Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich ein Schaden ist. Aber ich bin wirklich gespannt, was dein Anwalt zu der ganzen Sache sagt. Wäre ja auch für zukünftige Angebote und deren Nichtverfügbarkeit interessant.
Grüße
Jan
Zum Anwalt bin ich ja noch nicht gegangen, nach dem gestrigen Mail glaube ich auch, daß ich mir diese Zeit sparen kann. Das bereits im Voraus gezahlte Geld war auch gestern Nachmittag wieder zurück. Hier die Antwort von Buch.de
Gruß Markus
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung kommen wir zu keinem anderen Ergebnis.
Durch die Versendung der Zahlungsaufforderung wurde Ihr Auftrag nicht gem. § 144 Abs. 1 BGB bestätigt. Der Irrtum bezüglich des Verkaufspreises wirkte im Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung noch fort. Daher lehnen wir eine Lieferung der betroffenen Waren weiterhin ab.
Wir verstehen Ihre Verärgerung, können aber keine andere Mitteilung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr buch.de-Team