Mylenium
12.01.2018, 14:07

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: Rechtliche Einschränkungen bei Nachbauten

MTM hat geschrieben:


vor allem solltest du nicht schreibenschreiben: "Hergestellt aus Legosteinen", sondern "Hergestellt aus LEGO® Steinen"!


Wie ranghaal schon gesagt hat, spielt das keine Rolle. In Deutschland wird nicht zwischen "Trademark", "Registered Trademark" und "Copyright(ed)" unterschieden. Hier gibt's nur generische Wort- und Bildmarken oder Kombinationen aus beidem. Internationale Markenrechtseinträge werden anerkannt und durchgereicht und die Hersteller drucken das auch so auf ihre Packungen, es hat aber keinerlei besondere über den eigentlichen Markeneintrag hinausgehende Bedeutung. Außerdem müsste man ja bei konsequenter Anwendung für jeden Satz eine halbe Seite mehr einplanen - für die niedlichen Symbole und die ausgeschriebenen Namen im Disclaimer. Macht doch keiner.

Mylenium


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