Jokar
19.12.2016, 17:03

Editiert von
Jokar
19.12.2016, 17:05

+3Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat von Lego-Experten über die Brick-Fans-Rhein-Main Homepage (die ich durch den Besuch von Ausstellungen kannte) auf diese Seite gestoßen.

Ich hoffe es wird nicht als unverschämt aufgefasst, wenn ich hier, sozusagen als Einstand, gleich mein Problem schildere und um den Rat von den Lego-Experten der Community bitte.

Ich stelle vorab schon mal meine Fragen:

1. Ist es ein Mangel, wenn Lego Sets zusammengeklebt sind?

2. Gibt es so etwas wie offizielle Lego-Experten, die eine Lego-Sammlung begutachten können und den Wert, bzw. die Wertminderung durch das Zusammenkleben, beziffern können?

Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Mangel, wenn Lego zusammengeklebt ist, auf den in der Beschreibung hätte hingewiesen werden müssen.
Zum besseren Verständnis hier die etwas ausführlichere Beschreibung meines Probelms:

Ich habe auf Ebay Lego ersteigert, hier der link dazu Lego-Sammlung über 30-kg über 100-Baupläne

In meinen Augen ein seriöses Angebot mit ein paar schönen Sets. Deshalb habe ich auch reltiv hoch geboten.
Rein vom Kilopreis her wäre ich sicher nicht so hoch gegangen, aber die Star-Wars Sets und auch andere hatten es mir, bzw. meinem Sohn angetan, und da Weihnachten ist und er sonst recht bescheiden war habe ich es ersteigert.

Bei der Überprüfung der Ware hat sich herausgestellt, dass alle Sets auf den Fotos (bis auf die 5 Lego-Technik-Sets, zusammengeklebt sind. Zwar so, dass sich die beweglichen Teile auch bewegen lassen, z.B. die Flügel des X-Wing oder die Klappen beim Millenium-Falken, aber es dennoch unmöglich ist die Teile ohne massive Gewaltanwendung zu trennen. Es sind auch Sets zerbrochen (an den Klebestellen, die Steine sind an und für sich ganz), lassen sich aber nicht mehr zusammensetzen, da der Kleber das verhindert. Die Sets sind auch weder schön verklebt noch vollständig, so dass sie auch nicht als "Ausstellungsstücke" für Sammler durchgehen könnten. Dafür sind sie auch zu verstaubt und auch nicht wirklich selten.

Es sind auch lose Steine dabei, allerdings zeigen auch die viele Klebespuren, so dass sie nicht zum Bauen verwendet werden können.

Unter diesen Umständen wollte ich vom Kauf zurücktreten und habe über ebay eine Rückerstattung (im Rahmen des Käuferschutzes) beantragt. Der Verkäufer meint aber, dass ich alles so bekommen hätte, wie auf den Bildern gezeigt, und will den Kauf nicht rückgängig machen. Dei Entscheidung von Ebay steht noch aus.

Ist meine Entscheidung auf Grund der nicht Erwähnung der zusammengeklebten Sets nachvollziehbar oder was denkt ihr?



Luggi , IngoAlthoefer , Thomas52xxx gefällt das


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riepichiep
19.12.2016, 17:11

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Jokar hat geschrieben:

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat von Lego-Experten über die Brick-Fans-Rhein-Main Homepage (die ich durch den Besuch von Ausstellungen kannte) auf diese Seite gestoßen.

Ich hoffe es wird nicht als unverschämt aufgefasst, wenn ich hier, sozusagen als Einstand, gleich mein Problem schildere und um den Rat von den Lego-Experten der Community bitte.

Ich stelle vorab schon mal meine Fragen:

1. Ist es ein Mangel, wenn Lego Sets zusammengeklebt sind?

2. Gibt es so etwas wie offizielle Lego-Experten, die eine Lego-Sammlung begutachten können und den Wert, bzw. die Wertminderung durch das Zusammenkleben, beziffern können?


Zu 1) In meinen Augen ja.
Zu 2) Nein, die gibt es nicht. Höchstens selbsternannte

Ich würde erwarten, dass geklebt bei einer Aktion dabei steht. Schließlich ist LEGO ein "Klemmbausteinsystem" und wenn es geklebt ist, kann man es ja nicht mehr wie geplant zerlegen.

Allerdings machen bei Ebay mittlerweile viele einfach schnelles Geld, da ist Vorsicht leider extrem wichtig geworden!



Luggi
19.12.2016, 17:12

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo und herzlich willkommen hier!
Zusammengeklebtes Lego, ja das ist ein Mangel. Ich würde es auf jeden Fall reklamieren und wenn der Verkäufer es nicht zurücknimmt eBay einschalten.

Gruß Luggi



Nadana86
19.12.2016, 17:19

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo,

ich bin selber Händler und würde sagen, ich habe im An- und Verkauf schon genug Erfahrung um mich Experte nennen zu können Ja, selbsternannt!


Um das ganze direkt auf den Punkt zu bringen: Wenn die Sachen verklebt sind, sind sie wertlos. Ich als Händler wüsste nicht im geringsten an wen und für wieviel ich sowas noch verkaufen sollte.

