flocoto
21.10.2014, 20:48

Editiert von
flocoto
21.10.2014, 20:58

+2Der Gipfel der Frechheit

Was mich heute in Rage brachte:

[image]



Ich habe weder etwas gegen brickmerge noch gegen dessen Betreiber, jedoch stört mich die Tatsache, daß nirgends ein Hinweis auf Affiliate-Links (auch gegen diese Art Geld zu verdienen habe ich grundsätzlich nichts, nur um dies nochmals zu betonen) erfolgt, welche die Sache finanzieren.

Am meisten stört mich, daß der Betrieber scheinbar vollkommen ignorant ist; habe ich nicht schon des Öfteren auf diesen mir fehlenden Hinweis aufmerksam gemacht, so schickt er mir doch glatt (wie kommt er überhaupt dazu, woher hat er meine Adresse bzw. wer erlaubt ihm sie für Werbung zu nutzen, Thema Datenschutz?) Post ohne jeglichen Hinweis auf die besagten Affiliate-Links.

Keine Rede, der Flyer ist gut gemacht und auch das Anschreiben ist legitim*. Aber ich denke nach wie vor ein Hinweis darauf, daß das Ganze durch diese Links ermöglicht/betrieben/unterstützt wird, sollte sein.

Denke nur ich so?!?


Grmbl


* jedoch wird hier durch das (falsche) Verwenden des Wortes 'LEGO' gegen die FairPLay Regeln von TLC verstoßen...



rolli , Turez gefällt das


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Andi
22.10.2014, 10:33

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Der Gipfel der Frechheit

Hallo Thomas,
was ist denn eine ladungsfähige Adresse?

gruß
Andi



AdmiralStein
22.10.2014, 10:38

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Der Gipfel der Frechheit

Unabhängig davon stellt sich mir natürlich die Frage, womit der Betreiber sein Geld verdient, da der Service ja kostenlos sei wie er in dem Schreiben expliziet betont.


Er verdient sein Geld mit Affiliate-Links.

Auf Deutsch: Er erhält eine kleine Umsatzbeteiligung, wenn jemand über einen Link auf seiner Website einen Online-Shop betritt und dort etwas kauft. Die Online-Shops belohnen den Seitenbetreiber für vermittelte Kunden.

Das machen alle anderen Preissuchmaschinen, Preisvergleichsseiten und viele andere Webseiten genauso. Das ist hier bei 1000Steine nicht anders, wenn auf der Startseite z. B. auf Amazon verlinkt wird.

Grüße

Matthias



Thomas52xxx
22.10.2014, 12:06

Als Antwort auf den Beitrag von Andi

Re: Der Gipfel der Frechheit

Hallo Thomas,
was ist denn eine ladungsfähige Adresse?

gruß
Andi


Die brauchst Du, wenn Du jemanden verklagen willst.

Nicht das ich das vorhätte, aber der Eindruck entsteht bei dem der danach gefragt wird. Zumal, wenn er ein schlechtes Gewissen haben muss, weil er etwas verbotenes getan hat.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


daniel.vergien
22.10.2014, 12:47

Als Antwort auf den Beitrag von flocoto

Re: Der Gipfel der Frechheit

Hallo flocoto,

Auch wenn ich nebenbei Produkte der Marke LEGO verkaufe und als Gewerbetreibender meine Adressdaten öffentlich preisgeben muß, so erlaubt dies nicht meine Daten (ungefragt) für Werbezwecke zu nutzen.


mich würde mal Interessieren wie Du zu dem Schluss kommst? So weit ich informiert bin, gibt es in Deutschland keine Regelung die das zusenden von Werbung in persönlich Adressierten Briefen an Gewerbetreibende verbietet.

Schöne Grüße

Daniel



Steinemann
22.10.2014, 12:51

Als Antwort auf den Beitrag von riepichiep

Editiert von
Steinemann
22.10.2014, 12:56

Re: Der Gipfel der Frechheit

@riepichiep
Und wieder einmal muß ich dir Recht geben.
Anscheinend haben manche Leute nichts zu tun
und müssen sich halt irgendwie hervor tun.



Kerntechniker
22.10.2014, 12:57

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

Re: Der Gipfel der Frechheit

Hi,

Danke für die Aufklärung über diese Methode Geld zu verdienen.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


Eisbär
22.10.2014, 12:59

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

Re: Der Gipfel

LLL!

Das ist hier bei 1000Steine nicht anders, wenn auf der Startseite z. B. auf Amazon verlinkt wird.


Komisch, ich bekomme mitunter Werbung für Shell...

Umworbene Grüße
M.a



mstrauss
22.10.2014, 16:00

Als Antwort auf den Beitrag von flocoto

Editiert von
mstrauss
22.10.2014, 16:04

+1Re: Der Gipfel der Frechheit

Hallo flocoto,

das Vorgehen des Unternehmens lässt sich datenschutzrechtlich durchaus argumentieren. Neben dem Datenschutz stellt sich die Frage, ob hier das UWG greift.

Aus Datenschutzsicht muss jede Verarbeitung von personenbzogenen Daten auf einem Gesetz oder der Einwilligung beruhen. Hier wird man sich wahrscheinlich auf §28 Bundesdatenschutzgesetz berufen, der regelt, wann und wie personenbezogene Daten aus "Listen" (Listenprivileg) auch ohne Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden dürfen. Eine Zulässigkeit ohne deine explizite Einwilligung wäre demnach vermutlich gegeben.

Weiterhin muss es immer einen Zweck haben, auf dem die Verarbeitung beruht. Dies kann ein Gesetz, die Einwilligung, ein Vertrag oder aber die Interessensabwägung sein. Auch hier lässt sich sicher in beide Richtungen argumentieren.

Was aus meiner Sicht allerdings fehlt, ist, dass in dem Werbeschreiben scheinbar nicht dargelegt wird, aus welcher Quelle deine Daten stammen. Dies muss nach § 28 Abs. 3 BDSG jedoch geschehen: "... in diesem Fall muss die Stelle, die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der Werbung eindeutig hervorgehen."

Aus Sicht des Unternehmens wird man zum Schluss kommen, dass die Verarbeitung deiner Daten, die öffentlich einsehbar sind, als zulässig anzusehen ist.

Kommt noch die spannende Frage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hier gibt es den § 7 UWG, der sich mit unzumutbarer Belästigung durch Werbung beschäftigt. Hier wird in der Regel angenommen, dass es unzumutbar ist, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass der Empfänger keine Werbung haben möchte oder aber ein werbliches Anschreiben digital (Fax, E-Mail, etc.) oder durch einen Anruf geschieht. Die Zusendung von Werbung in Papierform ist hier nicht berücksichtigt.

Was kannst du jetzt tun?

Das einfachste ist, dass du schriftlich dem Absender mitteilst, dass du jeder Form von Verarbeitung deiner persönlichen Daten zu Werbezwecken widersprichst.

Weiterhin kannst du, wie Kirk richtig geschrieben hat, um Auskunft zu den gepeicherten Daten nach § 34 BDSG bitten und das Unternehmen zusätzlich darauf hinweisen, dass es entsprechend § 35 BDSG alle nicht mehr benötigten Daten zu löschen hat. Wobei die Verpflichtung für das Unternehmen eh besteht, ob du drauf hinweist oder nicht.

Bei Fragen zum Datenschutz kannst du mich gerne fragen

Viele Grüße,
Markus



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Andi
22.10.2014, 17:42

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Danke für die Erklärung (ohne Text)



flocoto
23.10.2014, 16:54

Als Antwort auf den Beitrag von mstrauss

Danke für die sachliche Info !

 



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