karl.m.
03.09.2013, 20:04

Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

hallo zusammen

ich habe diesen sommer einige sets aus dem urlaub ( usa ) mitgebracht. diese wurden vom zoll wegen 2 gruenden beschlagnahmt:

- verdacht auf paralellimport sowie markenrechtliche beschlagnahme auf antrag von lego
- fehlendes ce zeichen ( bzw wo es vorhanden war ist die ba in englisch verfasst)

nachdem das anwaltsbuero in hamburg den verdacht auf paralellimport aufgehoben hat, stellt sich der zoll nun wegen dem fehlenden ce zeichen quer. sie teilen mit, dass wenn dieses zeichen fehlt, der hersteller (lego) eine konformitaetserklaerung ausstellen muss. die mitarbeiter bei lego kennen aber dieses formular nicht, was die sache schwieriger macht. ich werde euch auf dem laufenden halten, was daraus wird.

auf alle faelle sollten alle zur zeit aufpassen, welche legos aus drittstaaten nach deutschland bringen

mfg

markus
(karl.m.)



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friccius
04.09.2013, 09:13

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Aufpassen beim Import von LEGO® aus Drittstaaten wegen DES ZOLLES! - Offtopic

Hi Thomas!

Ich dachte immer, es hieße "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod."


Irren ist menschlich.

(laut Bastian Sick)


Oh, was fehlt dem Bastian? Ist er krankgeschrieben? Dann schon mal gute Besserung. 8)

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

[image]


catonleaf
04.09.2013, 09:17

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Naja, die Konformitätserklärung ist kein profanes Formblatt, sondern muss natürlich so ausgestellt werden, das eingeführte Produkte den gültigen gesetzlichen Regelwerken der EU, der Mitgliedstaaten usw. unterliegen.
Und den Stiefel wird sich in der "Zentrale" mit Sicherheit niemand für ein paar "privat" eingeführte Sets anziehen.



freakwave
04.09.2013, 09:52

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

... so gibt es z.b. das round up ( hergestellt in deutschland von der gleichen firma) in deutschland, welches einigermassen ok ist. dann gibt es ein round up, welches in oesterreich zugelassen und in deutschland verboten ist, was schon sehr gut ist und beim amerikanischen bekommst du eine garantie, dass 5 jahre nichts mehr waechst.
...



Ich glaube der Vergleich von LEGO mit Pflanzenschutz/Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto hinkt ein wenig...


Ich finde es interessant dass einige Firmen (nicht unbedingt LEGO) aus der Martwirtschaft/Kapitalismus sich dann doch einer Marktregulierung behelfen und dann eine staatliche Einrichtung wie den Zoll bemühen solche zu unterbinden obwohl eben diese Firmen alles daran setzen ihre Steuern in Irland und Holland unterzubringen, da müßte man diesen Firmen auch sagen: So habt ihr das gewollt, ihr sucht Euch die günstigste Körperschaftssteuer aus, eure Kunden suchen sich die billigste Quelle aus. Der Zoll erhebt nur das Delta zur Umsatzsteuer und gut...

Zurück zu importierten LEGO. Ich frage mich warum ein Set mit er selben Nummer eine CE kennzeichnung hier hat plötzlich ein Problem sein soll wenn es importiert wird.

Ich kann den Zoll verstehen wenn man 20.000 Stück irgendwelcher Happy-Meal-Beigaben-ähnlichem Spielzeug aus dem Reich der Mitte importiert aber 1-2 Stück für den personlichen Bedarf?!!? Noch dazu wenn es keine Artenschutzbestimmungen oder ähnliches verletzt...

Das würde theoretische jeden Kauf einer Wasserpistole (Super-Duper-Soaker) im Urlaub in den USA und Mitnahme der selben zur, quasi, Straftat machen?

...oder war das Verhältnis LEGO/Kleidung etwas unausgewogen... :-)

Gerald


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friccius
04.09.2013, 10:09

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

+1Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hi Gerald!


...aber 1-2 Stück für den personlichen Bedarf?!...


Zur Menge hat sich Markus trotz mehrerer Nachfragen in diesem Thread noch nicht geäußert. Möglicherweise kommt das Problem ja von daher, daß der Zoll den Eindruck hatte, hier ist ein gewerbsmäßiger Händler tätig.

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

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karl.m.
04.09.2013, 16:08

Als Antwort auf den Beitrag von friccius

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

hallo andreas

es waren 11 verschiedene sets wobei das 21050 mehrmals fuer sammler mitgenommen wurde. ich werde euch auf alle faelle auf dem laufenden halten.
das fiese an der ganzen sache ist eigentlich folgendes. ich hatte vorher beim flughafenzollamt angerufen und nach besonderheiten gefragt. da wurde mir auch nichts mitgeteilt. einen monat spaeter hat man dann den theater.
der zoll sagt nichts ueber die beschraenkungen ( welches man genau einfuehren darf und welches nicht). die verweisen einen nur an die marke. dort bekommt man keine auskunft. dies ist echt merkwuerdig.
gruss

markus
(karl.m.)



Marcoo69
04.09.2013, 16:23

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hallo,

das ist die EU Zollunion, deren eigentlicher Sinn darin besteht, sämtlichen privaten und kommerziellen Import von Markenwaren, der von den jeweiligen Firmen nicht gewollt ist, zu unterbinden.

Zum Wohle der Firmen, damit diese ihre Hochpreisregion Europa schützen und den lieben dummen Kunden so viel wie möglich abkassieren können.

