Capriheld
14.12.2018, 10:11

+2IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Liebe Mit-Leidensgenossen

An Alle, die wie ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnet haben:

Bitte beachtet, dass ihr dann (falls ihr auf Ebay oder Amazon oder sonst wo) bei den anderen Verkaufsplattformen unbedingt auch die abgemahnten Punkte einzuhalten habt.

Ich könnte mir vorstellen, dass der IDO da dann evtl. bewusst dann nach Verstößen sucht. Und dann wäre man dran. Die Unterlassungserklärung ist nämlich nicht nur auf BL beschränkt.

Gruß Mathias



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Thomas52xxx
17.12.2018, 20:56

Als Antwort auf den Beitrag von Valkon

+2Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Valkon hat geschrieben:

Das ist wie mit dem Bankencrash ... keine Bank war pleite aber es wurde behauptet... also rannten die Leute vor Panik zur Bank um ihr Geld zu holen... und schon gab es einen Bankencrash...

Das habe ich aber sehr anders in Erinnerung. Man hat unter Anderem überteuerte Immobilien für wenig solvente und mit kaum Eigenkapital ausgestattete Käufer verkauft und abstruse Finanzprodukte erfunden. Hochfrequenzhandel oder Verkauf von Aktien, die man gar nicht besitzt als Beispiel genannt. Und anschließend haben sich die Gralshüter des freien Markts vom Steuerzahler retten lassen.

Um die Summen, die da für "systemrelevante" Banken in eine Größenordnung zu bringen. Die Hypo Real Estate, die Immobilientochter der früheren unbedeutenden Bayrischen Regionalbank musste mit mehr 8 Milliarden Euro in Cash und 124 Milliarden Euro als Bürgschaft gerettet werden. Mit einer Milliarde DM aus dem von Franz-Josef Strauss eingefädelten Kredits konnte die DDR als bankrotte Volkswirtschaft mit 16 Millionen Menschen noch sechs Jahre weiterexistieren.


Gruß
Thomas

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Valkon
18.12.2018, 12:15

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Hallo Thomas,

a)Vielen Dank für deine Aufklärung und Exkursion in die dunkle Welt des Bankenwesens.

b) Können wir gerne mit dem Brainstorming weiter machen, was es noch alles für tolle Abmahnmöglichkeiten gibt, damit noch ein Trittbrettfahrer auf den Zug aufspringt.

c) Ist dein erwähnter Bankencrash nicht der erste der Geschichte. Das was ich meine ist ein klassischer Schaltersturm. Hier ganz gut erklärt:

Bei einem Bank Run (dt. etwa: „Ansturm auf eine Bank“, deutsch: Schaltersturm, umgangssprachlich auch: „Bankensturm“[1]) versuchen viele Anleger einer Bank möglichst zeitnah ihre Einlagen (Depositen) abzuheben. Da eine Bank – bis zu Negativzinsen ab 2014 – nur einen Bruchteil ihres Vermögens als Bargeld bereithält und der Hauptteil in längerfristigen Aktiva angelegt ist, kann dies leicht in einer Insolvenz der Bank enden.

Quelle:Wikipedia

d) Ging es mir um die Eindämmung der Panikmache und das Ausbremsen der Suche nach weiteren Abmahngründen die es bisher noch nicht gibt.

e) Wer nicht meiner Meinung ist, weiter mit b).

Greetz

Marc


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Paulken
18.12.2018, 17:36

Als Antwort auf den Beitrag von Valkon

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Moin Ihr lieben,
ich möchte zum 01.01. meinen Bricklinkshop (und Ebayshop) scharfschalten. Insofern kam die Abmahnwelle gerade rechtzeitig, um mich auf die Gefahren und die von mir ein Stück weit unterschätzten Feinheiten des gewerblichen Verkaufes aufmerksam zu machen (wenigstens ein Gutes). Insofern habe ich mein Impressum, AGB etc. rechtssicher erstellen lassen. Die Warnhinweise (Verschluckbare Kleinteile) kommen dann ins Produkt und damit dürfte alles was derzeit auf Bricklink abgemahnt wurde (laut dem dortigen Forumseintrag) safe sein. (von den kritischen Fragen des bisher aber nicht abgemahnten Bestellbuttons mal abgesehen)
Das einzige was ich trotz Recherche nicht klären konnte, ist der dort aufgeführte Punkt "Fehlende, bzw. Falsche Infos bezüglich Magneten". Habt ihr dazu Infos? Laut alter EU-Regelung soll(te) der Hersteller einen Warnhinweis („Warnung! Dieses Spielzeugenthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Magnete, die im menschlichen Körper einander oder einen metallischen Gegenstand anziehen, können schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet wurden.“) anbringen. Das scheint aber wohl nicht gemeint zu sein. Denn Lego hat im Shop selbst auch nur den Warnhinweis "Verschlucken etc." bei den Eisenbahnen (mit Magneten) drin. Und während die IT-RechtKanzlei München dies 2009 noch anführte, haben die Ihre Hinweise nunmehr aktualisiert und sagen dazu nix mehr. (Verkaufshinweise Spielzeug
Habt Ihr eine Ahnung? Nicht dass ich trotz aller Vorsicht dann doch dumm aus der Wäsche gucke.
Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit.
Paulken



doe
18.12.2018, 17:42

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Thomas52xxx hat geschrieben:

