Farnheim
27.12.2010, 08:00

Ich sehe das so...

... wenn ein Unternnehmen im dt. Handelsregister eingetragen ist, dann gilt für dieses Unternehmen auch das dt. Wettbewerbsrecht. Egal, wo der Stammsitz auf dieser Welt ist.

Ich weiß aber nicht, wie sich das im Falle "Solange der Vorrat reicht" verhält. Da gilt ja auch, wenn aus dann aus. Aber es muss dann, m. W. extra deklariert sein?!

Gruß,
Maik


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