TomAko_HB
11.01.2018, 18:28

+1Rechtliche Einschränkungen bei Nachbauten

Moin Moin ins Forum,

ich habe mal eine allgemeine Frage, deren Antwort ich auch parallel versuche zu ergoogeln.

Kennt sich zufällig jemand von euch damit aus, wie es rechtlich ausschaut, wenn ich gewerbsmäßig gegen Bezahlung im Auftrag von Kunden individuelle kundenspezifische Sachen aus LEGO nachbaue?

Darf ich das, wenn ich beispielsweise das Produkt nicht LEGO nenne, sondern XYZ, hergestellt aus Legosteinen?

Ich habe da so eine Idee und bin schonmal im voraus dankbar für jede Antwort, jede Info und/oder jeden Link zum Thema.

Danke.

Tom



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