Was mich heute in Rage brachte:
Auch wenn ich nebenbei Produkte der Marke LEGO verkaufe und als Gewerbetreibender meine Adressdaten öffentlich preisgeben muß, erlaubt dies nicht meine Daten (ungefragt) für Werbezwecke zu nutzen.
\\//_ Build long and ℘rosper!
BRICKMASTER2010 , JuL gefällt das
Hallo,
Deine Adresse steht in deinen bricklink shop. Da du einen solchen Shop betreibst, finde ich es naheliegend, dass dich brickmerge interessieren könnte.
Wenn dich der Brief aber stört, entsorg ihn fachgerecht und gut ist's.
Schönen Gruß
tomo
legodesinger gefällt das
Ich glaub das versteht er nicht.
Auch wenn ich nebenbei Produkte der Marke LEGO verkaufe und als Gewerbetreibender meine Adressdaten öffentlich preisgeben muß, so erlaubt dies nicht meine Daten (ungefragt) für Werbezwecke zu nutzen.
Ich glaub Du verstehst so Einiges nicht oder willst es nicht verstehen.
Hallo Thomas
Super Idee. Werde ich auch mal versuchen.
Danke für diese nette Info
Bis dann
HEinz
May the Bricks be with you!
http://www.koblenz-bricks.de
Gehts eigentlich eine Nummer kleiner?
Da hat jemand ungewollt Post gekriegt - so what? Mülltonne auf, Brief rein, Mülltonne zu.
Ich verstehe nicht, wo das Problem ist - und finde den Thread übertrieben. Zumal es definitiv nicht der "Gipfel der Frechheit" ist - es ist ein Ärgernis, dass jeder von uns (mehrmals) wöchentlich hat und wenn jeder dafür jedes Mal einen Thread eröffnet, ist das Forum bald voll.
UncleTom gefällt das
Hi,
da bin ich ja erstmal beruhigt, dass meine Frau nicht die einzige ist die von Brickmerge Post bekommen hat. Warum uns weswegen kann ich nur mutmaßen, aber denke da hat jemand einfach mal deutsche Bricklink Store Betreiber angeschrieben um auf sein Vergleichsportal aufmerksam zu machen.
Rechtlich ist das vermutlich in der Grauzone, da zwar Briefwerbung grundsätzlich erlaubt ist, aber sich natürlich auch hier die Frage nach dem Datenschutz stellt und ob dieser für Gewerbetreibende eingeschränkt ist. Eine Spezialnorm ist mir jetzt nicht sofort bekannt.
Unabhängig davon stellt sich mir natürlich die Frage, womit der Betreiber sein Geld verdient, da der Service ja kostenlos sei wie er in dem Schreiben expliziet betont.
Unabhängig von diesem Werbebrief ist es grundsätzlich richtig für seine Rechte (Recht auf Informationelle Selbstbestimmung) einzustehen und natürlich muss man eben nicht alles hinnehmen oder nachdem konkreten Gegenwärtigen Schaden beurteilen sondern das Ganze sehen und da wird Datenschutz zunehmend wichtig, weil niemand weiß wofür Deine Daten gespeichert werden und wozu diese vielleicht mal verwendet werden!
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
bei dem Auskunftsbegehren handelt es sich um den T5F, der sogar für die deutschprachige Wikipedia relevant ist. "Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen"
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
, UncleTom gefällt das
Hallo Thomas,
was ist denn eine ladungsfähige Adresse?
gruß
Andi
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
Hallo flocoto,
Steinemann
22.10.2014, 12:51
Als Antwort auf den Beitrag von riepichiep
Editiert von
Steinemann
22.10.2014, 12:56
@riepichiep
Und wieder einmal muß ich dir Recht geben.
Anscheinend haben manche Leute nichts zu tun
und müssen sich halt irgendwie hervor tun.
Hi,
Danke für die Aufklärung über diese Methode Geld zu verdienen.
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
LLL!
mstrauss
22.10.2014, 16:00
Als Antwort auf den Beitrag von flocoto
Editiert von
mstrauss
22.10.2014, 16:04
Hallo flocoto,
das Vorgehen des Unternehmens lässt sich datenschutzrechtlich durchaus argumentieren. Neben dem Datenschutz stellt sich die Frage, ob hier das UWG greift.
Aus Datenschutzsicht muss jede Verarbeitung von personenbzogenen Daten auf einem Gesetz oder der Einwilligung beruhen. Hier wird man sich wahrscheinlich auf §28 Bundesdatenschutzgesetz berufen, der regelt, wann und wie personenbezogene Daten aus "Listen" (Listenprivileg) auch ohne Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden dürfen. Eine Zulässigkeit ohne deine explizite Einwilligung wäre demnach vermutlich gegeben.
Weiterhin muss es immer einen Zweck haben, auf dem die Verarbeitung beruht. Dies kann ein Gesetz, die Einwilligung, ein Vertrag oder aber die Interessensabwägung sein. Auch hier lässt sich sicher in beide Richtungen argumentieren.
Was aus meiner Sicht allerdings fehlt, ist, dass in dem Werbeschreiben scheinbar nicht dargelegt wird, aus welcher Quelle deine Daten stammen. Dies muss nach § 28 Abs. 3 BDSG jedoch geschehen: "... in diesem Fall muss die Stelle, die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der Werbung eindeutig hervorgehen."
Aus Sicht des Unternehmens wird man zum Schluss kommen, dass die Verarbeitung deiner Daten, die öffentlich einsehbar sind, als zulässig anzusehen ist.
Kommt noch die spannende Frage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hier gibt es den § 7 UWG, der sich mit unzumutbarer Belästigung durch Werbung beschäftigt. Hier wird in der Regel angenommen, dass es unzumutbar ist, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass der Empfänger keine Werbung haben möchte oder aber ein werbliches Anschreiben digital (Fax, E-Mail, etc.) oder durch einen Anruf geschieht. Die Zusendung von Werbung in Papierform ist hier nicht berücksichtigt.
Was kannst du jetzt tun?
Das einfachste ist, dass du schriftlich dem Absender mitteilst, dass du jeder Form von Verarbeitung deiner persönlichen Daten zu Werbezwecken widersprichst.
Weiterhin kannst du, wie Kirk richtig geschrieben hat, um Auskunft zu den gepeicherten Daten nach § 34 BDSG bitten und das Unternehmen zusätzlich darauf hinweisen, dass es entsprechend § 35 BDSG alle nicht mehr benötigten Daten zu löschen hat. Wobei die Verpflichtung für das Unternehmen eh besteht, ob du drauf hinweist oder nicht.
Bei Fragen zum Datenschutz kannst du mich gerne fragen
Viele Grüße,
Markus
Du Auch?...
Kirmes ist schon ein bewegtes Leben Bunter Lichter und Freuden.
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Is ja schon ein Monat alt