karl.m.
03.09.2013, 20:04

Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

hallo zusammen

ich habe diesen sommer einige sets aus dem urlaub ( usa ) mitgebracht. diese wurden vom zoll wegen 2 gruenden beschlagnahmt:

- verdacht auf paralellimport sowie markenrechtliche beschlagnahme auf antrag von lego
- fehlendes ce zeichen ( bzw wo es vorhanden war ist die ba in englisch verfasst)

nachdem das anwaltsbuero in hamburg den verdacht auf paralellimport aufgehoben hat, stellt sich der zoll nun wegen dem fehlenden ce zeichen quer. sie teilen mit, dass wenn dieses zeichen fehlt, der hersteller (lego) eine konformitaetserklaerung ausstellen muss. die mitarbeiter bei lego kennen aber dieses formular nicht, was die sache schwieriger macht. ich werde euch auf dem laufenden halten, was daraus wird.

auf alle faelle sollten alle zur zeit aufpassen, welche legos aus drittstaaten nach deutschland bringen

mfg

markus
(karl.m.)



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heikoloogi
04.09.2013, 16:29

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hallo,

danke für die Info.
Nun frage ich mich was wohl mit alten Sets ist, gebraucht oder neu.
Mus ich wohl auch mal den Zoll bemühen!

Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Danke,

Heiko



acarstens
04.09.2013, 16:50

Als Antwort auf den Beitrag von Marcoo69

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Moin Marco.

Solche Barrieren gibt es z.B. in den USA oder Australien nicht.

Das ist Quatsch. Du hast in jedem Staat Einfuhreinschränkungen. Die dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft und/oder der Bevölkerung.

Gruß
Andreas



pzt2000
04.09.2013, 18:26

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hallo Zusammen,

bei lesen des Thread stellen und sich, für einen besseren gesamt Überblick, mir noch folgende Fragen:

Wie viele Sets wurde wurden von jeder Sorte gekauft?
Wie hoch war der Wert?
Wurden die Lego Sets bei der Einreise angemeldet, wenn ja, wo?
(grüner oder roter Ausgang)

Nach der Homepage von Lego kostet das Set 21050 derzeit $149,99, nach aktuellen
Umrechnungskurs wären dies ca. € 114,-. Somit wären bei der Reisefreimenge von €430,- (zoll.de) dies gerade mal 3 Sets (21050).

Weiterhin heißt es

"Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."
Quelle: Zoll.de

Bei 11 Sets, noch stellenweise in mehrfacher Ausführung, wird es ungemein schwer fallen einen persönlichen Gebrauch bei der Einreise nachzuweisen und man von einem gewerbliches Handeln ausgehen kann.

MfG
Thomas



Marcoo69
04.09.2013, 18:46

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Editiert von
Marcoo69
04.09.2013, 18:47

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Moin Marco.

Solche Barrieren gibt es z.B. in den USA oder Australien nicht.

Das ist Quatsch. Du hast in jedem Staat Einfuhreinschränkungen. Die dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft und/oder der Bevölkerung.

Gruß
Andreas


Hallo Andreas,

sicherlich, aber es gibt kein "generelles" Parallelimportverbot von Markenwaren.
In der EU können Unternehmen verbieten, dass ihre Waren von außerhalb der EU eingeführt werden.

Dieses Recht gibt es in den USA nicht, weil die USA eine weltweite Erschöpfung und die EU nur eine EU weite Erschöpfung kennt.

Hier ein Informationstext von der Website http://www.bardehle.com

"Unzulässigkeit wegen Inverkehrbring­ens außerhalb der Europäischen Union:
Das deutsche und europäische Recht des geistigen Eigentums kennt – im Unterschied zu zahlreichen anderen Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, insbesondere den USA und auch der Schweiz – keine weltweite Erschöpfung, sondern lediglich eine europaweite.
Wird ein in Europa markenrechtlich geschütztes Erzeugnis vom Hersteller außerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht, darf dieses ohne die Zustimmung des Herstellers nicht in der Europäischen Union vertrieben werden. Der Hersteller kann aufgrund seiner Marke den Vertrieb seines Erzeugnisses in der Europäischen Union verbieten, wenn er dieses außerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht hat und es nicht für Länder der Europäischen Union bestimmt war. In Ländern außerhalb der Europäischen Union, die vom Grundsatz der weltweiten Erschöpfung ausgehen, wie z.B. die USA oder die Schweiz, ist dies nicht möglich. Der Hersteller kann dort den Vertrieb seines Erzeugnisses im Inland nicht allein deshalb verbieten, weil es für andere Länder bestimmt war."
Quelle: http://www.bardehle.com/de/publikationen/interactive_brochures/04_parallel_imports.html

