Hallo zusammen,
wer hat Zeit für eine kleine Diskussion.
Folgendes ist passiert ...... ich kaufe ein seltenes StarWars Set ......
Laut BL steht da NEU MISB ..... ok.
Dann kommt das Set und alle 4 Siegel sind abgeplatzt ....... Sch.....
Ich bin der Meinung, der Verkäufer müsste NEW complete und vielleicht auch im Text Seals broken hinschreiben.
Was meint Ihr dazu ? Bricklink oder PayPal einschalten ?
Der Verkäufer blockiert :-(
Grüsse
Bernd
flocoto
10.04.2013, 08:26
Als Antwort auf den Beitrag von skubs_de
Editiert von
flocoto
10.04.2013, 08:28
Hi Bernd.
Ärgerliche Sache!
Also, wenn ich mir MISB übersetze, dann habe Mint In Sealed Box.
Also: Bestmöglicher Zustand in ungeöffneter versiegelter Verpackung.
Wenn die Siegel offen sind, ist es vielleicht noch Mint in OVP oder etwas vergleichbares. Aber definitv kein MISB.
Wenn der Verkäufer abriegelt, dann würde ich BL einschalten. Ist ja doch meist ein "dezenter" Wertunterschied, ob das Set nun sealed oder unsealed ist.
Beste Grüße
Martin
/Martin
LDraw Parts Author/Reviewer & Webmaster
Hallo zusammen,
ich habe mit PayPal einige Erfahrung und kann dir sagen das man nicht nur bei verlorenen Sendungen den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann. Der Käuferschutz ist für vieles einsetzbar, z.B. wenn du nen Backstein im Karton hast anstelle des Lego Sets oder aber wenn der Artikel, wie in deinem Fall, nicht der Beschreibung entspricht.
Wenn du den Käuferschutz in anspruch nimmst hast du 20 Tage Zeit den Fall mit dem Verkäufer zu klären. Sollte dieser sich trotzdem stuhr stellen und nichts machen kannst du den Betrag zurück fordern (entweder einen Teil des Betrages wenn der Mangel gering ist und du den Artikel trotzdem nutzen möchtest oder den Komplettbetrag wenn du halt garnicht einverstanden bist).
Ab da bekommst du dein Geld zurück und PayPal nimmt sich dem fall selbst an.
Wie das alles genau geht wird dir aber beim Antrag auf Käuferschutz genau erklärt. Außerdem hast du ja nach Fernabsatzgesetz sowieso 14 tägiges uneingeschränktes Rückgaberecht, das bedeutet das du den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kannst, sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt.
Gruß
Timo
Hallo,
einen Versuch ist es Wert bei Paypal nachzufragen. Allerdings habe ich damit schlechte Erfahrung gemacht und bin der Meinung, dass PP sehr Verkäuferfreundlich ist.
Hatte damals 20 Kg Legos mit Bauanleitungen gekauft. Die Beschreibung war sehr spärlich und ich war der Meinung, dass es explizit beschrieben sein sollte, wenn die Anleitungen nicht zu den Legos passen. Weiterhin waren grosse Sonderteil wie ein Bootsrumpf oder eine Formel1 Startplatte vorhanden. Somit hat es noch mehr den Eindruck gemacht, dass die Sachen laut Anleitung wieder aufgebaut werden können. Als die Steine dann angekommen sind, war bei allen Bauanleitungen nach dem zweiten Bild schluss, weil da alle Sonderteile gefehlt haben. Weiterhin haben die Legos stark nach Rauch gerochen und es waren einige spitze Schrauben und Reisszwecken in den Legos versteckt, welche ich mit teilweise unter den Fingernägeln herraus holen konnte.
Bezahlt habe ich weit über 12 Euro/kg, da die Legosteine mit Anleitungen angeboten wurden und nicht erwähnt wurde, dass es sich hier um einen losen Haufen Steine handelt.
Nachdem ich den Fall bei Ebay / Paypal waren die nicht der Meinung, dass es sich hierbei um eine Wertminderung / falsche Beschreibung handelt und haben den Fall komplett abgeblockt. Kein Geld zurück und viel zu teure Legos zu Hause liegen gehabt.
Dies war dann meine erste und einzige negative Bewertung die ich abgegeben habe.
Gruss
DonOssi
Hi Jan.
Ich würd trotzdem den Käuferschutz aktivieren. Habe da sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Betrag wird beim Verkäufer sofort gesperrt und er hat darauf keinen Zugriff mehr. Das reicht oft schon damit die etwas aktiver mitarbeiten.
Wird der Artikel als Sealed angeboten und ist es dann nicht, so ist das wohl schon fast arglistige Täuschung.
Sind denn spuren eines Ablösversuchs sichtbar?
Gruß
Timo
Hallo Bernd
sind die Siegel nun abgeplatzt, oder gebrochen? Das ist ja nun doch ein großer Unterschied.
Aber natürlich hätte er seals pealed off oder broken schreiben müssen / sollen. Wobei es natürlich auch beim Versnad hätte passieren können (das pealed off, nicht das broken). Ich hatte auch schon mal das Problem, dass ein Set ( keychain name kit) während des Versands aufgegangen ist.
Viele Grüße,
Heiko
Das ist so nicht ganz richtig. Die Regelung zu Fernabsatzverträgen ist eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Widerrufsrecht. Folglich sollten innerhalb von ganz Europa Regelungen mit ähnlichem Inhalt existieren.
Wenn du allerdings außerhalb der EU gekauft hast, oder Händler bist, hast du auch kein Widerrufsrecht.
Hallo Bernd!
Die hierbei relevanteste Startfrage lautet: "Welches Set?". Denn wie Heiko schon andeutete,
gibt es da durchaus grundsätzliche Unterschiede, so kann z.B. ein Siegel von 80er/90er-Jahre-Sets
einfach mal austrocknen und abgehen bzw. soviel von seiner Haltekraft verloren haben, daß es für
einige Zeit hält und sich letztlich dann doch löst.
In diesem Falle hast du ein SW-Set, also ist es schonmal mindestens von 1999. Die vier Siegel
lassen auf ein größeres, eventuell deutlich neueres (fünfstelliges?) schließen. Während ich dir
grundsätzlich natürlich Recht gebe, daß sowas in der Beschreibung zwingend erwähnt sein muß,
ist "abgeplatzt" eine nicht gerade eindeutige Wortwahl, auch wenn die Wahrscheinlichkeit,
daß so oder so der VK sich dessen nicht bewußt war, eher gering sein dürfte.
Also: Welches Set? Was genau geschah mit den Siegeln (Fotos?)?
Gruß,
Torsten
Hallo Paul.