Dass der Verkäufer das nicht dabei geschrieben hat, zeigt meiner Meinung nach, dass er genau das auch wusste. Hätte er dabei geschrieben, dass es verklebt ist, hätte er vielleicht noch 100€ bekommen für die Dinos und die Figuren, die hoffentlich (unverklebt) dabei waren.


Ich hoffe, du hast über Paypal bezahlt. Das sollte die Rücknahme um einiges einfacher machen...


Gruß,
Nadine



TF
19.12.2016, 17:26

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo [Name]!

Jokar hat geschrieben:

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat von Lego-Experten über die Brick-Fans-Rhein-Main Homepage (die ich durch den Besuch von Ausstellungen kannte) auf diese Seite gestoßen.

Ich hoffe es wird nicht als unverschämt aufgefasst, wenn ich hier, sozusagen als Einstand, gleich mein Problem schildere und um den Rat von den Lego-Experten der Community bitte.
Gerne doch.

Jokar hat geschrieben:
Ich stelle vorab schon mal meine Fragen:

1. Ist es ein Mangel, wenn Lego Sets zusammengeklebt sind?
Nicht als solches, im Sinne deines Anliegens indes selbstverständlich, da der Anbieter es nicht erwähnt hat.

Jokar hat geschrieben:
2. Gibt es so etwas wie offizielle Lego-Experten, die eine Lego-Sammlung begutachten können und den Wert, bzw. die Wertminderung durch das Zusammenkleben, beziffern können?
Offizielle nicht, allgemein Leute die sich auskennen schon.

Jokar hat geschrieben:
Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Mangel, wenn Lego zusammengeklebt ist, auf den in der Beschreibung hätte hingewiesen werden müssen.
Zwingend...

Jokar hat geschrieben:
Unter diesen Umständen wollte ich vom Kauf zurücktreten und habe über ebay eine Rückerstattung (im Rahmen des Käuferschutzes) beantragt. Der Verkäufer meint aber, dass ich alles so bekommen hätte, wie auf den Bildern gezeigt, und will den Kauf nicht rückgängig machen. Dei Entscheidung von Ebay steht noch aus.
Wie hast du denn bezahlt? Unter Umständen wird dir lediglich der Rechtsweg übrigbleiben.

Gruß,
Torsten



IngoAlthoefer
19.12.2016, 17:27

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo Jokar,

willkommen bei den 1000-Steinern.

Da hat man Dir ja einen schönen Mist angedreht ...
Vorab: Als ich die Zuckerwasser-Flasche auf dem
einen Foto (direkt neben den Modellen) sah,
fingen meine Alarmglocken zu schrillen an.

Jokar hat geschrieben:

1. Ist es ein Mangel, wenn Lego Sets zusammengeklebt sind?

In meinen Augen ein grosser Mangel. Die gebotenen 500+ Euro
wirst Du in der Szene kaum wieder bekommen, wenn Du beim Wiederverkauf
redlich auf das Geklebe hinweist.

Gibt es so etwas wie offizielle Lego-Experten, die eine
Lego-Sammlung begutachten können und den Wert, bzw. die
Wertminderung durch das Zusammenkleben, beziffern können?

Ich vermute nicht. In Deinem Fall ist ja der Streitwert bei gut
500 Euro. Wieviel Euro willst Du/ wollt Ihr da für ein Gutachten
ausgeben? (Nimm mal eine Expertenstunde vorsichtig mit 80 Euro an.)

Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Mangel, wenn Lego
zusammengeklebt ist, auf den in der Beschreibung hätte hingewiesen
werden müssen.

So sehen das die meisten LEGO-Freunde, die ich kenne, auch.


... dass alle Sets auf den Fotos (bis auf die 5 Lego-Technik-Sets,
zusammengeklebt sind.

Vorschlag: Biete dem Verkäufer für die fünf Technic-Sets einen "regulären"
Preis - und für den Rest 20 % der regulären Preise.
(20 % ist kein offizieller Satz, aber in meinen Augen vertretbar.)

Unter diesen Umständen wollte ich vom Kauf zurücktreten und habe
über ebay eine Rückerstattung (im Rahmen des Käuferschutzes) beantragt.

Verständlich.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es ein gutes Ende gibt.

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


mkolb
19.12.2016, 17:28

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hi,
ich gehe davon aus, daß hier das Widerrufsrecht gilt. Es wurde, soweit ich gesehen habe, nicht ausgeschlossen.
Du konntest die Ware vorab nicht anschauen, entsprechend haste 2 Wochen Widerspruchsrecht.
Genau sagt Dir das aber ein Anwalt (teuer), ggf. sogar der Verbraucherschutz (günstiger).

Tschau
Martin


http://www.born2brick.de

http://www.brick-fans-rm.de


meine Anlagen im Internet:

http://www.martin-kolb.de/bricks

https://www.flickr.com/photos/129377871@N08/albums


vada
19.12.2016, 17:34

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo,
grundsätzlich ist es kein Mangel, wenn Legosteine eines Modells zusammengeklebt sind.

