mkolb
02.02.2015, 16:13

Bricklink: eigene Infos zu Händler hinterlegen + Händler aus der Region finden

Hallo,
a)
gibt es eine Möglichkeit, bei Bricklink, bei einem Händler, mir eigene Infos zu hinterlegen, die dann beim Aufruf auch gleich erscheinen ?
Hintergrund:
Es gibt Händler, da sage ich TOPP.
Es gibt Händler, da sage ich FLOPP.
Ich möchte einen Händler nicht schlecht machen oder hochloben, einfach nur für mich.

b)
Wie kann ich eine Liste der Händler finden, die in meiner direkten Umgebung sind, z. B. 10,20,30,40 km entfernt ?
Manchmal wäre es ja nett, vorbeizufahren, weil ich das sowieso tue ...

Tschau
Martin


http://www.born2brick.de

http://www.brick-fans-rm.de


meine Anlagen im Internet:

http://www.martin-kolb.de/bricks

https://www.flickr.com/photos/129377871@N08/albums


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Sleepie
04.02.2015, 10:56

Als Antwort auf den Beitrag von FlowRian

+1Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Ähm, sorry dass ich das jetzt so energisch ausdrücke,

was ist denn das für ein Humbug? Weil das ganze auf ebay zeitlich befristet ist, ist das privat, und gewerblich ist man, wenn man eine Art virtuelles Ladengeschäft hat, wie auf Bricklink? Was ist dann mit den Seiten Ebay Kleinanzeigen, Quoka, Stuffle, shpock und wie sie alle heißen? Da ist kein Angebot zeitlich befristet, also alle gewerblich dort? Komisch, dass auf z.B. Stuffle ausnahmslos nur private Verkäufe erlaubt sind... Also bitte streich dir den Gedanken daran, das kann nicht sein.

Natürlich hast du recht, dass das nicht allein entscheidend ist. Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung das es einen Unterschied macht ob ich einzelne Auktionen, Anzeigen (über einen begrenzten Zeitraum) laufen habe oder aber einen kompletten Shop betreibe.


Mein Wissen ist das: Man handelt ab dem Punkt gewerblich, ab dem man Sachen kauft, um sie teurer zu verkaufen. So ist also kein Verkäufer auf BL direkt gewerblich, nur weil er seine 18 Jahre Lego-Kindheit verkauft.

Ich bin kein Jurist und wenn man das Netz nach einer Antwort auf diese Frage durchforstet, findet man recht schnell diverse Urteile, die auch keine eindeutige Antwort darauf geben. Letztlich läuft das immer auf eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände hinaus. Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber vielleicht ist es ja besser sich im Vorfeld beim Steuerberater seines Vertrauens etc. beraten zu lassen bevor das Finanzamt vor der Tür steht oder eine Abmahnung ins Haus geflattert ist


Ich hoffe, du hast das nicht falsch verstanden und weißt, was ich meine. Nicht böse und persönlich gegen dich gerichtet.

Nö, alles jut Das Thema wurde ja schon immer kontrovers diskustiert

LG
Steffen


AFOLs Lausitz


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DorasDanas
04.02.2015, 11:02

Als Antwort auf den Beitrag von FlowRian

+1Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Mein Wissen ist das: Man handelt ab dem Punkt gewerblich, ab dem man Sachen kauft, um sie teurer zu verkaufen. So ist also kein Verkäufer auf BL direkt gewerblich, nur weil er seine 18 Jahre Lego-Kindheit verkauft.


Ab wann man "gewerblich" handelt war in den letzten Jahren immer wieder der Gegenstand von Gerichtsverfahren. Meisten ging es in den Verfahren darum zu klären, ob Abmahnungen von gewerblichen Konkurrenten an Privatleute berechtigt waren. Und dafür mussten die Gerichte jeweils entscheiden, ob die Privatleute schon gewerblich handelten oder nicht. Die Gerichte haben da keine einheitliche Schranke finden können, es wurde eher im Einzelfall entschieden. Vor Jahren ging der Fall der Mutter durch die Medien, die erfolgreich abgemahnt wurde, weil sie regelmäßig die gebrauchte Kleidung ihrer vier Kinder bei ebay verkaufte. Dieses und einige andere Urteile sind z. B. in diesem Artikel genannt.

