rodman
21.01.2011, 13:14

guckt mal bei Amazon vorbei!

sehr interessant ...


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Olli
21.01.2011, 20:05

Re: des Rätsels Lösung

» Kann ich auf den falsch ausgezeichneten Preis bestehen?

Nein, kannst du nicht. Weder online, noch im Geschäft.

Amazon bestätigt dir auch nur den Eingang der Bestellung. Zitat: "Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."

Gruß Olli


McBricker
21.01.2011, 22:53

Re: des Rätsels Lösung

» » Kann ich auf den falsch ausgezeichneten Preis bestehen?
»
» Nein, kannst du nicht. Weder online, noch im Geschäft.

Im Geschäft gilt der ausgezeichnete Preis. In Paderborn ergatterte ich darum im TRU das ein oder andere Mal ein Schnäppchen. Hat sich das im letzten halben Jahr geändert? Hier in NL gilt dieser Grundsatz jedenfalls, wie ich letzte Woche beim Shampoo-Kauf feststellte.

Viele Grüße
Barbara


McBricker
21.01.2011, 22:57

Re: des Rätsels Lösung

» Im Geschäft gilt der ausgezeichnete Preis. In Paderborn ergatterte ich
» darum im TRU das ein oder andere Mal ein Schnäppchen. Hat sich das im
» letzten halben Jahr geändert? Hier in NL gilt dieser Grundsatz jedenfalls,
» wie ich letzte Woche beim Shampoo-Kauf feststellte.

Bei S@H galt es auch, als beispielsweise der Todesstern 100 Euro zu billich war. Vorbestellt und zu dem Preis auch bekommen, obwohl der Preis noch lange vor Auslieferung korrigiert wurde. Allerdings war das auch hier in NL.

Viele Grüße
Barbara


Jay
21.01.2011, 22:57

Re: des Rätsels Lösung

» » » Kann ich auf den falsch ausgezeichneten Preis bestehen?
» »
» » Nein, kannst du nicht. Weder online, noch im Geschäft.
»
» Im Geschäft gilt der ausgezeichnete Preis. In Paderborn ergatterte ich
» darum im TRU das ein oder andere Mal ein Schnäppchen. Hat sich das im
» letzten halben Jahr geändert? Hier in NL gilt dieser Grundsatz jedenfalls,
» wie ich letzte Woche beim Shampoo-Kauf feststellte.
»
» Viele Grüße
» Barbara


Das mit dem ausgezeichneten Preis bei TRU ist Firmenpolitik. Wenn der günstigere Preis noch ausgeschrieben ist, bekommt man ihn auch. Das ist aber nur aus Kulanz so!


McBricker
21.01.2011, 23:07

Re: des Rätsels Lösung

Hallo,

» Das mit dem ausgezeichneten Preis bei TRU ist Firmenpolitik. Wenn der
» günstigere Preis noch ausgeschrieben ist, bekommt man ihn auch. Das ist
» aber nur aus Kulanz so!

Interessant, ich hätte erwartet, daß auch sowas europäischerdings geregelt gewesen wäre.

Viele Grüße
Barbara


JuL
21.01.2011, 23:24

Re: des Rätsels Lösung

Saluton!

» » Das mit dem ausgezeichneten Preis bei TRU ist Firmenpolitik. Wenn der
» » günstigere Preis noch ausgeschrieben ist, bekommt man ihn auch. Das ist
» » aber nur aus Kulanz so!
» Interessant, ich hätte erwartet, daß auch sowas europäischerdings geregelt
» gewesen wäre.

Also, ich hätte (für Nichtlegodinge) in den letzten Monaten zweimal an der
Kasse einen höheren Preis zahlen sollen als am Regal für die Ware ausgezeichnet
war, aber nach meinem Hinweis darauf (hingegangen und gezeigt) problemlos den an
der Ware befindlichen und nicht den in der Kasse gespeicherten Preis bekommen.