Mit einer Milliarde DM aus dem von Franz-Josef Strauss eingefädelten Kredits konnte die DDR als bankrotte Volkswirtschaft mit 16 Millionen Menschen noch sechs Jahre weiterexistieren.


Das hatte ich doch schonmal von Volker Pispers gehört, wenn ich mich recht erinnere.

Grüße, dö



Valkon
18.12.2018, 17:51

Als Antwort auf den Beitrag von Paulken

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Das macht ja Hoffnung... dieser Tage liest man leider meist von Schließungen. Viel Erfolg bei der Shoperöffnung!


Magnet


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Thomas52xxx
18.12.2018, 17:57

Als Antwort auf den Beitrag von Paulken

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Vielleicht ist es einfacher, auf den Verkauf von Magneten und Elektroteilen zu verzichten, falls man dann die entsprechenden Auflagen umschiffen kann. Ums Verpackungsregister scheinst Du nicht drumherum zu kommen.

Ich würde mir bei den offenen BL-Shops mit vielen Teilen anschauen wie die das gemacht haben. Ich gehe davon aus, die haben allesamt professionellen Rat eingeholt.

Vielleicht ist es keine schlechte Idee, das Porto etwas zu pauschalisieren, auch wenn man im besonderen Einzelfall draufzahlt. Inselzuschläge, die fast keinen betreffen dürften, fallen mir als besonders intransparent ein.


Gruß
Thomas

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Paulken
18.12.2018, 19:00

Als Antwort auf den Beitrag von Valkon

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Valkon hat geschrieben:

Das macht ja Hoffnung... dieser Tage liest man leider meist von Schließungen. Viel Erfolg bei der Shoperöffnung!


Magnet

Ds Merkblatt habe ich auch gefunden. Ich glaube daher habe ich auch meinen (geplanten vorläufigen) Warnhinweis. Aber der stammt eben aus der Zeit der damaligen Änderung, welche die Münchener Kanzlei aktuell nicht mehr in ihren Hinweisen hat. Und da offenbar auch Lego diesbezüglich keinerlei Notwendigketi der Information sieht, komme ich halt ins Grübeln...

@Thomas52xxx -Nicht Verkaufen wäre natürlich ein Weg. Aber nicht die von mir erhoffte Lösung...

Danke euch allen für eure Info. Dann schauen wir mal, ob IDO mich auch findet...



Turez
18.12.2018, 19:01

Als Antwort auf den Beitrag von Paulken

Editiert von
Turez
18.12.2018, 19:06

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Hallo,

Paulken hat geschrieben:


Das einzige was ich trotz Recherche nicht klären konnte, ist der dort aufgeführte Punkt "Fehlende, bzw. Falsche Infos bezüglich Magneten". Habt ihr dazu Infos? Laut alter EU-Regelung soll(te) der Hersteller einen Warnhinweis („Warnung! Dieses Spielzeugenthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Magnete, die im menschlichen Körper einander oder einen metallischen Gegenstand anziehen, können schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet wurden.“) anbringen. Das scheint aber wohl nicht gemeint zu sein. Denn Lego hat im Shop selbst auch nur den Warnhinweis "Verschlucken etc." bei den Eisenbahnen (mit Magneten) drin. Und während die IT-RechtKanzlei München dies 2009 noch anführte, haben die Ihre Hinweise nunmehr aktualisiert und sagen dazu nix mehr. (Verkaufshinweise Spielzeug
Habt Ihr eine Ahnung?

vorab, ich bin natürlich auch nur interessierter Laie. Aber es ist ja bekannt, dass LEGO seinen kleinen Magneten 2009 aus dem Sortiment genommen hat. Seither gibt es Magnete nur noch in den Zugkupplungen, und dort sind sie im großen Pufferelement fest verbaut. Vermutlich braucht es dafür dann keine Kennzeichnung, da dieses Teil groß genug ist, um nicht mehr als verschluckbares Magnetspielzeug zu gelten:

Händlerbund hat geschrieben:
Magnetspielzeug ist Spielzeug, das einen oder mehrere Magnete oder einen oder mehrere
magnetische Bestandteile enthält oder aus diesen besteht, wenn diese Magnete oder
magnetischen Bestandteile aufgrund ihrer Form und Größe verschluckbar
und für Kinder
zugänglich sind.


Die Frage wäre nun, ob du nur das aktuelle Sortiment oder auch ältere Teile und Sets (also evtl. mit dem alten Magneten) verkaufst.

In jedem Fall viel Erfolg und gutes Gelingen in diesen für Händler schwierigen Zeiten.

Gruß
Jonas



Paulken
18.12.2018, 19:18

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Turez hat geschrieben:

Hallo,

Paulken hat geschrieben:

Das einzige was ich trotz Recherche nicht klären konnte, ist der dort aufgeführte Punkt "Fehlende, bzw. Falsche Infos bezüglich Magneten". Habt ihr dazu Infos? Laut alter EU-Regelung soll(te) der Hersteller einen Warnhinweis („Warnung! Dieses Spielzeugenthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Magnete, die im menschlichen Körper einander oder einen metallischen Gegenstand anziehen, können schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet wurden.“) anbringen. Das scheint aber wohl nicht gemeint zu sein. Denn Lego hat im Shop selbst auch nur den Warnhinweis "Verschlucken etc." bei den Eisenbahnen (mit Magneten) drin. Und während die IT-RechtKanzlei München dies 2009 noch anführte, haben die Ihre Hinweise nunmehr aktualisiert und sagen dazu nix mehr. (Verkaufshinweise Spielzeug
Habt Ihr eine Ahnung?

vorab, ich bin natürlich auch nur interessierter Laie. Aber es ist ja bekannt, dass LEGO seinen kleinen Magneten 2009 aus dem Sortiment genommen hat. Seither gibt es Magnete nur noch in den Zugkupplungen, und dort sind sie im großen Pufferelement fest verbaut. Vermutlich braucht es dafür dann keine Kennzeichnung, da dieses Teil groß genug ist, um nicht mehr als verschluckbares Magnetspielzeug zu gelten:

Händlerbund hat geschrieben:
Magnetspielzeug ist Spielzeug, das einen oder mehrere Magnete oder einen oder mehrere
magnetische Bestandteile enthält oder aus diesen besteht, wenn diese Magnete oder
magnetischen Bestandteile aufgrund ihrer Form und Größe verschluckbar
und für Kinder
zugänglich sind.


Die Frage wäre nun, ob du nur das aktuelle Sortiment oder auch ältere Teile und Sets (also evtl. mit dem alten Magneten) verkaufst.

In jedem Fall viel Erfolg und gutes Gelingen in diesen für Händler schwierigen Zeiten.

Gruß
Jonas


Dass die Puffer das Verschlucken hindern, sollte man meinen, aber in der allgemeinen Panik fangen ja einige schon an, auch die 32x32 Grundplatten als "Verschluckbar" zu kennzeichen...

Aber mit Blick auf die alten 2009er Magneten die es auf Bricklink ja immer noch gibt (daran habe ich in der Tat gar nicht gedacht) macht die Kennzeichnungspflicht zumindest für die Altbestände dann auch wieder Sinn. Insofern habe ich wieder was dazu gelernt. Danke dafür!



Machoman
19.12.2018, 16:12

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: IDO Abmahnungen - Unterlassungserklärung und Risiken, die zu beachten sind.

Thomas52xxx hat geschrieben:

Das habe ich aber sehr anders in Erinnerung. Man hat unter Anderem überteuerte Immobilien für wenig solvente und mit kaum Eigenkapital ausgestattete Käufer verkauft und abstruse Finanzprodukte erfunden. Hochfrequenzhandel oder Verkauf von Aktien, die man gar nicht besitzt als Beispiel genannt. Und anschließend haben sich die Gralshüter des freien Markts vom Steuerzahler retten lassen.


So stand es oberflächlich gesehen in der Lügenpresse. Als Investor interessierten mich aber eher die Fakten und da ist folgendes aufgefallen:

September 2008 Pressemeldung Goldman Sachs: Alles ist so furchtbar das ganze Bankwesen könnte zusammenbrechen. --> in Folge weitere Kurseinbrüche
Februar 2009 Pressemeldung Goldman Sachs (als Reaktion auf ein Gesetz in den USA, daß die Vorstandsbezüge und Dividenden von Banken die Hilfen erhalten hatten beschränkte) : Wir hätten überhaupt keine Hilfe benötigt und haben diese nur aus Solidarität gegenüber den anderen Banken angenommen und wollen diese sofort zurückzahlen.



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