Der BGH hat sogar mal entschieden, dass ein "planmäßiges und auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt" eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, selbst wenn man gar kene Gewinnerzielungsicht hat. So, denkt da mal drüber nach.... Tätigkeiten wie "ich finanziere mir durch den Verkauf nicht benötigter Einzelteile teilweise mein Lego-Hobby" ist gewerbliches Handeln, auch wenn man am Ende Minus macht.

Aber wo ist das große Problem? Ab zum Ordnungsamt, Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung anmelden, BrickLink-Store etc. auf Vordermann bringen und mit einer zusätzlichen Steuererklärung geringen Umfangs 1x jährlich ist man auf der sicheren Seite. Man bedenke: So kann man jede Ausgabe der gewerblichen Tätigkeit, also z. B. jeden Lego-Kauf, absetzen. Wenn man viel kauft und wenig verkauft sollte man natürlich nicht alles absetzen, da man gegenüber dem Finanzamt nach drei (? - da bin ich mir nicht sicher) Jahren mit (kleinem) Gewinn dastehen sollte, sonst wird das ganze Unternehmen wegen "Liebhaberei" rückabgewickelt.

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


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dino
04.02.2015, 11:27

Als Antwort auf den Beitrag von DorasDanas

+2Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Wenn man viel kauft und wenig verkauft sollte man natürlich nicht alles absetzen, da man gegenüber dem Finanzamt nach drei (? - da bin ich mir nicht sicher) Jahren mit (kleinem) Gewinn dastehen sollte, sonst wird das ganze Unternehmen wegen "Liebhaberei" rückabgewickelt.


Und dann ist man wieder ein privater Verkäufer? Also, was soll das Ganze?

Gruß
Dino



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Steinemann
04.02.2015, 12:49

Als Antwort auf den Beitrag von FlowRian

Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

So ist also kein Verkäufer auf BL direkt gewerblich, nur weil er seine 18 Jahre Lego-Kindheit verkauft.

Damit meinst Du also auf BL wird nur privates Lego aus der Kindheit verkauft und sonst nix ?
Scherz des Monats.



FlowRian
04.02.2015, 17:54

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Sehr geehrter Herr Steinemann,

Habe ich gesagt dass auf Bricklink nur Lego aus der Kindheitverkauft wird. Lies dir doch meinen Satz nochmal genauer durch. Ich schrieb, wenn EINE, GEWISSE, IRGENDEINE Person seine 18 Jahre Lego-Kindheit verkauft, dann will der ja nicht gewerblich handeln. Da kenne ich einige Fälle, wo es so ist. Das sieht man auch im Shop, wo man anhand der Teile/Sets sieht wann er in welchem Alter war
Natürlich trifft das nicht auf komplett Bricklink zu. Wo habe ich das denn auch geschrieben?

Gruß, Florian


[image]


FETT
04.02.2015, 18:08

Als Antwort auf den Beitrag von DorasDanas

Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Aber wenn ein regelmäßiger Verkauf von LEGO schon als Gewerblich betrachtet wird auch wenn nur Minus dabei rauskommt, dann kann doch das Finanzamt das nicht rückabwickeln!?
Das widerspricht sich doch in sich, oder?
Ich weis das Deutschland absolut lächerlich krass organisiert ist... und daher kann so ein Quatsch zustande kommen.



Kirk
04.02.2015, 19:09

Als Antwort auf den Beitrag von FETT

+1Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Aber wenn ein regelmäßiger Verkauf von LEGO schon als Gewerblich betrachtet wird auch wenn nur Minus dabei rauskommt, dann kann doch das Finanzamt das nicht rückabwickeln!?

