webster
27.12.2010, 13:26

Re: Unlauterer Wettbewerb?!

» Ob da die Bevorratungspflicht greift? Ich glaube nicht.

Natürlich nicht, sonst gäbe es ja nie die Möglichkeit der Lagerräumung; Stichwort Schlussverkauf ("Sale").

Gruß
Stefan


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