Ad LEGO!
JuL


Olli
21.01.2011, 23:36

Re: des Rätsels Lösung

Hi Barbara,

das ist definitiv nur Kulanz wenn der Kunde den falschen günstigen Preis bekommt. Das Regal stellt lediglich ein unverbindliches Angebot dar. Du schleppst den Artikel zur Kasse und sagst damit, dass du den Artikel gerne zum angegebenen Preis kaufen würdest. Erst dann schließe ich als Verkäufer den Handel ab, in dem ich dir den besagten Betrag abknöpfe. Oder ich lehne es ab. Ich bin ja auch nicht gezwungen, dir etwas zu verkaufen. :blink: Und Fehler in der Preisauszeichnung können nun mal vorkommen und in diesem seltenen Fall wird der Handel mal nicht benachteiligt. :blink:

Gruß Olli


jens
22.01.2011, 00:03

Re: des Rätsels Lösung

Hallo Barbara,

das ist definitiv so, die Auszeichnung am Regal stellt lediglich ein Angebot dar. Die benötigten übereinstimmenden Willenserklärungen zum Abschluss des Vertrages erhältst Du erst mit dem Einverständnis an der Kasse. Wenn TRU Dir also die Ritterburg für 8,99 EUR statt 89,99 verkauft, weil sie einen "Irrtum" in der Auszeichnung hatten, ist das reine Kulanz. Genauso hast Du keine Chance darauf zu bestehen, 3 Technicbagger beim 3für2 zu 320 EUR zu bekommen, wenn Dir der Mensch an der Kasse sagt, "das gilt nur für unterschiedliche Sets"... :|

Lego Shop@Home kümmert sich übrigens auch nicht darum, wenn in deren Online-Shop Programmfehler dazu führen, dass Du den Millennium-Falcon 10179 für 105 EUR "kaufen" kannst. Du erhältst dann erst eine Stornierung der Bestellung und auf Nachfragen die Antwort, "na, zu dem Preis würde den ja jeder kaufen"...

Genauso wenig wie der Shop in Köln, der Dir auf telefonische Anfrage zusagt, als Lifetime-Pass-Inhaber 20% Rabatt auf den Warenwert zu gewähren. Und wenn Du dann die 300 km zurückgelegt hast, vor Ort zu sagen, man habe sich halt geirrt, aber mit der "Lego-Vip-Karte erhält man ja auch einen Vorteil".

Zugegebener Maßen sind die beiden vorherigen Absätze etwas vom Frust geprägt, nichtsdestotrotz sind sie nicht erfunden. Leider.

Gruß,
jens


McBricker
22.01.2011, 10:54

Re: des Rätsels Lösung

Hallo,

» das ist definitiv nur Kulanz wenn der Kunde den falschen günstigen Preis
» bekommt. Das Regal stellt lediglich ein unverbindliches Angebot dar.

Daß der Preis am Regal eines Händlers ein unverbindliches Angebot darstellen soll, halte ich ja für Unsinn (nicht daß Du es schreibst, sondern daß es so ist!). Ich entscheide mich für einen Artikel doch gerade wegen des Preises an der Ware.

Hier (in NL) zählt tatsächlich der Preis am Artikel. Aber hier wird der Händler geschützt, indem offensichtliche Fehler wie der bei amazon, davon ausgenommen sind.

Gut zu wissen, daß es in Deutschland anders ist. Ich wohne wohl schon zu lange im Ausland.

Viele Grüße
Barbara


Jan.K
23.01.2011, 17:05

Re: des Rätsels Lösung

Hallo Jens,

» Genauso wenig wie der Shop in Köln, der Dir auf telefonische Anfrage
» zusagt, als Lifetime-Pass-Inhaber 20% Rabatt auf den Warenwert zu
» gewähren. Und wenn Du dann die 300 km zurückgelegt hast, vor Ort zu sagen,
» man habe sich halt geirrt, aber mit der "Lego-Vip-Karte erhält man ja auch
» einen Vorteil".

das war in der Tat mal richtig, aber da einige "Kollegen" (im Sinne von: ebenfalls LTP-Inhaber, nicht etwa enge Bekannte oder gar Freunde) es DEUTLICH mit der Ausreizung dieses Vorteils (eben nicht nur für eigene Bedürfnisse) überzogen haben, ist es leider aus damit. Danke, ihr Säcke! (Ja, die gemeinten werden wissen, dass sie es sind).

Gruß,
Jan

P.S.: Nein, das ist keine bloße Spekulation - und nein, ihr werdet weder Namen noch weitere Details dazu öffentlich von mir erfahren.


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