LLL,
irgendwann musste es ja mal soweit kommen. In den letzten beiden Tagen habe ich meine ersten Eisenbahn MOCs gebaut (wenn man von dem baulichen Vorkommnis vor 13 Jahren in Braunschweig mal absieht). Mit dabei ist der Entwurf für einen Personen-Waggon mit zwei Achsen und ich würde gern Eure Erfahrungswerte wissen, wie groß der Abstand zwischen den beiden Starrachsen sein darf. Momentan ist der Abstand 10 Noppen und wenn er in der Kurve steht, ist noch ein ganz klein wenig "Wackelspiel" aber er schleift bereits deutlich. Ist das zu ausgereizt oder geht das noch so durch? Insgesamt soll die Lok mal 3 Stück davon zuppeln plus einen (allerdings viel kürzeren) Gepäckwaggon.
Gruß & Danke für die Tipps,
-Rene
hi rene,
wenn ich mich nicht verzähle ist bei der 7730 der abstand 8, das geht definitiv.
meine mich erinnern zu können das ich auch mit 10 keine probleme hatte...
so long
rené
Hi Rene,
scheint 7 zu sein auf dem Scan. Der 10er geht ja im Moment auch, der Waggon lässt sich auch durch die Kurven schieben aber grau ist alle Theorie. Hab keine Lust jetzt den Waggon 3x zu bauen, ne Lok dazu zu frickeln um dann festzustellen, dass sich in jeder Kurve die Magneten lösen oder der Motor durchdreht oder der Zug nach innen umkippt oder sowas. Na mal schauen wie weit ich komme...
Viele Grüße,
Rene
Hallo Rene, wie veile Wagons soll dein Zug denn haben ???? 8-10 hat bei mir immer funktioniert allerdings mit 12v. Vielleicht brauchst du bei 9v 2 Motoren. Die Magnete mechen eher weniger Probleme.
Was für ein Zug soll es denn werden ???
In SNOT we trust !
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\\//_ Build long and ℘rosper!
Hallo Rene,
Lenkung der Einzelachsen geht locker, mit Gummi oder Zugfeder.
Ich empfehle den Einsatz der Bogieplatten wie bei den Mehrachs gestellen,
oder die Aufnahme über Technikteile.
Guckst du die Zweiachser hier..
Gruß
Michael
Andere haben eine Schraube locker, mir fehlen nur LEGO Steine.
Hi René,
ich habe hier noch einen 2-achsigen Kesselwagen, der liegt auch noch bei mir im Keller im Karton, der auch etwas Abstand zwischen den Achsen hat.
Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.