Das einzige Kriterium ist somit beim Import in die USA, dass bereits eine Erschöpfung des Markenrechts vorliegt.
Das heißt, dem Markeninhaber steht das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in einem Staat oder Wirtschaftsraum (EU) zu kontrollieren.
Sobald also Ware in den USA vertrieben und verkauft wird, dürfen sämtliche Personen, die keine Markeninhaber sind oder eine Einfuhrlizenz besitzen, diese Ware von anderen Staaten importieren und verkaufen.

Und genau der Unterschied der Erschöpfung der Ware ist das Problem. Deswegen meinte ich, dass es solche Barrieren in den USA nicht gibt. Dieser Satz war im nachinein gesehen zu unpräzise, ich hätte schreiben sollen, dass es solche Barrieren/ ein solches generelles Verbot beim Parallelimport in den USA nicht gibt.

Falls jemand mehr über das Thema wissen möchte, kann ich euch einen Link zu einer Matura Arbeit geben, bei der das Thema Parallelimport behandelt wird.
Maturaarbeit zu Parallelimport

Gruß
Marco



acarstens
04.09.2013, 19:42

Als Antwort auf den Beitrag von Marcoo69

+1Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Und noch mal Hallo!

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Klar, es gibt in den USA kein so restriktives Parallelimportverbot wie in der EU. Aber auch dort gibt es das, wie in der von dir verlinkten Maturaarbeit an dem Beispiel Pharmaprodukten auch erwähnt wird. Das ist nämlich der Grund dafür, dass es immer noch einen starken Schmuggel von Medikamenten zwischen den USA und Kanada gibt.

Aber hier geht es ja um LEGO und da hast du uneingeschränkt recht.

Gruß
Andreas



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karl.m.
04.09.2013, 21:06

Als Antwort auf den Beitrag von pzt2000

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

hallo thomas

da der wert unserer einkaeufe ueber der freigrenze gelegen ist, sind wir nicht ueber die gruene sondern ueber die rote linie geschritten. wenn ich den aerger im vorfeld gewusst haette, dann haette sich die gruene linie gelohnt, denn da stand niemand. aber hinterher ist man immer schlauer.

es waere alles nicht so schlimm, wenn lego kundenfreundlich waere. heute habe ich von lego deutschland erfahren, dass lego eine konformittelserklaerung nicht ausstellt, obwohl sie dies muessen. wenn jemand ein auto im ausland kauft, dann braucht man auch diese erklaerung um es in der eu anzumelden. aber lego ist mittlerweilen so ...... ig , dass es dies nicht machen moechte( aber wer hoch fliegt faellt auch mal wieder tief. dies ist sicherlich dem ein oder anderen mitarbeiter bei dieser firma nicht mehr bewusst. man soll man ueberlegen wo lego vor 6 jahren gestanden ist). evtl. ist dies dann ein fall fuer andere behoerden, denn auch fuer lego gibt es rechte und pflichten. es ist so wie bereits oben beschrieben. die firmen suchen sich auch ihre standorte aus um steuern bzw. lohnkosten zu sparen ( warum produziert lego denn nicht mehr hauptsaechlich in daenemark, oder hat z.b. in der schweiz geschlossen. sicherlich nicht um den arbeitlosen in tschechien einen job zu geben, sondern nur wegen der rendite). so handelt dann auch jeder andere buerger wenn er im ausland eine guenstige gelegenheit bekommt. dies ist absolut menschlich.

gruss

markus
(karl.m.)



catonleaf
05.09.2013, 07:11

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Nein, Lego muss nur eine Konformitätserklärung für Waren ausstellen, die sie aus Ländern außerhalb der EU in die EU exportieren.
Du bist der Importeur von Waren die außerhalb der EU verkauft wurden und nicht für den Import in die EU vorgesehen wurden (außer im Rahmen der bereits dargelegten Freigrenzen für Privatleute).
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Ist nunmal so.
Ach, und wärst du über die grüne Linie gegangen dann hättest du dich strafbar gemacht.



