hallo zusammen
ich habe diesen sommer einige sets aus dem urlaub ( usa ) mitgebracht. diese wurden vom zoll wegen 2 gruenden beschlagnahmt:
- verdacht auf paralellimport sowie markenrechtliche beschlagnahme auf antrag von lego
- fehlendes ce zeichen ( bzw wo es vorhanden war ist die ba in englisch verfasst)
nachdem das anwaltsbuero in hamburg den verdacht auf paralellimport aufgehoben hat, stellt sich der zoll nun wegen dem fehlenden ce zeichen quer. sie teilen mit, dass wenn dieses zeichen fehlt, der hersteller (lego) eine konformitaetserklaerung ausstellen muss. die mitarbeiter bei lego kennen aber dieses formular nicht, was die sache schwieriger macht. ich werde euch auf dem laufenden halten, was daraus wird.
auf alle faelle sollten alle zur zeit aufpassen, welche legos aus drittstaaten nach deutschland bringen
mfg
markus
(karl.m.)
Hallo,
danke für die Info.
Nun frage ich mich was wohl mit alten Sets ist, gebraucht oder neu.
Mus ich wohl auch mal den Zoll bemühen!
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Danke,
Heiko
Moin Marco.
Hallo Zusammen,
bei lesen des Thread stellen und sich, für einen besseren gesamt Überblick, mir noch folgende Fragen:
Wie viele Sets wurde wurden von jeder Sorte gekauft?
Wie hoch war der Wert?
Wurden die Lego Sets bei der Einreise angemeldet, wenn ja, wo?
(grüner oder roter Ausgang)
Nach der Homepage von Lego kostet das Set 21050 derzeit $149,99, nach aktuellen
Umrechnungskurs wären dies ca. € 114,-. Somit wären bei der Reisefreimenge von €430,- (zoll.de) dies gerade mal 3 Sets (21050).
Weiterhin heißt es
Marcoo69
04.09.2013, 18:46
Als Antwort auf den Beitrag von acarstens
Editiert von
Marcoo69
04.09.2013, 18:47
Und noch mal Hallo!
Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Klar, es gibt in den USA kein so restriktives Parallelimportverbot wie in der EU. Aber auch dort gibt es das, wie in der von dir verlinkten Maturaarbeit an dem Beispiel Pharmaprodukten auch erwähnt wird. Das ist nämlich der Grund dafür, dass es immer noch einen starken Schmuggel von Medikamenten zwischen den USA und Kanada gibt.
Aber hier geht es ja um LEGO und da hast du uneingeschränkt recht.
Gruß
Andreas
hallo thomas
da der wert unserer einkaeufe ueber der freigrenze gelegen ist, sind wir nicht ueber die gruene sondern ueber die rote linie geschritten. wenn ich den aerger im vorfeld gewusst haette, dann haette sich die gruene linie gelohnt, denn da stand niemand. aber hinterher ist man immer schlauer.
es waere alles nicht so schlimm, wenn lego kundenfreundlich waere. heute habe ich von lego deutschland erfahren, dass lego eine konformittelserklaerung nicht ausstellt, obwohl sie dies muessen. wenn jemand ein auto im ausland kauft, dann braucht man auch diese erklaerung um es in der eu anzumelden. aber lego ist mittlerweilen so ...... ig , dass es dies nicht machen moechte( aber wer hoch fliegt faellt auch mal wieder tief. dies ist sicherlich dem ein oder anderen mitarbeiter bei dieser firma nicht mehr bewusst. man soll man ueberlegen wo lego vor 6 jahren gestanden ist). evtl. ist dies dann ein fall fuer andere behoerden, denn auch fuer lego gibt es rechte und pflichten. es ist so wie bereits oben beschrieben. die firmen suchen sich auch ihre standorte aus um steuern bzw. lohnkosten zu sparen ( warum produziert lego denn nicht mehr hauptsaechlich in daenemark, oder hat z.b. in der schweiz geschlossen. sicherlich nicht um den arbeitlosen in tschechien einen job zu geben, sondern nur wegen der rendite). so handelt dann auch jeder andere buerger wenn er im ausland eine guenstige gelegenheit bekommt. dies ist absolut menschlich.
gruss
markus
(karl.m.)
Nein, Lego muss nur eine Konformitätserklärung für Waren ausstellen, die sie aus Ländern außerhalb der EU in die EU exportieren.
Du bist der Importeur von Waren die außerhalb der EU verkauft wurden und nicht für den Import in die EU vorgesehen wurden (außer im Rahmen der bereits dargelegten Freigrenzen für Privatleute).
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Ist nunmal so.
Ach, und wärst du über die grüne Linie gegangen dann hättest du dich strafbar gemacht.
LLL!
...sind meine BR-Männekens, weil sie ja noch hier im Lande liegen.
Lustig finde ich ja die Aussage:
Ich denke, dass das Problem hier im "gewerblichen Umfang" liegt. D.h. der Zoll geht bei Einfuhr von mehreren gleichen Artikeln nicht mehr von Privatbedarf aus.
Und der gewerbliche Import ist nur moeglich, wenn einige Regeln befolgt werden: CE-Konformitaetserklaerung, Bedienungsanleitung in Landessprache, zudem gibt es durch einige Hersteller aktive Unterbindung von Parallelimporten.
Letztendlich wird man aus der Sache nur herauskommen, indem man sich anwaltlichen Rat holt und nachweist, dass man die Sachen fuer sich selbst und (sehr gute) Bekannte mitgebracht hat und diese *nicht* veraeussert werden sollten.
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