Walton
05.02.2013, 07:29

Privatverkauf Keine Rücknahme

Moin Leute!
Oft oder immer ist zu Lesen Das ist ein Privatverkauf daher keine Rücknahme.Ich gehe mal davon aus alle hier sind so Ehrlich und Verkaufen keinen Mist.Aber was ist wenn doch mal was kaputt ist aber beim Verkauf nicht angegeben wurde und der Verkäufer es dennoch nicht zurück nimmt?Egal wie hoch der Verkaufswert war dann zum Anwalt oder in den Sauren Apfel beißen?Welche Rechte hat man da?

Gruß

Walton



Haniwa
05.02.2013, 08:22

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Privatverkauf Keine Rücknahme

Moin Walton,

ein privater Verkäufer hat die Möglichkeit eine Gewährleistung auf das verkaufte Produkt auszuschließen.
Falls es also nach 1 Woche oder so kaputt geht, hast Du Pech gehabt.

Existiert jedoch der Defekt bereits beim Verkauf, dann handelt es sich um einen versteckten Mangel und das sieht dann schon wieder anders aus.

Wusste der Verkäufer sogar von diesem Defekt, dann handelt es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel.

In den beiden letzten Fällen hast Du gute Chancen bei einem Rechtsstreit.
Jedoch muss man dabei natürlich die Kosten, Zeit und Nerven in Relation zu dem Warenwert einrechnen.
Ggf. kommst Du besser bei weg wenn Du Dich mit dem Verkäufer irgendwie zu einigen versuchst, z.B. durch einen Preisnachlass etc.

Anmerkung:
Vor kurzen hatte übrigens irgend ein Gericht ein Urteil gefällt, nachdem ein privater Verkäufer eine Gewährleistung nicht grundsätzlich ausschließen darf.
Leider weiß ich die Details nicht mehr genau...

Gruß,
Haniwa


Gruß
Haniwa


tobigraef
05.02.2013, 09:07

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Privatverkauf Keine Rücknahme

Des weiteren steht der Verkäufer für zugesagte Eigenschaften gerade (z.B. komplett, funktionsfähig, neuwertig...). Kann dieser eine zugesagte Eigenschaft nicht halten, so ist er auch zur Rücknahme verpflichtet.
Hab bei Ebay die Erfahrung gemacht, dass ordentliche Verkäufer auch ordentlich und realistisch beschreiben. Schlimm oder mit Vorsicht zu genießen sind immer die Verkäufer die sich eigentlich mit nichts auskennen, nur im Auftrag verkaufen, ankündigen, dass sie keine Fragen beantworten können oder den Artikel vorsorglich als defekt einstellen.
Aber bitte auch mit Fragen die Verkäufer nicht überstrapazieren, bei einem ordentlich beschriebenen Artikel gibt es eigentlich kaum Fragen.
Der letzte Lego Wagon den ich kaufte, war angeblich aus einem Nichtraucherhaushalt. Angekommen ist ein Tabakstinkendes versifftes etwas, die Rückseite der Grundplatte sah so aus, als hätte jemand drauf geko**t.
Aber der Mann war einsichtig....


In SNOT we trust !



Railtobi bei Ideas: https://ideas.lego.com/se...query=Br%2050&sort=top


Lok24
05.02.2013, 10:26

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Editiert von
Lok24
05.02.2013, 10:29

Re: Privatverkauf Keine Rücknahme

Hallo Walton,

nach dem Fernabgabegestzt sind gewerbliche Händler verpflichtet, die Ware 14 Tage lang zurückzunehmen, ohne jede Begründung des Käufers, auch wenn kein Mangel vorliegt.

Und *das* wollen die von Dir angesprochenen wohl ausschließen.

Im Fall dass die Ware Mängel hat hast Du hier schon zwei sehr gute Antworten bekommen.

Grüße

Werner



Kerntechniker
05.02.2013, 11:11

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Privatverkauf Keine Rücknahme

Hi Walton,

wie die anderen hier schon gesagt haben kommt es drauf an. Wenn die Ware kaputt ist, z.B. Lego Steine zerbrochen sind, dann ist das sicherlich ein Mangel, der hätte mitgeteilt werden müssen.