Und dann heißt es immer freie Marktwirtschaft!
Die EU ist gewissermaßen eine Festung in der nichts hineinkommt, was von den mächtigen nicht gewollt ist.
Solche Barrieren gibt es z.B. in den USA oder Australien nicht.
Dort sind die Lebensunterhaltungskosten auch billiger.
Ohne diese Zollunion mit ihrem Importverbot wären auch in der EU viele Waren billiger. Bekanntlich provitiert von mehr Konkurrenz der Kunde.

Wie sieht es eigentlich mit dem Export aus?
Dieser ist doch frei, oder?

Grüße
Marco



heikoloogi
04.09.2013, 16:29

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hallo,

danke für die Info.
Nun frage ich mich was wohl mit alten Sets ist, gebraucht oder neu.
Mus ich wohl auch mal den Zoll bemühen!

Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Danke,

Heiko



acarstens
04.09.2013, 16:50

Als Antwort auf den Beitrag von Marcoo69

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Moin Marco.

Solche Barrieren gibt es z.B. in den USA oder Australien nicht.

Das ist Quatsch. Du hast in jedem Staat Einfuhreinschränkungen. Die dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft und/oder der Bevölkerung.

Gruß
Andreas



pzt2000
04.09.2013, 18:26

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Hallo Zusammen,

bei lesen des Thread stellen und sich, für einen besseren gesamt Überblick, mir noch folgende Fragen:

Wie viele Sets wurde wurden von jeder Sorte gekauft?
Wie hoch war der Wert?
Wurden die Lego Sets bei der Einreise angemeldet, wenn ja, wo?
(grüner oder roter Ausgang)

Nach der Homepage von Lego kostet das Set 21050 derzeit $149,99, nach aktuellen
Umrechnungskurs wären dies ca. € 114,-. Somit wären bei der Reisefreimenge von €430,- (zoll.de) dies gerade mal 3 Sets (21050).

Weiterhin heißt es

"Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."
Quelle: Zoll.de

Bei 11 Sets, noch stellenweise in mehrfacher Ausführung, wird es ungemein schwer fallen einen persönlichen Gebrauch bei der Einreise nachzuweisen und man von einem gewerbliches Handeln ausgehen kann.

MfG
Thomas



Marcoo69
04.09.2013, 18:46

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Editiert von
Marcoo69
04.09.2013, 18:47

Re: Aufpassen beim IMPORT von LEGOS aus DRITTSTAATEN wegen dem ZOLL !!

Moin Marco.

Solche Barrieren gibt es z.B. in den USA oder Australien nicht.

Das ist Quatsch. Du hast in jedem Staat Einfuhreinschränkungen. Die dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft und/oder der Bevölkerung.

Gruß
Andreas


Hallo Andreas,

sicherlich, aber es gibt kein "generelles" Parallelimportverbot von Markenwaren.
In der EU können Unternehmen verbieten, dass ihre Waren von außerhalb der EU eingeführt werden.

Dieses Recht gibt es in den USA nicht, weil die USA eine weltweite Erschöpfung und die EU nur eine EU weite Erschöpfung kennt.

Hier ein Informationstext von der Website http://www.bardehle.com

"Unzulässigkeit wegen Inverkehrbring­ens außerhalb der Europäischen Union:
Das deutsche und europäische Recht des geistigen Eigentums kennt – im Unterschied zu zahlreichen anderen Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, insbesondere den USA und auch der Schweiz – keine weltweite Erschöpfung, sondern lediglich eine europaweite.
Wird ein in Europa markenrechtlich geschütztes Erzeugnis vom Hersteller außerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht, darf dieses ohne die Zustimmung des Herstellers nicht in der Europäischen Union vertrieben werden. Der Hersteller kann aufgrund seiner Marke den Vertrieb seines Erzeugnisses in der Europäischen Union verbieten, wenn er dieses außerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht hat und es nicht für Länder der Europäischen Union bestimmt war. In Ländern außerhalb der Europäischen Union, die vom Grundsatz der weltweiten Erschöpfung ausgehen, wie z.B. die USA oder die Schweiz, ist dies nicht möglich. Der Hersteller kann dort den Vertrieb seines Erzeugnisses im Inland nicht allein deshalb verbieten, weil es für andere Länder bestimmt war."
Quelle: http://www.bardehle.com/de/publikationen/interactive_brochures/04_parallel_imports.html

Das einzige Kriterium ist somit beim Import in die USA, dass bereits eine Erschöpfung des Markenrechts vorliegt.
Das heißt, dem Markeninhaber steht das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in einem Staat oder Wirtschaftsraum (EU) zu kontrollieren.
Sobald also Ware in den USA vertrieben und verkauft wird, dürfen sämtliche Personen, die keine Markeninhaber sind oder eine Einfuhrlizenz besitzen, diese Ware von anderen Staaten importieren und verkaufen.

Und genau der Unterschied der Erschöpfung der Ware ist das Problem. Deswegen meinte ich, dass es solche Barrieren in den USA nicht gibt. Dieser Satz war im nachinein gesehen zu unpräzise, ich hätte schreiben sollen, dass es solche Barrieren/ ein solches generelles Verbot beim Parallelimport in den USA nicht gibt.

Falls jemand mehr über das Thema wissen möchte, kann ich euch einen Link zu einer Matura Arbeit geben, bei der das Thema Parallelimport behandelt wird.
Maturaarbeit zu Parallelimport

Gruß
Marco



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