Eisbär
05.09.2013, 14:39

Als Antwort auf den Beitrag von pzt2000

Ohne Zoll....

LLL!


...sind meine BR-Männekens, weil sie ja noch hier im Lande liegen.

Lustig finde ich ja die Aussage:

Bei 11 Sets, noch stellenweise in mehrfacher Ausführung, wird es ungemein schwer fallen einen persönlichen Gebrauch bei der Einreise nachzuweisen und man von einem gewerbliches Handeln ausgehen kann.


Nicht wegen der Schreibfehler, sondern des Inhaltes wegen, den ich nämlich so verstehe, daß man immer nur ein einziges Exemplar von Legosets haben darf. (Übertrieben ausgedrückt.)

Von o.g Männekens hatte ich paarundsiebzig...

Nein, dies ist kein Verkaufsangebot und gehört daher nicht in's Biete-Forum, denn für eine kgl. Leibgarde braucht man eben 'n paar mehr.

Apropos: Anzahl von Sets: bei unserer Zählung neulich haben wir selbstverständlich von verschiedenen Sets gesprochen. (Bzw. getäzelt.) Ich habe bei den meisten auch eine Anzahl von Exemplaren, aber bei den Sammelmännekens und -frolleins mache ich mich.a nicht die Mühe, herauszufinden, wer in welcher Tüte ist, da schreibe ich 16 Stück (verschiedene) hin und freue mich.a n einer aufgeblähten Setliste.

Man bräuchte ja von jedem Set mindestens drei: eines zum Ungeöffnet-wegstellen, eines* zum Aufbauen, eines (oder mehrere), um die Teile anderweitig zu verbauen.

Unidentifizierte Grüße
Mich.a

*Dazu noch evt. Alternativmodelle.



Haenk
05.09.2013, 14:52

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Ich denke, dass das Problem hier im "gewerblichen Umfang" liegt. D.h. der Zoll geht bei Einfuhr von mehreren gleichen Artikeln nicht mehr von Privatbedarf aus.
Und der gewerbliche Import ist nur moeglich, wenn einige Regeln befolgt werden: CE-Konformitaetserklaerung, Bedienungsanleitung in Landessprache, zudem gibt es durch einige Hersteller aktive Unterbindung von Parallelimporten.
Letztendlich wird man aus der Sache nur herauskommen, indem man sich anwaltlichen Rat holt und nachweist, dass man die Sachen fuer sich selbst und (sehr gute) Bekannte mitgebracht hat und diese *nicht* veraeussert werden sollten.



tmctiger
05.09.2013, 18:27

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

Re: Ohne Zoll....

LLL!


...sind meine BR-Männekens, weil sie ja noch hier im Lande liegen.

Lustig finde ich ja die Aussage:
Bei 11 Sets, noch stellenweise in mehrfacher Ausführung, wird es ungemein schwer fallen einen persönlichen Gebrauch bei der Einreise nachzuweisen und man von einem gewerbliches Handeln ausgehen kann.


Nicht wegen der Schreibfehler, sondern des Inhaltes wegen, den ich nämlich so verstehe, daß man immer nur ein einziges Exemplar von Legosets haben darf. (Übertrieben ausgedrückt.)

...


Hallo "Mich.a",

also wenn ich mir deine Postings so durchlese, die eigentlich schon unleserlich werden, einen Anderen Schreibfehler vorzuwerfen, ist gelinde gesagt kühn ...

Wie auch immer.

Bei der obigen Aussage ging es um die Menge die man einführt. Und da sind 11 Sets in der Tat schon sehr viel und können vom Zoll als "gewerblich" eingestuft werden.

Gruß,
Günther


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