IngoAlthoefer
07.03.2017, 16:27

LEGO-Sammlung und Scheidung

Liebe LEGO-Leute,

durch Zufall bin ich auf ein Gerichts-Urteil gestossen,
was auch für AFoLs und LEGO-Sammler interessant sein könnte:
Es ging in einem Scheidungsfall (von 2012) um die Frage, ob
die Ehefrau des Sammlers Anspruch auf die Hälfte des Weinkellers
habe.

Das Gericht entschied gegen die Frau, weil sich nur der Mann
um die Weinsammlung gekümmert habe. Als anderes Beispiel wurde
im Artikel das Briefmarken-Sammeln genannt.

http://www.onetz.de/deuts...des-weins-d183613.html

Ein Philatelistenverein aus Fürstenfeldbruck kommentierte das
Urteil auf seiner Webseite so:
Für Sammler sei es wichtig, den Partner davon abzuhalten,
auch mit dem Hobby zu beginnen. Dann sei eine Briefmarken-Sammlung
eine scheidungssichere Geldanlage.
http://www.philatelistenv...___2013.html#Scheidung

Bei LEGO dürfte es doch ähnlich sein, oder?

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


Schonvergeben
07.03.2017, 16:45

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Hmm, ich hätte erwartet, dass der Mann die Frau wenigstens auszahlen muß. Was heißt denn sonst "Gütergemeinschaft"?

Oder anders: Darf ich die gesamte Werkzeugsammlung behalten? Und meine Frau alle Küchenutensilien?

Ich nehme einfach mal an, dass wir nicht alle Prämissen dieses Falls kennen...



IngoAlthoefer
07.03.2017, 16:53

Als Antwort auf den Beitrag von Schonvergeben

Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Hallo,

ohne es im Detail gelesen und verstanden zu haben, hier der
Link auf das Urteil im pdf-Format (6 Seiten):
http://files.vogel.de/iww...l/dokumente/123185.pdf

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


Steinemann
07.03.2017, 18:04

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Warum heiratet man auch, ist doch nicht notwendig
und ausserdem gibt es einen Ehevertrag



Eli87
07.03.2017, 19:37

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

+6Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Huhu

Also ich kann mir nicht vorstellen dass meine Holde die Hälfte der Legos freiwillig behalten wollen würde

Die gehen maximal als Scheidungsgrund durch


--
LG Eli

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Lego3723
07.03.2017, 20:00

Als Antwort auf den Beitrag von Eli87

Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Vielleicht musste sie diese immer abstauben...



Lego-Land
07.03.2017, 21:58

Als Antwort auf den Beitrag von Schonvergeben

+1Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Schonvergeben hat geschrieben:

Hmm, ich hätte erwartet, dass der Mann die Frau wenigstens auszahlen muß. Was heißt denn sonst "Gütergemeinschaft"?

Oder anders: Darf ich die gesamte Werkzeugsammlung behalten? Und meine Frau alle Küchenutensilien?

Ich nehme einfach mal an, dass wir nicht alle Prämissen dieses Falls kennen...


In den meisten Ehen gibt es die Zugewinngemeinschaft, eben weil es der gesetzliche Güterstand ist. Wer etwas anderes möchte, muss einen Ehevertrag schließen und entweder Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren.


L.G. Lego-Land


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Eisbär
08.03.2017, 08:47

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: LEGO-Sammlung und Scheidung

Liebär Ingo!

Vorbeugen ist besser als scheiden.

Ich habe von jemandem gehört, der getrennt lebt, noch nicht geschieden ist. Aber schon jemanden Neues gefunden hat (die nicht Grund der Trennung war). Die Neue sagte: Wenn wir zusammenziehen, was machen wir dann mit dem Lego? (Denkt weit voraus.)

Ich bin hin und hergerissen zwischen: Mal beide einladen, damit sie sieht, wie's im real existierenden Leben eines Afols zugeht. Und: Lieber nich, dann verderbe ich ihnen alles.

Ganz abgesehen von den Aufräum- und Staubsaugarbeiten, die fallen nach Fertigstellung des Baus ja sowieso an.

Dazu gehört, daß dieser Afol vor der Trennung die Garage verdoppelt hatte, für die Legos, also nich so wie ich überall Legos hat.

Unprioritierte Grüße
M.a



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