Hallo,
ich habe mir die Domain www.lego-lengede.de registriert.
Ich würde da drüber gerne eine Verlinkung zu meinem Ebay Shop, Bricklink Shop und eine Legosteinvermietung ( Kiloware für Hochzeiten etc.) aufbauen.
Im Moment habe ich nur die Domain registriert, aber noch keinen Inhalt hinter der URL.
Nun frage ich mich, ob ich dafür von der Firma Lego eine Erlaubnis benötige???
Gruss
Donossi
Hallo!
Farnheim gefällt das
Registrieren kann man zunächst einmal alles mögliche. Lego wird dann irgendwann auf Dich zukommen und freundlich bitte, selbige Domain abzuschalten bzw. zu übergeben. Such einfach mal nach WIPO Lego bei Google, dann wirst Du schnell sehen, dass sie bisher schon viele Fälle "gewonnen" haben ;) Im Sinne des Unternehmens ist es durchaus nachvollziehbar, dass man den Markennamen nicht in anderen URLs sehen will. Hierbei ist es nicht relevant, ob die Seite dem Unternehmen helfen könnte oder nicht, da man dies nur durch ständige Kontrolle prüfen könnte. Also verbietet man es gleich von Anfang an.
Schabernack meets Lego - schaut mal rein unter http://noppenquader.de/
Schau Dir einfach die Fair-Play Regeln/Wuensche von LEGO an.
Wuensche deshalb weil Du natuerlich anfangs alles registrieren kannst was Du willst, aber nach einiger Zeit wird ein netter Brief bei Dir eintreffen.
so aehnlich wie dieser...
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revolution
24.03.2014, 00:38
Als Antwort auf den Beitrag von donossi
Editiert von
revolution
24.03.2014, 00:39
Stolzes Mitglied in der Liga der LEGO Master!
Die Fanseite zur TV-Show LEGO-Master: www.brickmaster.tv
Das ist wenig klug, naiv und irgendwie auch der falsche Zeitpunkt, um zu fragen. Ich würde die Registrierung wieder rückgängig machen und nicht auf Brife von TLC warten ...
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
wie würde es sich denn bei so einen Namen verhalten *legoliath*
revolution
24.03.2014, 12:44
Als Antwort auf den Beitrag von MTM
Editiert von
revolution
24.03.2014, 12:47
Hallo Micha,
das "Handeln im geschäftlichen Verkehr" ist ja durchaus dehnbar und Auslegungssache. Fakt ist, dass dies zwingende Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist. Abmahnen kann man viel, aber ob es letztlich Bestand hat, das müssen im Einzelfall dann die Gerichte klären.
Aber wer möchte es schon darauf ankommen lassen?
Ich kann nur nochmal dringend dazu raten, sich an die Fair Play Richtlinien von TLG zu halten.
Man sollte sich wirklich darüber freuen wie entgegenkommend und partnerschaftlich TLG in vielen Punkten handelt. Dies gilt insbesondere auch für die Erlaubnis zur Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials (z.B. Bilder) unter gewissen Voraussetzungen.
Dieses Entgegenkommen sollte man zu würdigen wissen, indem man sich an die Fair Play Richtlinien hält.
Viele Grüße,
Chris
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IngoAlthoefer gefällt das
Ganz schlechte Idee.
Wenn Du die Domain behalten willst: Hinterlege eine weisse Startseite ohne weitere Links und ohne weiteren Inhalt. Das sollte dann auf der sicheren (nicht abmahnfaehigen) Seite sein. Wir haben auch seit 10+ Jahren ein paar solcher Seiten mit ebay etc. drin (*sehr* dicht an ebay.de). *Benutzen* sollte man diese aber auf keinen Fall, das kann sehr schnell sehr teuer werden.
Ich wuerde daher eher steinshop-lengede.de oder so etwas vorschlagen...