Hallo,
wusste nicht genau ob das hier die richtige Ecke im Forum ist, jedenfalls werde ich die Tage ein Legomodell, ein MOC, für rund 1500€ verkaufen. Natürlich an privat.
Nun ist das natürlich eine große Summe und um mich als Verkäufer und auch den Käufer abzusichern würde ich dafür gerne einen Kaufvertrag aufsetzen.
Problem ist jetzt, dass das Teil, was Lego halt so an sich hat, aus tausenden einzelteilen besteht und dort schnell mal was wegkommen kann.
Macht der kaufvertrag da sinn?
Was muss da drin stehen? "Gekauft wie gesehen"? "Mit der Unterschrift des Käufers wird die Vollständigkeit des Modell xxx bestätigt"? Oder wie?
Vielleicht kennt sich damit ja jemand besser aus, wie ich mich dagegen absichern kann, dass dieser nicht später ankommt und sagt, dass aber ja die hälfte fehlt.
Danke schonmal im Vorraus.
Teileliste ist für alle sichtbar im Internet, die Anleitung gibts als PDF vom ersteller des MOCs zu kaufen, die hat er wohl schon. Durch das abnehmen ein paar Teile was recht schnell und unkompliziert geht kann man eigentlich alles sehr gut sehen.
Mir geht es halt nur um die Formulierung des Kaufvertrages, bzw. was drin sein muss, damit es keine Lücken gibt und dieser mich und ihn natürlich auch vollständig absichert.
Stadt Bricknitz
18.10.2016, 22:47
Als Antwort auf den Beitrag von Dorito
Editiert von
Stadt Bricknitz
18.10.2016, 23:05
Hallo Dorito,
ich schreibe Dir mal meine Hinweise per PN.
Mit AFOListischem Gruß
Ralf
Stadt Bricknitz
Hi,
mein erster Gedanke war 'mach's schwarz für 1.250!'.
Wenn es eine Anleitung bzw. (vollständige) Teileliste gibt, diese einfach als Vertragsinhalt hinzufügen und extra als 'Teile vollständig erhalten' unterzeichnen lassen. Kein Käufer würde dagegen klagen, wenn er doch eine Fliese verbummelt. Und selbst wenn, hält das vor keinem Gericht stand.
Und jetzt kommen die 'Abers' aus Deutschland ;)
Moinsen,
Hmm, ich weiß nicht wie das ist wenn du das geistige Eigentum von jemand anderem ohne ausdrücklicke Genehmigung verkaufst... Der Vertrag sollte sich dann sicherheitshalber nur auf die Steine beziehen. So genau kann ich dir das aber auch nicht sagen, aber wenn du schon was schriftlich machen möchtest dann würde ich den Punkt nochmal beleuchten.
Außerdem, was soll denn der Vertrag an zus. Sicherheit bieten? Steine gegen Kohle und das wars. Zur Not ist noch ein Zeuge bei der Übergabe dabei...
Viele Grüße
Dansen
NANO-Nils
18.10.2016, 23:39
Als Antwort auf den Beitrag von Dorito
Editiert von
NANO-Nils
18.10.2016, 23:40
hört sich komisch an; aber seit Handyzeiten macht fast jeder 20 Fotos am Tag.
Halte diese Übergabe protokollarisch mit Fotos fest. Ob es juristisch Bestand im Nachhinein hat kann ich als Nichtjurist nicht sagen :-)
Also das Modell, den Käufer mit dem Modell, und beim Einladen inkl. der Abfahrt.
(nur ein kleine post scriptum am Ende was mir nach den Vorrednern / Schreibern noch einfiel)
Gruß
Nils
Dorito hat geschrieben:
Wenn man solche Sachen nicht geschäftlich bzw. nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit macht, dann ist das ein steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft (in leichter Sprache ausgedrückt). Also um die Besteuerung erst mal keine Gedanken machen.
Grenzen sind da leider gesetzlich nicht genau geregelt. Bei den einschlägigen Urteilen geht es um ganz andere Zahlen, weil bei Kleinbeträgen keiner vor das Finanzgericht geht. Da wird dann die "Kröte" geschluckt, wenn das Finanzamt hart bleibt.
Mit AFOListischem Gruß
Ralf
Stadt Bricknitz
Stadt Bricknitz hat geschrieben:
Warum so kompliziert?
Es ist ein MOC. Also: Von Dir erdacht und gebaut. Ein Einzelstück. Oder (die anderslautenden Kommentare hier verwirren mich, aber Du hast doch nirgends geschrieben, dass Du eine "Fremdidee" nachgebaut hast)?
Ich habe dies schon diverse Male gemacht - und jedesmal völlig easy. Teileliste, Anleitung etc. gab's nicht. Wozu auch? Käufer hat sich ein Bild vor Ort gemacht, bezahlt, mitgenommen (bzw. in zwei Fällen auch basierend auf Bildern gekauft und ich habe versendet).
Versteuerung? Kann man drüber nachdenken, aber ob daraus tatsächlich ein zu versteuernder Gewinn entsteht? Ich hätte das nicht mal sagen können, da manche Teile extra beschafft wurden, andere eben "einfach da" waren. Für mich ist das einfach ein Privatgeschäft, so als würde ich gebrauchte Winterreifen, Klamotten oder was auch immer verkaufen.
Also - mach's nicht komplizierter, als es ist...
Hallo Micha2,
genau so ist es.
Hallo Silverdragon,
die Freibeträge sind für Spekulationsgeschäfte. Privatverkäufe von Lego und anderen privaten Gebrauchsgütern sind, wenn man es nicht übertreibt gar keiner Einkunftsart zuzurechnen und unterliegen damit nicht der Besteuerung. Nur wenn der Umfang und die Regelmäßigkeit zunimmt, wird das Ganze gewerblich. Nur hier gibt es vom Gesetzgeber keine klare definierte Grenze. Auch nicht in den Gesetzen im Internet. Das ist halt deutsches Steuerrecht. Und das ist in manchen Fällen nicht eindeutig.
Beende damit meine Ausführungen, sonst wird die Verwirrung noch zu groß.
Mit AFOListischem Gruß
Bund der Steuerzahler
Stadt Bricknitz