In meinem Bekanntenkreis hatte sich letztens bei BL ein Fall ereigenet, der vielleicht auch hilft. Der Bekannte hatte via BL den Goblinkönig bestellt, dieser war als neu ausgewiesen und kam auch so an, also noch original eingeschweißt. Nach zwei Tagen stellte dann der Sohn des Bekannten fest, dass das Gesicht schlecht bzw. Fehlerhaft bedruckt war. Mein Bekannter hat gleich den BL Händler kontaktiert und der war sehr hilfsbereit und freundlich, hatte leider keine Goblinkönige mehr und hatte auch "angeboten" die Figur zurückzunehmen und diese dann bei TLC einzuschicken/ zu melden. Weil der Fehler ja ganz eindeutig beim Hersteller lag. Mein Bekannter sah das auch so und hat sich überlegt selber bei TLC zu reklamieren, was problemlos geklappt hat und vermutlich auch schneller ging.
Dieser Fall zeigt doch sehr schön das es wirklich drauf ankommt welche Art Mangel vorliegt und wie die betroffenen damit umgehen.

VG
Roland


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


AdmiralStein
05.02.2013, 12:04

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Privatverkauf Keine Rücknahme

Hallo Walton,

wie die anderen schon angemerkt haben, kommt es bei Käufen von Privatverkäufern darauf an, ob du die Ware einfach nicht mehr haben möchtest - aus welchen Gründen auch immer - oder ob wirklich ein Mangel vorliegt, der nicht beschrieben war.

Im ersten Fall kann man freundlich fragen und vielleicht Rückgabe gegen eine teilweise Erstattung aushandeln. In der Praxis dürfte der Fall selten eintreten, da du dir ja vorher überlegst, auf welche Artikel du z. B. bei eBay Gebote abgibst. Da fällt einem ja normalerweise nicht drei Tage später spontan ein, dass man den Artikel doch doof findet und nicht haben möchte.

In den meisten Fällen geht es also um mangelhafte Ware. Und da musst du dich unbedingt beim Verkäufer beschweren, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Und am besten vor Dir aus direkt zwei Lösungsvorschläge unterbreiten, also etwa: Ich möchte den Artikel gegen volle Erstattung zurückschicken oder alternativ 50% Prozent Preisnachlass erhalten. Die meisten Verkäufer reagieren schnell auf solche Beschwerden, da sie negative Bewertungen fürchten. Mit einem Anwalt drohen ist da oft überflüssig und eher kontraproduktiv, da dies wegen der relativ hohen Kosten für den Käufer bei geringen Streitwerten meistens doch nur eine leere Drohung bleibt - das wissen auch die Verkäufer.

Wenn ich bei BrickLink gebrauchte Legoteile kaufe und ich erhalte zerkauten Müll, obwohl nicht auf Mängel hingewiesen wurde, wird das auf jeden Fall reklamiert, sofern der Einkaufswert der fraglichen Teile einen Euro überschreitet (darunter ist mir die Zeit einfach zu schade). Ich verlange dann Zusendung neuer, unbeschädigter Teile oder eine vollständige Erstattung der fraglichen Teile. Es ist auch manchmal schon vorgekommen, dass ich neue Teile bestellt, aber gebrauchte geliefert bekommen habe. Dann hängt es immer vom Einzelfall ab, ob ich beispielsweise eine Erstattung gegen Rücksendung der Teile verlange oder vielleicht eine teilweise Erstattung.

Was du auf gar keinen Fall tun solltest, wenn du mangelhafte Ware erhälst ist Nichts. Immer beschweren. In der Hoffnung, dass diese Verkäufer dadurch so viel Ärger und Zeitaufwand haben, dass sie es sich in Zukunft nochmal überlegen, ob die "erschwindelten" Euros die Zeit wirklich wert ist.

Grüße

Matthias



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