Fernbiete-Verfahren:
Liegt das Höchstgebot eines Fernbieters über dem Betrag, der vor Ort ermittelt wird, erhält der Fernbieter den Zuschlag.
Beispiel:
- Startgebot 10 Euro, geboten wird z.B. in 5-Euro-Schritten
- Letztes Höchstgebot im Saal: 30 Euro
- Vorliegendes (den Saalteilnehmer nicht bekanntes) Höchstgebot des Fernbieters: 50 Euro.
- Dann wird jetzt durch Axel für den Fernbieter (anonym) 35 Euro geboten.
- Findet sich im Saal kein höheres Angebot, erhält der Fernbieter den Zuschlag für 35,00 Euro.
- Bei Gleichstand eines Angebotes im Saal mit dem Höchstgebot eines Fernbieters geht der Zuschlag an den vor Ort Anwesenden.
Ich habe zwei Fragen aus Sicht eines potenziellen Fernbieters:
- Wie berechnen sich die Versandkosten?
- Welcher Fernbieter erhält den Zuschlag, wenn mehr als ein gleich hohes Gebote vorliegt?