jörg1680
21.01.2010, 12:55

Urheberrecht

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo zusammen,

der Thread zum Thema ist zwar schon ein paar Tage her, aber da ja (nicht nur hier) immer wieder die wildesten Theorien um das Urberrecht kursieren, möchte ich doch gern ein paar Sätze dazu schreiben.

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz, das gilt für
· Schriftwerke
· Musikwerke
· Werke der bildenden Künste
· Lichtbildwerke (= Fotos)
· Filmwerke
· Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen uvm.
Das heißt, der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Senderecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Senderecht, etc. - §16 und folgende).

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht ohne die vorherige (!) Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Es gibt da durchaus noch eine ganze Reihe weiterer Paragraphen, die ich hier aber nicht einzeln aufzählen mag.

Bleiben wie mal bei den Fotos. Jeder darf sich ein x-beliebiges Foto auf den eigenen Rechner speichern (mit Ausnahme von einigen geseteszwidrigen Inhalten natürlich). Was nicht erlaubt ist (ohne die schon erwähnte vorherige Zustimmung) ist das veröffentlichen. Ins Internet stellen heißt veröffentlichen - ohne wenn und aber. Dabei nützt es definitiv überhaupt nichts, wenn man den Urheber bei der Veröffentlichung des Fotos nennt.

Gilt das für alle Fotos? Grundsätzlich ja - egal ob von einem Profi oder Amateur. Der sog. Werkbegriff bedeutet hier grob vereinfacht, alles was nicht blindlings und ohne Plan 'genknipst' wurde ist schützenswert (vergl. auch sog. "kleinen Münze")

Dies hat im übrigen nichts mit dem Thema "Recht am eigenen Bild" zu tun, denn das beschreibt die sog. Persönlichkeitsrechte.

Jeder Urheber kann für die von ihm nicht genehmigte Veröffentlichung eine entsprechende Entschädigung verlangen. Das wird übrigens im Internet tagtäglich durch Anwälte getan (siehe auch mein Nachsatz). Und wie immer gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das war das eine, kommen wir zu den Inhalten, also der Nachbau von MOCs. Nachbauen für sich im stillen Kämmerlein ist natürlich auch wieder erlaubt.

Wie verhält es sich aber, wenn man das Nachgebaute veröffentlicht? Damit das Urheberrecht greift, muss das Original eine gewisse "schöpferische Höhe" erreichen. Das ist sicher nicht mit dem Aufeinanderstecken von zwei 2x4ern getan.

Mal ganz abgesehen von einigen Befindlichkeiten und einer gewissen Selbstüberschätzung einiger Erbauer, würde ich davon ausgehen, das Gerichte äußerst unterschiedlich entscheiden würden, ob und wann die sog. schöpferische Höhe erreicht ist. Zumal ja häufig "Bautechniken" anderer mit integriert wurden und der eigentliche Urheber nur schwer zu ermitteln sein dürfte. Aber ich sag jetzt einfach mal, um es mir nicht mit allen zu verscherzen: Viele MOCs entbehren nicht einer gewissen Orginalität und individuelle Ausdruckskraft und erfüllen somit wesentliche Punkte des Urheberrechts.

Wenn es sich aber um ein Werk gemäß Urheberrecht handelt, reicht auch hier nicht der Hinweis auf den Erbauer. Ist zwar nett und gehört sich, würde einem aber vor Gericht nicht die Bohne nützen.

Der einfachste Weg (wie auch schon bei den Fotos) ist da sicher die Kommunikation mit dem Urheber.

Liebe Grüße

Jörg


PS: Goggelt doch mal in der Google-Bildersuche nach "Tomate". Gleich das erste ist ein Foto von der Seite "Marions Kochbuch". Wenn ihr dieses Foto mal in eurer eigenen Internetseite einbaut, könnt ihr zu 100% davon ausgehen, Post vom Anwalt zu bekommen.


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MTM
21.01.2010, 17:41

nicht ganz .... und verlinken?

Hallo ihr,

» » Und Fotos eines solch eigenen Nachbaus darf jeder Fotograf
» » veröffentlichen, wie er will, solange er die Foto selbst geschaffen
» » hat.

Nicht ganz. Du wirst zu deinem Foto dazuschreiben müssen, dass das ein Nachbau ist. Schließlich kannst du ja auch nicht die Mona Lisa (schöner Vergleich) abmalen, sie fotografieren und sagen: "Das ist die Mona Lisa", sondern musst sagen: "Das ist eine Nachzeichnung der Mona Lisa".

Oder?

noch eine andere Frage?
Was darf ich denn verlinken, ohne das Urheberrecht zu verletzten... ?

Micha


jörg1680
21.01.2010, 18:20

Re: nicht ganz .... und verlinken?

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo,

» ....Schließlich kannst du ja auch nicht die Mona Lisa (schöner
» Vergleich) abmalen, sie fotografieren und sagen: "Das ist die Mona Lisa",
» sondern musst sagen: "Das ist eine Nachzeichnung der Mona Lisa".

» Oder?

