Flogo
12.07.2014, 21:17

Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

Hallo LLL,

Hätte da mal paar Fragen an unsere Spezialisten.

Ich hab mir einen RC Trophy Truck (Technik) gebaut.
Um ihn etwas zu verschönern habe ich selbstgemachte Aufkleber einer bekannten Energydrink Marke angebracht.
Nun würde ich ihn gern veröffentlichen und auch ein Viedeo dazu hochladen.

Nun zu den Fragen, Hat schon jemand von euch mal eine Firma zweckst verwendung ihrer Markenlogos angeschrieben?
Wenn ja, welche reaktionen kamen zurück?
Würde die Marke auch gerne direkt mit Logo im Video einbinden, denn ich möchte gerne einen art Werbefilm mit eben meinem Modell
drehen. Hat damit vll auch schon jemand erfahrungen gesammelt?

Würde mich über ein paar Antworten freuen, denn ich weis echt nicht wie ich das am besten anstellen soll.

MfG, Flo


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freakwave
15.07.2014, 14:19

Als Antwort auf den Beitrag von sylverdragon

Re: Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

...aber solange es Firmen gibt, die alles verklagen, egal ob mit Recht oder ohne, wird es auch dort immer Unsicherheiten geben. (Bsp. FIFA verklagt Bäcker, wegen WM-Brötchen (2006) Artikel in der Frankfurter Allgemeinen)


So etwas ist ja einfach zu umgehen, da heißt das Gebäck halt nicht WM-Brötchen, obwohl in Weilheim kann das ja auch den Ort meinen, sondern Fußball-Brötchen. Das geht ja gleich durch.
Einfach die Nike Werbung ansehen was dort gemacht wird...

Als Bäcker in Weilheim wäre das wirklich mal interessant...


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Thomas52xxx
15.07.2014, 14:39

Als Antwort auf den Beitrag von Juge

Re: Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

§ 14 Markengesetz verbietet lediglich die Nutzung einer "Marke im geschäftlichen Verkehr".

Und in den geschäftlichen Verkehr kommt man wahrscheinlich schon, wenn man ein paar Links auf Amazon setzt.

Gruselig. Ob ich mit dem Lego-Stein "Shell" eine Shell-Tankstelle ohne Genehmigung nachbauen darf?


Gruß
Thomas

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sylverdragon
15.07.2014, 15:15

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

So etwas ist ja einfach zu umgehen, da heißt das Gebäck halt nicht WM-Brötchen, obwohl in Weilheim kann das ja auch den Ort meinen, sondern Fußball-Brötchen. Das geht ja gleich durch.

Nein, § 8 Absolute Schutzhindernisse, sagt: (2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, 3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Somit kann man "WM-Brötchen" oder "Fußballbrötchen" gar nicht schützen lassen, aber welcher Bäcker klagt gegen die FIFA bis zu höchsten Instanz, bis dahin ist dann die WM auch schon vorbei, die Unterlassung war da aber unzulässig.
Die FIFA ist nicht Rechteinhaber des Fußballs. Jeder kann eine EM, WM oder irgendeinen CUP veranstalten und spezielle Namen dafür schützen lassen, man muss nur jemanden finden, der da mitmacht.

Eigentlich bräuchte man als Privatperson keine Angst vor der Verwendung von Markennamen haben, aber wenn Bilder im Internet veröffentlicht werden, könnte einem gleich unterstellt werden, damit Geld zu machen, z.B. über die Anzeigenwerbung auf der jeweiligen Seite.



freakwave
15.07.2014, 17:10

Als Antwort auf den Beitrag von sylverdragon

Re: Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

Die FIFA konnte "FuSSBALL WM 2006" auch nicht schützen lassen:

Die WIPO listet das auch unter "Some Losers" auf:

FIFA lost its bid to trademark two German language designations for the championship for use on "goods and services relating to the organization of sporting events." The German federal supreme court in April found that FUSSBALL WM 2006 and WM 2006 lacked distinctive character, and were generic references to an event and not to a body such as FIFA. (WM, for Weltmeisterschaft, means World Cup).


Also, in Zukunft kann jeder Bäcker WM 20xx Brötchen backen die wie ein Fußball aussehen und sich auf das Aktenzeichen oben berufen :-)

Gerald

PS: "WORLD CUP 2026" ist noch nicht registriert... wer will?


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Flogo
15.07.2014, 17:52

Als Antwort auf den Beitrag von Juge

Re: Mein eigenes "Flogo Energy" Logo

...

So, jetzt ist alles gelöscht.

Zitat "Du bist ja ein Paddel..."

