rodman
21.01.2011, 13:14

guckt mal bei Amazon vorbei!

sehr interessant ...


14 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

jens
22.01.2011, 00:03

Re: des Rätsels Lösung

Hallo Barbara,

das ist definitiv so, die Auszeichnung am Regal stellt lediglich ein Angebot dar. Die benötigten übereinstimmenden Willenserklärungen zum Abschluss des Vertrages erhältst Du erst mit dem Einverständnis an der Kasse. Wenn TRU Dir also die Ritterburg für 8,99 EUR statt 89,99 verkauft, weil sie einen "Irrtum" in der Auszeichnung hatten, ist das reine Kulanz. Genauso hast Du keine Chance darauf zu bestehen, 3 Technicbagger beim 3für2 zu 320 EUR zu bekommen, wenn Dir der Mensch an der Kasse sagt, "das gilt nur für unterschiedliche Sets"... :|

Lego Shop@Home kümmert sich übrigens auch nicht darum, wenn in deren Online-Shop Programmfehler dazu führen, dass Du den Millennium-Falcon 10179 für 105 EUR "kaufen" kannst. Du erhältst dann erst eine Stornierung der Bestellung und auf Nachfragen die Antwort, "na, zu dem Preis würde den ja jeder kaufen"...

Genauso wenig wie der Shop in Köln, der Dir auf telefonische Anfrage zusagt, als Lifetime-Pass-Inhaber 20% Rabatt auf den Warenwert zu gewähren. Und wenn Du dann die 300 km zurückgelegt hast, vor Ort zu sagen, man habe sich halt geirrt, aber mit der "Lego-Vip-Karte erhält man ja auch einen Vorteil".

Zugegebener Maßen sind die beiden vorherigen Absätze etwas vom Frust geprägt, nichtsdestotrotz sind sie nicht erfunden. Leider.

Gruß,
jens


McBricker
22.01.2011, 10:54

Re: des Rätsels Lösung

Hallo,

» das ist definitiv nur Kulanz wenn der Kunde den falschen günstigen Preis
» bekommt. Das Regal stellt lediglich ein unverbindliches Angebot dar.

Daß der Preis am Regal eines Händlers ein unverbindliches Angebot darstellen soll, halte ich ja für Unsinn (nicht daß Du es schreibst, sondern daß es so ist!). Ich entscheide mich für einen Artikel doch gerade wegen des Preises an der Ware.

Hier (in NL) zählt tatsächlich der Preis am Artikel. Aber hier wird der Händler geschützt, indem offensichtliche Fehler wie der bei amazon, davon ausgenommen sind.

Gut zu wissen, daß es in Deutschland anders ist. Ich wohne wohl schon zu lange im Ausland.

Viele Grüße
Barbara


Jan.K
23.01.2011, 17:05

Re: des Rätsels Lösung

Hallo Jens,

» Genauso wenig wie der Shop in Köln, der Dir auf telefonische Anfrage
» zusagt, als Lifetime-Pass-Inhaber 20% Rabatt auf den Warenwert zu
» gewähren. Und wenn Du dann die 300 km zurückgelegt hast, vor Ort zu sagen,
» man habe sich halt geirrt, aber mit der "Lego-Vip-Karte erhält man ja auch
» einen Vorteil".

das war in der Tat mal richtig, aber da einige "Kollegen" (im Sinne von: ebenfalls LTP-Inhaber, nicht etwa enge Bekannte oder gar Freunde) es DEUTLICH mit der Ausreizung dieses Vorteils (eben nicht nur für eigene Bedürfnisse) überzogen haben, ist es leider aus damit. Danke, ihr Säcke! (Ja, die gemeinten werden wissen, dass sie es sind).

Gruß,
Jan

P.S.: Nein, das ist keine bloße Spekulation - und nein, ihr werdet weder Namen noch weitere Details dazu öffentlich von mir erfahren.


Ulli01
23.01.2011, 17:27

Re: des Rätsels Lösung

Hi,
der Preis am Regal, oder der Ware stellt in Deutschland eben gerade kein Angebot dar.
Im deutschen Kaufrecht gilt das Prinzip von Angebot, und Annahme!
Hierbei macht eine Seite ein Angebot, und dieses wird durch die Willenserklärung zur Annahme der anderen Seite angenommen, dies kann in beiden Fällen auch stillschweigend passieren!
Ein Händler macht in Deutschland durch eine Preisauszeichnung kein Angebot, sondern fordert Dich als Kunde dazu auf, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Dies tust Du in aller Regel, indem Du die Ware aus dem Regal nimmst, damit zur Kasse gehst und dort vorlegst!
Der Händler seinerseits kann dann Dein Angebot an der Kasse annehmen (geschieht meistens Stillschweigend durch den Kassiervorgang (nicht das Kassieren an sich, was in D nochmal ein anderes Rechtsgeschäft darstellt!)), oder eben auch nicht!:blink:
Es spricht z.B. nichts dagegen, in D einen Artikel mit einer bestimmten Preisauszeichnung aus dem Regal zu nehmen, damit zur Kasse zu gehen, und dem Kassierer zu sagen, dass man den Artikel gerne zu einem anderen Preis hätte!
Dann kann der Händler entscheiden, ob er Dein Angebot annimmt, oder nicht!

