Hallo,
in der Bucht wird ein "MOC Eisenbahn BR 80 023 RC mit Licht Vorn und Hinten - Unikat -" zum Sofortkauf angeboten. Das angebliche MOC entspricht zu 95 % meiner BR 80 für die ich eine Bauanleitung auf meiner Webseite veröffentlicht habe.
Der Verkäufer hat mich nicht über diesen Vorgang informiert und ich habe diesen Verkauf nicht autorisiert.
Was kann man dagegen tun?
Welche rechtliche Handhabe habe ich als Schöpfer des Modells und der Bauanleitung?
Was bringt ein Hinweis in der Form "Ein Nachbau mit der Absicht, das Modell weiter zu verkaufen und somit einen Gewinn zu erzielen ist ausdrücklich nicht erlaubt." auf meiner Webseite?
Wenn man so etwas in der Bucht meldet, welche Kategorie wäre dafür die richtige?
Danke für sachdienliche Hinweise.
1000grüße
HoMa
Hallo Holger,
ich fürchte das einzige wo Du gegenangehen kannst ist die Behauptung dass das Modell ein MOC/Unikat des Verkäufers ist.
Ob der Aufwand hierfür gerechtfertigt ist, kannst nur Du für Dich entscheiden.
Wenn Bauanleitungen bereit gestellt werden, ist auch damit zu rechnen dass diese genutzt werden und die Bauergebnisse irgendwann (z.B. durch Sammlungsauflösungen) im Verkauf landen. Das halte ich für den nichtkommerziellen Einzelfall und den Privatverkauf für legitim.
Anders sieht es m.E. aus wann jemand Deine Bauanleitung kommerziell mit Gewinnerzielungsabsicht nutzt und damit z.B. Sets in Serie produziert.
Deine tolle BR80 steht bei mir auch noch auf der ToDo-Liste und wenn meine Erben nach meinem Ableben damit nichts anfangen können wird das Ding dann auch irgendwann im Verkauf landen ...
Soweit meine ganz persönliche Einschätzung :-)
Schönen Gruß
ThomaS
Eine andere Frage könnte aber auch sein, ob überhaupt Bauanleitungen eines realen Modelles ohne entsprechende Lizenz verkauft werden dürfen. Bei einer BR80 dürfte es vermutlich keinen mehr interessieren, bei einem Modell zu einem aktuellen Blockbuster aber vermutlich schon.
Hopihalido gefällt das
Hallo Holger,
jetzt nicht falsch verstehen, ich schätze dich und was du baust sehr - das weißt du.
Aber, auch wenn es schmerzt, würde ich deine Chancen als verschwindend gering einschätzen.
Letztlich wird es bei Gericht z.B. um Themen wie "Werkbegriff" und "Schöpfungshöhe" gehen.
Du hast eine BR 80 (hat da möglicherweise die Arnold Jung Lokomotivfabrik noch Verwertungsrechte?) mit Licht vorne und hinten mit Lego nachgebaut... Das zugegeben super, aber eben auch nicht mehr.
Liebe Grüße
Jörg
Hey Homa,
vielleicht einfach mal bei Ebay melden und fragen was die dazu meinen.
Grüße, Colognebrick
HoMa hat geschrieben:
Hallo HoMa,
leider kann ich Dir keine PN schicken.
Wenn Du einen weiteren Vorschlag lesen willst,
schreib eine Email an
7-hirn-verlagdingdonggmx.de
Dabei ersetze dingdong durch das allseits beliebte Symbol
und 7 durch 3.
Gruss, Ingo.
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
Kaufs doch selber, dann ist es aus der Welt!
Hallo Ingo,
IngoAlthoefer hat geschrieben:
Navigation hat geschrieben:
Hallo HoMa,
gerade kam mir noch eine Idee. Der Mensch, über den Du Dich aufregst,
will ja 229 Euro für das Modell haben. Wie wäre es, wenn Du ihm das
Geschäft kaputt machst, indem Du Dein Original unter einem fast gleichen
Artikelnamen bei Ebay einstellst (als Unikat und Original), und zwar für
199 Euro?
Ingo.
PS. Email kannst Du mir trotzdem schreiben.
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
Kirk hat geschrieben: