throja
27.12.2010, 13:15

Re: Unlauterer Wettbewerb?!

Hallo Robert,

soweit ich weiss, gilt die Bevorratungsspflicht für spezielle Werbeware, wie z. B. der Discounter, Restpostenläden usw. und da gilt auch "solange Vorrat reicht".

TLC hat in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember einige bzw. knapp 190 Artikel ohne Vorankündigung, Werbung o. ä. online reduziert (evtl. auch in den stores). Ob da die Bevorratungspflicht greift? Ich glaube nicht.

lg
thomas


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