Ich empfinde es aber auch höchst unseriös, dieses Umstand in der Anzeige NICHT zu erwähnen
und hinterher so zu tun, als sei das ok.
Damit war aufgrund des Anzeigentextes nicht zu rechnen. Bei diesem Anzeigetext darf man als Käufer davon ausgehen,
dass der Zustand Lego-typisch ist, nämlich es sich um zerlegbare Modelle handelt.
Bei diesem Preis würde ich auch alle rechtlichen Schritte ausnutzen.

Ich hoffe, dass es gut ausgeht und der Kauf rückabgewickelt wird.

Viele Grüße
Vada



IngoAlthoefer
19.12.2016, 17:35

Als Antwort auf den Beitrag von Nadana86

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hallo Nadine,

Nadana86 hat geschrieben:

... Um das ganze direkt auf den Punkt zu bringen: Wenn
die Sachen verklebt sind, sind sie wertlos.

Im Prinzip ja.

Ich als Händler wüsste nicht im geringsten an wen und für
wieviel ich sowas noch verkaufen sollte.

Jetzt schreibe ich mal nicht als LEGO-Bauer, sondern als Experimentator
mit Expertise im Bereich "LEGO waschen", "LEGO bügeln", "LEGO tiefkühlen",
"LEGO sprengen", "LEGO mikrowellieren" (das ist nicht als Witz gemeint,
sondern ernst - die alten Hasen hier werden es - kopfschüttelnd zwar -
bestätigen).

An Jokar:
> Zur aktuellen Situation: Nimm die 5 Technic-Sets raus, ausserdem die
> nichtverklebten Figuren, und verkaufe den Rest für 35 Euro + Versandkosten
> an mich. Ich würde dann auch nicht reklamieren.

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


Seeteddy
19.12.2016, 17:48

Als Antwort auf den Beitrag von Jokar

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Hi Jokar,

nachdem ja nun klar ist, dass geklebte LEGO-Modelle ein deutlicher Mangel sind (Wertminderung > 80%)
und der Verkäufer nicht auf diesen Mangel hingewiesen hat, steht dir, selbst wenn es der Verkäufer ausgeschlossen hätte,
ein Recht auf Rückgabe (Wandlung) zu.
Du kannst aber auch einen Preisnachlass aushandeln (Minderung), wenn beide Seiten zustimmen.

Nach meiner bisherigen Erfahrung in eBay sollte es da wenig Probleme geben.
Zuerst solltest du mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihm den Fall aus deiner Sicht schildern.

Die günstigste Vorgehensweise ist eine behutsame Eskalation, wenn sich der Händler nicht kooperativ zeigt.

Kommt es zu keiner gütlichen Regelung, meldest du den Fall als "Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung".

Bitte nicht mit negativer Bewertung drohen, das wäre sogar strafbar!
( Eine schlechte Bewertung folgt einfach zwangsläufig, wenn der Verkäufer den Fall nicht für dich akzeptabel behandelt.)

Wir der Fall von eBay geschlossen und du bekommst keine Erstattung des Kaufpreises, musst du den Rechtsweg wählen.

Aber soweit ist es bei mir noch nie gekommen.

kreative Grüße
Klaus


In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.

Johann Wolfgang von Goethe


hanseat42
19.12.2016, 18:37

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: Ebay Kauf von verklebtem Lego - Mangel?

Bitte bedenken, ich bin kein Jurist! Dieses ist keine Empfehlung, ich persönlich würde es so angehen und abwarten, was dann passiert. Leider ist das eigene Empfinden oder Rechtsverständnis nicht immer das gültige.


Ganz klar für mich persönlich ein Mangel, Lego ist zum Bauen da. Das geht nicht mehr.


in der Anzeige steht:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.


Da der verklebte Zustand nicht erwähnt wurde, ist für mich persönlich zwingend davon auszugehen, dass die natürliche Funktionalität des Kaufgegenstands, die man erwarten kann und darf, gegeben ist. Und das schöne ist, dass meine Erwartung sich für mich mit dem Gesetz deckt:

Dieses wird wunderbar im BGB aufgeführt.

aus http://www.gesetze-im-internet.de/bgb
...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

und

§434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
...



Ganz klar ist bei Lego das Zusammenbauen üblich(zumindest für mich), dieses wird für mich persönlich noch verstärkt mit dem Hinweis "damit ist Weihnachten SAVE". Nach §433 ist die Sachmangelfreiheit für mich persönlich bei Übergabe nicht gegeben, da diese in §434 (1) 2. Satz ganz klar beschrieben wird, was das wäre.

Damit gilt für mich

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.




Ich würde als Käufer dem Verkäufer drei Optionen anbieten, dass er nach §439 (1) den Klebekram entfernen kann oder den Kauf zurückabwickelt, entweder einvernehmlich oder mit Anwalt.

und nicht Stressen lassen, ist es nicht wert, wird sich regeln. und im Internet liest man ziemlich viel Rechtsmülltipps (ich bin auch KEIN Jurist!!!).

Große Frage: paypal oder nicht? wenn paypal, dann wohl alles gut!

Viel Erfolg!!!



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