, was bricklink bereitstellt oder programmiert, kann und darf doch nicht in meine Verantwortung gelegt werden.

Natürlich liegt es in deiner Verantwortung - der Verbraucher bestellt bei dir und man kann von dir verlangen deine Leistung rechtskonform anzubieten. Es gibt kein Recht darauf das dir eine rechtskonforme Plattform angeboten wird.

MTM hat geschrieben:

Man könnte ja mal bei diesen zahlreichen Auto-Export-Firmen fragen, wie die das so handhaben.


Die Verkaufen nur an Gewerbetreibende oder für den Export - nicht an Verbraucher.

Bis denn

Daniel



Lok24
18.12.2018, 10:40

Als Antwort auf den Beitrag von daniel.vergien

Editiert von
Lok24
18.12.2018, 10:49

+1Re: ...dieser Button...

Hallo,

das ist ja interessant. Da steht auch:

"Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. "

Ist nicht genau das bei BL der Fall?
Erst durch Versand der "Rechnung" macht der Verkäufer mir ein "individuelles Angebot", oder?
BL verkauft ja nichts.

Ganz offensichtlich wird durch die Benutzung der BL-Seite ja kein Vertrag in irgendeiner Form geschlossen.



Valkon gefällt das


daniel.vergien
18.12.2018, 11:59

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: ...dieser Button...

Lok24 hat geschrieben:

Hallo,

das ist ja interessant. Da steht auch:

"Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. "

Ist nicht genau das bei BL der Fall?


Ich denke "individuelle Kommunikation" ist eher ich schicke dir eine Mail mit der bitte um ein Angebot für bestimmte Teile und Du antwortest mir darauf. Aber genau dieser Teil ist ja bei BL nicht individuell, sondern automatisiert.

Bis denn

Daniel



Lok24
18.12.2018, 12:50

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

+1Re: ...dieser Button...

gerade hierüber gestolpert:

[image]



steinlegoliath gefällt das


Lok24
18.12.2018, 13:00

Als Antwort auf den Beitrag von daniel.vergien

Re: ...dieser Button...

Hallo,

daniel.vergien hat geschrieben:

Ich denke "individuelle Kommunikation" ist eher ich schicke dir eine Mail mit der bitte um ein Angebot für bestimmte Teile und Du antwortest mir darauf. Aber genau dieser Teil ist ja bei BL nicht individuell, sondern automatisiert.

Wirklich?
Der Händler(!) schickt mir(!) etwas.
Was, darauf hat er Einfluss und kann die Texte variieren, er kann dann einfach ANGEBOT drüberschreiben.
Aber ich kenne mich da nicht aus, Du magst recht haben.



legocolonia
18.12.2018, 13:12

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Ralf hat geschrieben:

legocolonia hat geschrieben:


Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll?


Dir nicht, aber dem 2 1/2 jährigen, der seine Duplosteine satt hat, endlich mit "richtigem" Lego spielen will und seine ersten Einkäufe tätigt.



Ein Zweieinhalbjähriger kann diesen Hinweis überhaupt nicht lesen und ist erst recht nicht in der Lage, irgendwelche Einkäufe zu tätigen.



Holodoc
18.12.2018, 14:54

Als Antwort auf den Beitrag von legocolonia

Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Nach vielem Lesen muss ich auch mal einen Kommentar ablassen.
Ich war bisher purer Käufer bei Bricklink und habe gerade ziemlich schlechte Laune, weil so ein Pissnelkenverein mir das Hobby schwer machen will.
Weil er Probleme sieht, die wenige, ich würde mal glatt behaupten, bis dato keiner(!), de facto haben!
Weil er sich die Taschen voll macht, auf Kosten anderer!
legocolonia hat geschrieben:



Ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Nutzen wird es nichts.
Fakt ist, dass es diese Verbraucherschutzgesetze schon sehr lange gibt und dass viele BL-Händler einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Das ist richtig, macht die gesamte Geschichte aber nicht besser. Der Verbraucherschutz hierzulande wird immer bekloppter, weil man anscheinend auch dem letzten Deppen noch sagen muss, dass man Tiere nicht in die Mirkowelle tut und ein Konstruktionsspielzeug aus kleinen Teilen besteht. Es ist halt nicht alles gut, was aus Amerika kommt! (Gilt nicht erst seit Trump)
Da ist in der Tat der Gesetzgeber gefragt, diesem Unsinn mal ein Ende zu setzen.
Wer so unreflektiert handelt, und nicht erwartet, dass auf einer LEGO Handelsbörse tatsächlich LEGO Teile, die nun mal klein sind, gehandelt werden, der hat nicht verdient sich darüber beschweren zu dürfen. Es sind sowieso nur Kleinkinder unter 3 Jahren gefährdet! Und warum? Nicht weil wir das Zeug handeln, sondern weil die Erziehungsberechtigten nicht aufpassen und ebendiese Kleinteile nicht so wegpacken, dass sie für Kleinkinder nicht mehr errichbar sind.

Auch das Instrument der Abmahnung ist im Grund eine gute Sache, weil sie verhindern soll, dass sofort prozessiert wird (mit den entsprechenden Kosten).

Nicht gut ist, dass sich über die Jahre eine regelrechte Abmahnindustrie gebildet hat, gegen die der Gesetzgeber bis heute nichts wirksames unternommen hat.

Und auch da muss der Gesetzgeber schleunigst aus den Puschen kommen.
Ein völlig Unbeteiligter macht sich die Tschen voll. Zum Kotzen!

Im Gegenzug wird der so genannte Verbraucherschutz immer kleinteiliger und erbsenzähliger, so dass der normale Bürger nicht mehr durchblickt. Das beste aktuelle Beispiel ist dieses Ungetüm von Datenschutzverordnung.

Ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein eigentlich gut gemeintes Gesetz sich völlig ins Gegenteil verdreht. Was da für irre Auswüchse vor allem für Vereine schon entstanden sind (keine Photos mehr in der Kindergartengruppe, usw.)! Da kann man sich nur noch resigniert an den Kopf packen.

Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll? Für wie blöd hält man mich/uns? Mich wundert, dass es den Erfindern dieser Verordnungen nicht langsam selbst blöd vorkommt.

S.o.
Ja, wir sind alle unmündige Deppen. Fehlt eigentlich nur noch, dass jeder bei der Geburt unterschreiben muss, selbsttätig ein- und auszuatmen...
Es wäre mal was Neues und zu begrüßen, wenn sich diesmal die "ach so schützenswerten Verbraucher" beschweren würden. Nach dem Motto "wir lassen uns unsere Lego-Plattformen nicht kaputtmachen!"


Also ich bin dabei!
Gerne mit einer Petition, aber auch mit finanzieller Unterstützung!
Dieser Unsinn gehört beendet!


Bis neulich,
Stefan


[image]


ThomaS
18.12.2018, 15:11

Als Antwort auf den Beitrag von Holodoc

Editiert von
ThomaS
18.12.2018, 15:19

Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Hi,

Holodoc hat geschrieben:

(...) Gerne mit einer Petition (...)


da gab es Anfang des Jahres schon mal eine.
Den aktuellen Stand kenne ich allerdings leider auch nicht.

Gruß
ThomaS


Bilder.


Brixe
18.12.2018, 15:34

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

+1Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Hallo,

ThomaS hat geschrieben:

Den aktuellen Stand kenne ich allerdings leider auch nicht.


Ich gehe davon aus, daß das was man sieht der aktuelle Stand ist:

Mitzeichnungsverlauf

Anzahl Online-Mitzeichner
24544

zeitlicher Verlauf

"....Das Quorum ist erreicht, wenn bis zum Ablauf der Quorumsfrist mindestens 50.000 Mitzeichnungen eingegangen sind."

Quorum erreicht
Nein



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