nuffel82
21.11.2010, 19:43

Rücknahme bei ebay als Gewerblicher Verkäufer

Hallo zusammen,

mich hat grad ein Freund angerufen, der bei ebay einen "Shop" hat, also als gewerblicher Verkäufer handelt.
Er hat einen Artikel verkauft (kein Sofortkauf, sondern bieten). Nun möchte der Käufer den Artikel zurückgeben, da er ihm nicht gefällt.

Nun meine frage:
Muss mein Kumpel den Artikel zurücknehmen, nur weil der Artikel nicht den Vorstellungen entspricht?
Auch in Hinsicht auf Provision, Gebühr etc.

Vielen Dank

LG Matthias


Kylling
21.11.2010, 19:58

Re: Rücknahme bei ebay als Gewerblicher Verkäufer

Klare Antwort: ja.

Und zwar kann der Käufer binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Angaben von Gründen widerrufen, also auch bei bloßem Nichtgefallen. Und wenn der Artikel über € 40,00 gekostet hat (Kaufpreis), dann zahlt der Verkäufer auch die Rücksendegebühren, bei Kaufpreis unter € 40,00 zahlt der Käufer diese selbst.

Die "Auktion" bei ebay ist keine Auktion im Rechtssinne, sondern ein normaler Verkauf, deshalb gelten die gleichen Regeln wie bei einer Bestellung beim Otto-Versand oder Amazon o.ä. und diese sehen bei Fernabsatz (Internet, Teleshopping etc.) ein solches Widerrufsrecht vor. Begründung: man kann die Ware erst richtig beurteilen, wenn man sie hat, anders als im Laden, wo man gleich alles sieht.

Gruß
Kylling


schaeng
22.11.2010, 00:42

Diese Unkenntnis eines gewerblichen Verkäufers ist erschreckend... (ohne Text)


Capriheld
22.11.2010, 08:52

Re: Rücknahme bei ebay als Gewerblicher Verkäufer

» Hallo zusammen,
»
» mich hat grad ein Freund angerufen, der bei ebay einen "Shop" hat, also
» als gewerblicher Verkäufer handelt.
» Er hat einen Artikel verkauft (kein Sofortkauf, sondern bieten). Nun
» möchte der Käufer den Artikel zurückgeben, da er ihm nicht gefällt.
»
» Nun meine frage:
» Muss mein Kumpel den Artikel zurücknehmen, nur weil der Artikel nicht den
» Vorstellungen entspricht?
» Auch in Hinsicht auf Provision, Gebühr etc.
»
» Vielen Dank
»
» LG Matthias

Hallo Matthias,

wenn Dein Freund gewerblicher Verkäufer ist, dann würde ich schnellstmöglich in die Ebay-Auktionen eine Widerrufserklärung gem. Fernabsatzverträgen.

Einfach mal nach §312 googeln und: Dringend auch daran halten. Ansonsten drohen Unterlassungserklärungen von "Kollegen" und Rechtstreitigkeiten....

gruß Mathias