Eisbär
16.09.2013, 10:59

Flohmarkt

Leewe Lego Lüüd!

Am Sonnabend war ich hier zu einem Flohmarkt hin, der hier anders verläuft als in der Heimat.

Es gab allerhand Lego zu kaufen und meine Zurückhaltung konnte ich überwinden.

Die gut erhaltenen Kartönners enthielten nur die BAen, keine Steine. Das war bei den schlecht erhaltenen anders.

In einem war eine BA und ein angefangenes Modell, aber die restlichen Teile waren noch in den Cellophan-Tütchen.

Nun stehe ich vor der Frage, ob ich die restlichen Tüten öffne oder nicht.

Ich muß das Dingens, 8416, nicht unbedingt aufgebaut stehen haben und als OVP-Set geht es ja auch nicht mehr durch. Ich benötige auch die Teile nicht unbedingt für etwas Anderes. Ich muß es ja auch nicht unbedingt teils lose, teils in Tütchen, im Karton aufbewahren.

Freie Wahl also. Was tätet ihr?

Da ich ja BA und Karton habe, darf ich's auch als Set mitzählen :-).

"Aufklebär?"

Hm, erinnere ich nicht.

Halb geöffnete Grüße
M.a



NightStray
16.09.2013, 11:52

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

Re: Flohmarkt

Hallo,

also wenn Du es weder als Set benötigts, noch die Teile davon brauchst, würde ich es aufbauen, um zu schauen, ob alles bei ist und dann verkaufen. Ist ja alles dann dabei, also Set, Bauanleitung und Karton. Ansonsten würde es nur unnötig Platz vebrauchen und einstauben.
Also gibt zwei Möglichkeiten. Behalten oder Verkaufen.

die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir.

schöne Grüße
Roman



friccius
16.09.2013, 14:19

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

+1Re: Flohmarkt

Hi Mich.a!

Gratuliere zum flohmarktigem Setzuwachs.

Was täte ich?

Also, da sage ich jetzt mal so, ich würde das Dingens auseinanderrupfen, Tütchen öffnen und alles in meine Einzelteilkisten wegsortieren. Der Karton wäre für den Papiermüll und die BA würde ich wohl erstmal wegheften. Wobei ich zum "Wegheften" von BAs Klarsichthüllen in Leitzordnern benutze. Die Ordner haben allerdings keinen Hinweis "Hier ist oben" oder "Bitte nicht stürzen".

Oder wie Roman sagte, verkaufen.

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

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