Gruß
Ulli01


Jojo
23.01.2011, 17:34

Re: des Rätsels Lösung

Hallo!


» Ein Händler macht in Deutschland durch eine Preisauszeichnung kein
» Angebot, sondern fordert Dich als Kunde dazu auf, ein Angebot abzugeben
» (invitatio ad offerendum). Dies tust Du in aller Regel, indem Du die Ware
» aus dem Regal nimmst, damit zur Kasse gehst und dort vorlegst!
» Der Händler seinerseits kann dann Dein Angebot an der Kasse annehmen
» (geschieht meistens Stillschweigend durch den Kassiervorgang), oder eben auch nicht!

Und wann genau wird der Vertrag dann gültig?

Wenn ich einen Artikel an der Kasse vorlege, der bspw. mit 20 Euro ausgezeichnet ist, dann nimmt der Verkäufer mein Angebot an, indem er es über den Scanner zieht; der Scanner zeigt aber 40 Euro an, und der Vertrag ist dann trotzdem zustandegekommen? In dem Fall hätte ich ja gar nicht gewußt, auf was ich mich einlasse.


Tschüß
Jojo


Ulli01
23.01.2011, 17:47

Re: des Rätsels Lösung

Hi Jojo,
in Deinem Fall befindest Du Dich in dem Moment, wo die Kasse/der Verkäufer was anderes, als Du, sagt in Vertragsverhandlungen!
Der Verkäufer macht Dir, sozusagen durch die Kasse, ein Gegenangebot, welches Du dann Deinerseits annehmen, oder ablehnen kannst!

Gruß
Ulli01


schaeng
23.01.2011, 19:21

Preisangabenverordnung

» Hi Jojo,
» in Deinem Fall befindest Du Dich in dem Moment, wo die Kasse/der Verkäufer
» was anderes, als Du, sagt in Vertragsverhandlungen!
» Der Verkäufer macht Dir, sozusagen durch die Kasse, ein Gegenangebot,
» welches Du dann Deinerseits annehmen, oder ablehnen kannst!
Das ist nur die halbe Wahrheit.
Der Verkäufer ist nach der Preisangabenverordnung nicht nur verpflichtet, die Ware auszuzeichnen,
sondern auch mit dem richtigen Preis.
Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Die Sache mit der falsch ausgezeichneten Ware ist für den Verkäufer also eine zweischneidige Angelegenheit:
er muß den Antrag des Kunden, die Ware zu dem ausgezeichneten Preis zu verkaufen, nicht annehmen,
andererseits begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn der ausgezeichnete Preis nicht stimmt.
Was hier als "Kulanz" genannt wurde ist wohl eher ein Einlenken des Verkäufers vor dem Hintergrund einer drohenden Geldbuße.


Gruß
Hans

P.S.: Ich bin kein Rechtsanwalt und dies stellt keine Rechtsauskunft dar.
Informiert Euch bitte unter dem oben genannten Link.


Ulli01
23.01.2011, 19:34

Re: Preisangabenverordnung

Sorry, aber was den Vertrag angeht (und nur danach war gefragt!) ist das die ganze Wahrheit!

Die PAngV steht auf einem völlig anderen Blatt, und spielt im übrigen auch praktisch kaum eine Rolle!
Das hier eine Strafe tatsächlich verhängt wird ist in der Praxis äusserst selten, und wenn, dann handelt es sich um meist vernachlässigbar geringe Beträge!

Gruß
Ulli01


Jojo
23.01.2011, 19:54

Re: des Rätsels Lösung

Hallo!


» in Deinem Fall befindest Du Dich in dem Moment, wo die Kasse/der Verkäufer
» was anderes, als Du, sagt in Vertragsverhandlungen!
» Der Verkäufer macht Dir, sozusagen durch die Kasse, ein Gegenangebot,
» welches Du dann Deinerseits annehmen, oder ablehnen kannst!

Aha, danke!


Tschüß
Jojo


JuL
23.01.2011, 21:34

Re: Preisangabenverordnung

Saluton!

» Sorry, aber was den Vertrag angeht (und nur danach war gefragt!) ist
» das die ganze Wahrheit!
» Die PAngV steht auf einem völlig anderen Blatt, und spielt im übrigen auch
» praktisch kaum eine Rolle!

Hm, ich würde die PAngV schon als zugehörig zum Themenkomplex betrachten.
Speziell, da nach ihr das Eingehen auf den ausgezeichneten Preis eben nicht
bloße Kulanz ist.

» Das hier eine Strafe tatsächlich verhängt wird ist in der Praxis äusserst
» selten,

Vermutlich weil a) die Geschäfte bei Beschwerde meistens den ausgezeichneten
Preis geben und b) andernfalls die Kunden entweder entnervt zahlen oder
empört ohne Kauf gehen.

» und wenn, dann handelt es sich um meist vernachlässigbar geringe
» Beträge!

Aber vermutlich mehr als die soundsoviel Cent, die ich laut Kasse hätte mehr
zahlen müssen.

Ad LEGO!
JuL


3 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: