Jan.K
14.12.2018, 14:01

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: Abmahnungen gewerblich vs. privat

Mylenium hat geschrieben:


[...]Ansonsten hat keiner was dagegen, wenn du 'ne Handvoll Sets kaufst, um sie ein halbes Jahr später mit Aufschlag zu verkaufen.
Du darfst sie dann nur nicht gleich alle auf einmal oder in kurzer Folge hintereinander verkaufen.
Mylenium


Dürfen wird das jeder - das ist hier aber nicht die Frage.
Die Wiederveräußerung mit Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso offensichtliches wie eindeutiges Kriterium für eine gewerbliche Tätigkeit, aus der Argumentation kommt auch kein Möchtegern-Privatverkäufer raus. Aber all das hat mit dem Thread hier nur recht wenig zu tun.

Außerdem: Eile ist durchaus geboten, denn nach aktueller Rechtslage kann JEDER konkurrierende Anbieter von Spielwaren (sei es bei BL oder anderswo) auf den Zug aufspringen und selber gleichlautende Abmahnungen aussprechen - durchaus im Rahmen der rechtlich zugestandenen Möglichkeiten.
Insofern ist es erstmal nahezu irrelevant, ob der fragliche Verband nun berechtigt ist, die Abmahnungen auszusprechen:
Sind sie sachlich korrekt begründet, dürften wir diese als erstes Beispiel verstehen für alles, was noch kommen kann - so lange, bis wir unsere Terms und BL seine Rahmenbedigungen hinreichend angepasst haben. Daher finde ich den abwertenden Begriff "Panikmache" hier völlig fehl am Platze.

Jan



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