Hallo,
Ich habe gerade ein paar Sachen bei LEGO bestellt und bin dann in der Bestätigungsmail über folgendes gestolpert:
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LDraw Teile Update 2019-01
Hi Gerald.
Ich kann Dich beruhigen, dieser Zusatz ist nicht neu. Der stach mir schon vor einiger Zeit ins Auge...
Gruß
Ramon
Vor allem: Kann mir jemand diesen Satz mal ins Deutsche übersetzen?
Da ist also von einer "Sie" die die Rede. Eine Anrede wird's nicht sein, denn dann würde die Grammatik nicht stimmen. Also muß es ein Pronomen sein, das sich wohl auf "Bestellungen" beziehen soll. Wenn sich jetzt jemand einen Firmennamen auf so einen 1x8-Stein gravieren läßt, ist das dann illegal? Oder wenn jemand für ein Fachgeschäft irgendein MOC bastelt und das dann als Schaufenster-Dekoration verwendet, ist das dann illegal? (Ohje, meine Namensleiste für Ausstellungen besteht fast nur aus solchen Event-Promos) Wenn ja: Warum sollte das so sein? Was hat LEGO davon? Und vor allem: Warum wollen sie das verbieten? Und wie überprüfen?
Wie ich in 2 anderen Postings kürzlich gezeigt habe, besitze ich seit kurzem eine MiniFig, die das Logo einer anderen namenhaften Internet-Community auf der Brust trägt. Diese andere Community hat die Verwendung von deren Logo ausdrücklich autorisiert und weist auf deren Webseite sowie einem Beipackzettel ausdrücklich darauf hin, daß es sich um nachgemachtes und/oder verändertes LEGO Produkt handelt. Muß ich mir jetzt Sorgen machen, daß LEGO die Figur einkassiert, wenn ich sie auf eine LEGO-Ausstellung zeige, nur weil möglicherweise jemand eines der Parts über den Service bestellt hat?
Letztendlich sollte es nach Deutschem Recht eigentlich völlig egal sein, was ich mit Steinen mache, die mir gehören, solange ich die veränderten Steine nicht als Original-Neuware weiterverkaufe.
Verwunderte und irritierte Grüße sendet
Thomas
\\//_ Build long and ℘rosper!
Das 'Sie' bezieht sich offenbar auf die Lego Teile zwei Zeilen drüber.
... und ich dachte schon, jemand Von Lego hätte das posting von Ingos neuen Visitenkarten gelesen und spontan reagiert.
Eindeutig PR...
Wäre die Frage ob "Vereinslogos" zu "Firmenlogos" zählen?
Wie steht es denn mit Steinen aus den PaB Seiten? Hat da jemand eine aktuelle Bestellbestätigung?
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und:
gilt das auch für Steine, die man vor dieser Regelung gekauft hat oder über Zwischenhändler?
Darf ich in einem Firmenlogo denn generell LEGO-Steine zeigen?
MTM
Hallo,
ehrlich gesagt würde ich mir darüber keine großen Gedanken machen. Ersten ist, wie Thomas ja schon anmerkte, gar nicht klar, was (oder wer?) mit "Sie" gemeint ist. Die Bestellungen? Die Teile? Käufer/Käuferin? (Wäre grammatikalisch auch richtig.) Also uneindeutig bzw. Interpretationssache => Als Vertragsklausel unwirksam.
Zweitens hat LEGO schon zahlreiche Patzer in seinem Shop-System produziert, daher wundert mich dort generell gar nichts mehr. Ich habe das Gefühl, Programmierer, Rechtsexperten und Sprachübersetzer wurschteln dort jeder so'n bisschen vor sich hin, ohne sich mit den anderen abzusprechen.
Und drittens (falls die Steine gemeint sind) müsste LEGO ja erstmal gegen die ganzen anderen Firmen und Personen, die Teile bedrucken oder zur PR verwenden, vorgehen. Das kann ich mir nicht vorstellen, da würden sie ja die ganzen Ausstellungen und ihren Ruf kaputtmachen.
Gruß,
Jonas