Hallo,
wusste nicht genau ob das hier die richtige Ecke im Forum ist, jedenfalls werde ich die Tage ein Legomodell, ein MOC, für rund 1500€ verkaufen. Natürlich an privat.
Nun ist das natürlich eine große Summe und um mich als Verkäufer und auch den Käufer abzusichern würde ich dafür gerne einen Kaufvertrag aufsetzen.
Problem ist jetzt, dass das Teil, was Lego halt so an sich hat, aus tausenden einzelteilen besteht und dort schnell mal was wegkommen kann.
Macht der kaufvertrag da sinn?
Was muss da drin stehen? "Gekauft wie gesehen"? "Mit der Unterschrift des Käufers wird die Vollständigkeit des Modell xxx bestätigt"? Oder wie?
Vielleicht kennt sich damit ja jemand besser aus, wie ich mich dagegen absichern kann, dass dieser nicht später ankommt und sagt, dass aber ja die hälfte fehlt.
Danke schonmal im Vorraus.
Dorito hat geschrieben:
Wenn man solche Sachen nicht geschäftlich bzw. nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit macht, dann ist das ein steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft (in leichter Sprache ausgedrückt). Also um die Besteuerung erst mal keine Gedanken machen.
Grenzen sind da leider gesetzlich nicht genau geregelt. Bei den einschlägigen Urteilen geht es um ganz andere Zahlen, weil bei Kleinbeträgen keiner vor das Finanzgericht geht. Da wird dann die "Kröte" geschluckt, wenn das Finanzamt hart bleibt.
Mit AFOListischem Gruß
Ralf
Stadt Bricknitz
Stadt Bricknitz hat geschrieben:
Warum so kompliziert?
Es ist ein MOC. Also: Von Dir erdacht und gebaut. Ein Einzelstück. Oder (die anderslautenden Kommentare hier verwirren mich, aber Du hast doch nirgends geschrieben, dass Du eine "Fremdidee" nachgebaut hast)?
Ich habe dies schon diverse Male gemacht - und jedesmal völlig easy. Teileliste, Anleitung etc. gab's nicht. Wozu auch? Käufer hat sich ein Bild vor Ort gemacht, bezahlt, mitgenommen (bzw. in zwei Fällen auch basierend auf Bildern gekauft und ich habe versendet).
Versteuerung? Kann man drüber nachdenken, aber ob daraus tatsächlich ein zu versteuernder Gewinn entsteht? Ich hätte das nicht mal sagen können, da manche Teile extra beschafft wurden, andere eben "einfach da" waren. Für mich ist das einfach ein Privatgeschäft, so als würde ich gebrauchte Winterreifen, Klamotten oder was auch immer verkaufen.
Also - mach's nicht komplizierter, als es ist...
Hallo Micha2,
genau so ist es.
Hallo Silverdragon,
die Freibeträge sind für Spekulationsgeschäfte. Privatverkäufe von Lego und anderen privaten Gebrauchsgütern sind, wenn man es nicht übertreibt gar keiner Einkunftsart zuzurechnen und unterliegen damit nicht der Besteuerung. Nur wenn der Umfang und die Regelmäßigkeit zunimmt, wird das Ganze gewerblich. Nur hier gibt es vom Gesetzgeber keine klare definierte Grenze. Auch nicht in den Gesetzen im Internet. Das ist halt deutsches Steuerrecht. Und das ist in manchen Fällen nicht eindeutig.
Beende damit meine Ausführungen, sonst wird die Verwirrung noch zu groß.
Mit AFOListischem Gruß
Bund der Steuerzahler
Stadt Bricknitz
Hat mir doch keine Ruhe gelassen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung = alte Steuerrechtlerweißheit.
Paragraph 23 EStG schließt Güter des täglichen Gebrauchs als private Veräußerungsgeschäfte aus. Damit auch keine Freibeträge und wenns nur gelegentlich ist, auch kein Ärger mit den freudlichen Damen und Herren vom Finanzamt.
Stadt Bricknitz hat geschrieben:
Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ
Also:
Der MOC ist nicht von mir, es wurde mir, allen käufern der Anleitung aber gesagt, dass der Verkauf des Modells kein Problem ist, man jedoch nicht die Anleitung mitgeben / mitverkaufen soll. Diese soll der käufer sich dann beim Mocersteller selbst kaufen.
Mir geht es im grunde darum:
Ein privatgeschäft kann wiederrufen werden, wenn z.B. der Verkäufer grobe Mängel verschwiegen hat oder beispielsweise auch der Verkaufte Artikel nicht wie beschrieben, z.B. unvollständig (bei Lego sinds halt sehr viele kleine Einzelteile) ist.
Gut, da die Teileliste die ich hatte auch nicht 100% korrekt war könnte ich da höchstens schreiben, dass der käufer das Modell wie gesehen gekauft hat und die Käufer mit der Unterschrift die Vollständigkeit des Modells bestätigt.
Du bist anscheinend der, von dem die Initiative zu einem Kaufvertrag ausgeht. Bei Barzahlung bei Übergabe, gibt es aber theoretisch für dich keine Nachteile ohne Kaufvertrag, also wozu es kompliziert machen, wenn es auch einfach geht?
Wenn der Käufer einen fordert, würde ich es ja gerade noch so nachvollziehen können. Bei Privatverkäufen von "gebrauchten" Sachen, für die es keine speziellen Anforderungen gibt (z.B. Fahrzeuge, Immobilien, Geräte mit DIN, etc.) gibt es doch eh kaum eine rechtliche Handhabe, es sei denn, Du räumst ein Widerrufsrecht ein. D.h., ein Kaufvertrag würde kaum Sicherheit für irgendeinen bedeuten, da die Beweisbarkeit nicht gegeben ist.
Wenn Du unbedingt trotzdem einen machen willst, gibt einfach soetwas wie, das MoC umfasst "n" Teile, die Teile entsprechen Anleitung "X" oder Du fertigst nur eine Art Übergabeprotokoll an, Person "X" (Käufer) bestätigt den Erhalt und Vollständigkeit von Gegenstand "X", Person "Y" (Verkäufer) bestätig den Erhalt von Betrag "X" für Gegenstand "X".
Vielleicht eine blöde Frage, aber sind das denn alles Teile von LEGO im Original, oder auch latente Fremdkörperbricks ? :-)
z.b. dort wo man sie zuerst nicht sehen kann?
Wenn es alles Original LEGO Teile sind; wovon wir alle mal ausgehen, dann sollte im Kaufvertrag nicht das Modell
ansich als Verkaufsobjekt drin aufgeführt werden, sondern nur die Gesamtheit aller Legosteine.
Somit kann man ausschliessen das der Käufer nicht das Modell gekauft hat, sondern nur den Wert der Legosteine.
Falls dann das eine oder andere Teil fehlen sollte, dann wäre dieses nicht Teil des Vertrages.
Bin jetzt kein Jurist wie so eine Formulierung rechtlich bindend umgesetzt werden kann; aber aufgrund bereits
der Aufmerksamkeit dieses Threads messend sollte sich jemand finden lassen.
Oder bereits ähnliche Formtextformulierungen aus dem I-Net übernehmen mit Änderung hinsichtlich des Verkaufsgegenstandes.
mhh? mehr fällt mir momentan auch nicht ein.
Gruß
Nils