Ich habe rs angeschrieben und sie haben es mir verboten das echte logo irgendwie in einem Video oder Film mit zu veröffentlichen.
Wohlgemerkt ist das logo nur auf dem truck und sonst nicht direkt eingebunden.

Und deine ganzen anfeindungen (paddel, stellst dir wohl selber gern ein bein) finde ich überhaupt nicht angebracht!


So, ich fahr jetzt mit meinem Trophy truck in der Sandgrube rum, real live is betten than online!


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Steinemann
15.07.2014, 18:32

Als Antwort auf den Beitrag von Flogo

Re: Mein eigenes "Flogo Energy" Logo

Und warum designest Du nicht wirklich ein eigenes Logo ?
Was ist dran an dem Logo das du es unbedingt verwenden möchtest



IngoAlthoefer
15.07.2014, 19:33

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Logo zu "Flogiston Energy" ?!

Und warum designest Du nicht wirklich ein eigenes Logo ?


Ein bedenkenswerter Vorschlag.

Ich hätte sogar einen konkreten Vorschlag, an Florians Namen
Flogo angelehnt:

Nenne Deine Sache "Flogiston Energy". Das erinnert an die
früher sehr populäre fiktive Substanz "Phlogiston".


http://de.wikipedia.org/wiki/Phlogiston

In gewissen Esoterik-Kreisen könnte man damit sogar zum Guru aufsteigen.

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


Flogo
15.07.2014, 20:04

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Editiert von
Flogo
15.07.2014, 20:30

Re: Logo zu "Flogiston Energy" ?!

Hallo Ingo,

Danke für deinen vorschlag, ich hab mich jetzt aber entschieden komplett
ohne Logos auszukommen.
Muss mir jetzt mal in erster linie überlegungen über die Kameraführung
für das video machen. Sandgrube umme Ecke hab ich, nur keinen
Profifilmer .
Das ding schafft immerhin mindestens 10 km/h.

[image]



mit der RC unit von 2003

Finde auch dass er auch ohne Aufkleber was her macht.

MfG, Flo


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Juge
15.07.2014, 22:47

Als Antwort auf den Beitrag von Flogo

Re: Mein eigenes "Flogo Energy" Logo


Ich habe rs angeschrieben und sie haben es mir verboten das echte logo irgendwie in einem Video oder Film mit zu veröffentlichen.
Wohlgemerkt ist das logo nur auf dem truck und sonst nicht direkt eingebunden.

Ich verbiete Dir zu atmen, wirst Du jetzt tot umfallen?



Farnheim
16.07.2014, 11:11

Als Antwort auf den Beitrag von Juge

+1Re: Markenlogos auf Mocs - Registered Trademark - Fragen zum Umgang

Der Schritt ist lächerlich und zeigt, wie sehr das Urheberrecht in den letzten Jahren die Gehirne der Menschen aufgeweicht hat. Es ist überhaupt null komma kein Problem, jedes beliebige Logo auf einem Modell anzubringen.


Der Schritt ist ganz und gar unlächerlich. Wie sich bereits gezeigt hat, hat das Unternehmen die Verwendung seines Logos für weitere (persönliche) Zwecke untersagt. Dank der E-Mail weiß Flo nun ganz klar, woran er ist und kann damit umgehen. Viel schlimmer wäre es gewesen, eines Tages überraschend Post von irgendeinem Anwalt zu bekommen, bloß weil sich jemand daran störte, dass das Markenlogo auf seinem MOC Anwendung fand.

Und bitte, wenn Du schon irgendwelche AZ oder Urteilsfragmente in den Ring schmeißt, dann bitte mit Quellenangabe. Gerne auch mit Link. Zudem geht es im Falle des genannten AZ EuGH C48/05 um die Darstellung bzw. Abbildung des Logo auf ein verkleinertes Spielzeugauto, das einem realen Vorbild entspricht. So wie ich Flos Anliegen verstand, handelt es sich nicht um ein exaktes, maßstabverkleinertes Abbild, sondern um ein Phantasiemodell, welches mit echten Werbeaufklebern verziert werden sollte. Das wäre wohl nochmal anders zu bewerten.

Der §14 des Markenrechts befasst sich ausschließlich mit der Regelung im geschäftlichen Bereich. Selbst wenn die private Nutzung erlaubt ist, ist das Private zunächst zu definieren. Eine private Nutzung schließt perse die Öffentlichkeit aus. Somit automatisch auch solche Plattformen, wie Foren oder Webseiten im Internet, es sei denn, der Bereich ist nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich.

Correct me, if I'm wrong,
Maik


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