Jein. Bei der "Rückabwicklung" geht es dann primär um die Rückzahlung des Vorsteuerabzugs. Außerdem haben das Finanzamt sowie Zivilgerichte möglicherweise eine unterschiedliche Auffassung, ob ein gewisses Handeln gewerblich ist, oder nicht. Nur weil Dich das Finanzamt zu einer Privatperson macht, entbindet Dich das nicht automatisch von gewissen Pflichten (wie z.B. der Impressumspflicht). Die Hürden hierfür liegen oftmals nochmals deutlich niedriger, als die vom Finanzamt.

Eine bessere Antwort kann (und darf) Dir aber nur ein Rechtsanwalt geben.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


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DorasDanas
04.02.2015, 19:20

Als Antwort auf den Beitrag von FETT

+1Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Aber wenn ein regelmäßiger Verkauf von LEGO schon als Gewerblich betrachtet wird auch wenn nur Minus dabei rauskommt, dann kann doch das Finanzamt das nicht rückabwickeln!?
Das widerspricht sich doch in sich, oder?
Ich weis das Deutschland absolut lächerlich krass organisiert ist... und daher kann so ein Quatsch zustande kommen.


Ich glaube hier verstehen einige das Rückabwickeln durch das Finanzamt nicht ganz. Natürlich werden nicht die einzelnen Schritte deines gewerblichen Handelns rückabgewickelt. Es geht lediglich um die steuerliche Rückabwicklung.

Angenommen du hast einen "normalen" Beruf und ein Gewerbe. Wenn du mit deinem Gewerbe in einem Jahr Miese machst, senkt das dein Jahreseinkommen und dadurch deine Gesamtsteuerlast - du erhälst für das Jahr also eine Steuererstattung. Das Finanzamt geht aber bei einem Gewerbe immer davon aus, dass du langfristig Gewinn machen willst und wirst, so dass sie dir das für Gewöhnlich mindestens zwei Jahre durchgehen lassen. Sie gehen halt davon aus, dass du Miese machst, weil du mehr investierst als du erwirtschaftest. Und durch Investitionen erzielt dein Betrieb in Zukunft höhere Erträge - so die Theorie. Wenn sich für das Amt aber nach einiger Zeit kein Licht am Ende des Tunnels zeigt und sie dich immer weiter mit Steuerrückerstattungen finanzieren sollen, wird dem ein Ende gesetzt. Du erhälst dann korrigierte Steuerbescheide für die vergangenen Jahre, wo du dann alles nachzahlen darfst, was dir erlassen wurde. Ob da noch eine Gebühr oder Strafe für den Verwaltungsakt obendrauf kommt, kann ich dir nicht sagen, da ich noch nie in dieser Situation war.

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


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markmuel
04.02.2015, 21:56

Als Antwort auf den Beitrag von sunset

+2Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben

Hallo,

immer wieder diese Diskussion, ob gewerblich oder privat. Diese Diskussionen sind oftmals geprägt von Halbwissen, Hörensagen oder "der gesunde Menschenverstand sagt mir" . Leider hat unser Rechts- und Steuersystem meist nix mit dem gesunden Menschenverstand zu tun.
Außerdem wird hier wieder Zivilrecht/Wettbewerbsrecht mit Steuerrecht vermischt.
Richtig, wenn man wettbewerbsrechtlich/zivilrechtlich als gewerblich gilt ist man verpflichtet, seine Adresse anzugeben (Gewährleitung, Rücknahme usw. kommt da noch hinzu). Das heißt aber noch lange nicht , dass man steuerrechtlich gewerblich handelt. Das sind zwei paar Stiefel.

Da ich jetzt nur steuerrechtlich informiert bin beschränke ich mich jetzt mal darauf:

Fakt ist, ob man privat oder gewerblich verkauft liegt im Ermessen des Finanzamtes bzw. des Gerichts (wenn es zum Rechtsstreit mit dem Finanzamt kommt ). Denn es gibt keine eindeutig Regelung,Gesetz, Verordnung , die genau festlegt ab wann man gewerblich handelt. Das ist ein fließender, schwammiger Übergang.

Es ist grundsätzlich falsch zu behaupten es liege daran, dass Ebay-Auktionen zeitlich begrenzt sind und ein BrickLink-Shop rundum die Uhr offen ist. Dem Finanzamt ist es egal, wo und wie man etwas verkauft. Entscheidend ist wieviel,wie oft man verkauft und was man einnimmt.

