RailRob
27.12.2010, 17:03

Re: Unlauterer Wettbewerb?!

» soweit ich weiss, gilt die Bevorratungsspflicht für spezielle Werbeware,
» wie z. B. der Discounter, Restpostenläden usw. und da gilt auch "solange
» Vorrat reicht".
»
» TLC hat in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember einige bzw. knapp 190
» Artikel ohne Vorankündigung, Werbung o. ä. online reduziert (evtl. auch in
» den stores). Ob da die Bevorratungspflicht greift? Ich glaube nicht.

Hallo Thomas,

obs nun wirklich wettbewerbswiedrig ist (zumindest wirds von mir als unfair empfunden) kann und will ich nicht klären - das Gesetz selbst kennt ja "Ausnahmen" die nicht weiter benannt werden. Irgend wo da wirds dann schon wieder passen

Und Nein, der nette Satz "Nur so lange der Vorrat reicht" schützt einen nicht vor entsprechenden Klagen, dafür gibts ja die Zwei-Tages-Regel...

VG
Robert


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