Es ist auch erstmal falsch zunbehaupten, wenn man Opas Sammlung vom Speicher verkauft ist man grundsätzlich privat. Stimmt nicht. Es hängt davon auf, auf wie viele Verkäufe man die Sammlung splittet. Verkauft man es als 2-3 Pakete gilt man privat. Schwierig wird es wenn man die Sammlung nach Sets verkauft. Verkauft man innerhalb eines Jahres z.b.350 Sets oder Pakete aus dieser Sammlung wird man gewerblich. Ein Gericht hat eine Frau als steuerrechtlich gewerblich eingestuft, weil sie ihre Sanmlung in 328 Posten aufgeteilt und verkauft hat.

Außerdem man das Finanzamt jemanden gewerblich einstufen der dauerhaft ähnliche Artikel verkauft. Verkauft man z.B. monatlich 10 abgetragen Kleidungsstücke oder 10 Legosets (die man z.B. aus Kilokäufen oder Flohmarktkäufen über hat) , wird man gewerblich.

Grundsätzlich gilt, wenn man etwas innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft, wird man meist gewerblich (genauer bei Dingen, die den Wert behalten oder sogar steigen)

Privat ist der Verkauf persönlicher Gegenstände, wenn der Gewinn unter 600€ liegt.

Es ist also sehr diffizil, schwammig und schwierig das ganze Thema. Auskunft einholen beim Finanzamt oder steuerberater ist meist nicht sehr hilfreich, da es ja keine eindeutigen Regelungen gibt. Es wird immer schwieriger bzw "gefährlicher" etwas zu verkaufen. Zumal die Handelsplatzformen verpflichtet sind alle Daten dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen und das Finanzamt über spezielle Software verfügt diese zu ach Auffälligkeiten zu scannen.
Logisch ist auch, wenn man z.B. einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht mit einem Einkommen von z.B. 30000€ hat, interessiert es das Finanzamt vermutlich nicht, wenn man noch 500€ Einnahmen aus Legoverkäufen angibt. Anders siehts aus wenn man 5000€ angibt....

Ich denke die sicherste und einfachste Lösung ist: Wenn man vorhat etwas zu verkaufen,egal wieviel: Gewerbe anmelden, Steuerberater konsultieren, Einnahmen und Ausgaben buchführen. Am Ende des Jahres sieht man dann was "rauskommt".

Gruß
Markus


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markmuel
04.02.2015, 22:35

Als Antwort auf den Beitrag von markmuel

+1Re: Jeder BL-Shop ist gewerblich und muss daher eine Adresse angeben Ergänzung

Da hab ich doch glatt noch was vergessen.

Es wurde geschrieben, jeder Bricklink-Händler ist grundsätzlich gewerblich. Steuerrechtlich ist das richtig und falsch zugleich. Man kann es pauschal nicht beantworten.

Das Finanzamt geht von gewerblicher Tätigkeit aus, wenn man professionell am Markt auftritt und die Art und Weise des Verkaufens sich nicht von eindeutig gewerblichen, professionellen, hauptberuflichen Händlern unterscheidet. Und das ist definitiv bei Bricklink so.
In einem BricklinkShop gibt man in den StoreTerms/Splash seine Verkaufsbedingungen an (Versand, Zahlungsweise usw.). Man muß seine Ware erfassen (zählen, einstellen usw.), Anfragen von Käufern beantworten, eine Rechnung verschicken, Zahlunsgeingang überprüfen usw.
Auch wenn man nur 2 mal im Monat was verkauft, nach Außen und in der Verkaufsabwicklung unterscheidet sich ein "nebenbei und Hobby-Shop" nicht vom Shop eines hauptberuflichen Händlers. Daher wird das Finanzamt erstmal von gewerblicher Tätigigkeit ausgehen.
Verkauft man dann tatsächlich innerhalb eines Jahres nur 20 mal was und nimmt z.B. nur 450€ ein, wird daraus eine private Verkaufstätigkeit und somit steuerfrei.

Grüße Markus


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