Nöö, musst du nicht. Aus verschiedenen Gründen nicht:

* Wenn du dieselbe Frau malst, wäre es ja doof ihr einen anderen Namen zu geben. Mona Else klingt echt nicht und träfe es ja auch nicht.
* Redet man von von DER Mona Lisa, meint man das schicke Bild von Leo. Verwechslungen mit einer von dir gemalten und dann fotografierter Fassung, halte ich, ohne deine künstlerischen Fähigkeiten bewerten zu wollen, für eher unwahrscheinlich.
* Im übrigen ist die Mona Lisa "gemeinfrei" - ganz anderes Thema...
»
» noch eine andere Frage?
» Was darf ich denn verlinken, ohne das Urheberrecht zu verletzten... ?

Verlinken darfst du auf alles (bis auf einige gesetzeswidrige Inhalte)
»
Liebe Grüße

Jörg


McBricker
21.01.2010, 20:50

Re: Urheberrecht

Hallo Jörg,

ich hatte gehofft, daß Du es auf den Punkt bringst, Du konntest es im Chat schon mal sehr gut erklären.

Ich möchte meinen Fotos oder meinen Bauten keinerlei großen künstlerischen Werth beimessen. Ich finde aber, daß die Sorglosigkeit, mit der manch einer mit den Werken anderer umgeht, sehr besorgniserregend ist.

» Mal ganz abgesehen von einigen Befindlichkeiten und einer gewissen
» Selbstüberschätzung einiger Erbauer, würde ich davon ausgehen, das
» Gerichte äußerst unterschiedlich entscheiden würden...

Gerichte... Das wäre Selbstüberschätzung! Ich finde, es gehört einfach zum guten Ton, zu fragen, ob man ein Bauwerk, ein Foto etc. öffentlich verwenden darf.
Vor allem aber sollte man nicht davon ausgehen, daß es Menschen egal ist, was mit ihren Bildern und/oder Bauwerken passiert, nur weil sie einer großen Masse von Internetbenutzern zugänglich gemacht wurden.

Viele Grüße
Barbara


Brickmiller
21.01.2010, 22:33

Re: sorry ich hab da nun doch noch ne Frage

Hallo Jörg,

erst mal Danke das Du dir die Mühe machst uns hier mal rechtlich
auf Stand zu bringen

» Könnte er festlegen, macht aber keinen Unterschied. Greift das
» Urheberrecht ist sowieso alles klar, greift es nicht, kann er schreiben
» was er will, ohne rechtliche Grundlage.


» »
» » Einverstanden. Ich darf also eine solche MOC nicht ohne Einwilligung
» des
» » Erschaffers "vervielfältigen" und in Verkehr bringen.
»
» Wenn es sich um ein urheberrechtlich geschützes Werk handelt - exakt
»
» » Aber nachbauen darf ich das MOC genau so, wie ich in Paris die Mona
» Lisa
» » abzeichnen darf - da nützt alles Urheberrecht nichts.
was ist den nun, wenn ich ein Foto nicht abzeichne sondern "abfotographiere" das könnte ich ja ggfs. auch "sehr genau" hinbekommen

» so ist es
auch in diesem Fall ???
» »
» » Und Fotos eines solch eigenen Nachbaus darf jeder Fotograf
» » veröffentlichen, wie er will, solange er die Foto selbst geschaffen
» hat.

weitere Frage:
- ich lade mir ein Foto eines Moc´s auf meinen Rechner
- ich drucke mir das zuhause (privat) aus
bis hier wohl ok

aber jetzt:
- ein Kumpel kommt vorbei und will das ausgedruckte Foto haben ???

- der nächste Kumpel hätte das Foto von mir digital auf´m Stick
oder per Mail ???

Danke schon mal + einen schönen Abend allerseits

Ralf


jörg1680
21.01.2010, 23:15

Re: sorry ich hab da nun doch noch ne Frage

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo Ralf,
»
» erst mal Danke das Du dir die Mühe machst uns hier mal rechtlich
» auf Stand zu bringen

Gern, macht keine Mühe :-)

» was ist den nun, wenn ich ein Foto nicht abzeichne sondern
» "abfotographiere" das könnte ich ja ggfs. auch "sehr genau" hinbekommen

Das Foto an sich ist urheberrechtlich geschützt, egal wie du die Kopie erstellst (aus dem Netz abspeichern, abfotografieren, einscannen).
Veröffentlichung nur mit vorheriger Zustimmung des Urhebers
» » »
»
» weitere Frage:
» - ich lade mir ein Foto eines Moc´s auf meinen Rechner
» - ich drucke mir das zuhause (privat) aus
» bis hier wohl ok
» aber jetzt:
» - ein Kumpel kommt vorbei und will das ausgedruckte Foto haben ???
» - der nächste Kumpel hätte das Foto von mir digital auf´m Stick
» oder per Mail ???
»
Sehr schöne Frage Wenn diese Kopie (egal in welcher "Kopierform") in einem sehr engen privaten Bereich bleibt, ist das ok. Die Weitergabe an Unbekannte oder "grad mal so" Bekannte ist nicht ok. Die Grenzen sind sicher nicht eindeutig.

Außerdem gibt es da aber noch unzählige weitere Regelungen und Schranken - Im Zweifel würd ich es entweder lassen oder vorher einen Anwalt ansprechen.


Liebe Grüße

Jörg


Micha2
21.01.2010, 23:46

Re: Urheberrecht

Hallo Jörg,

» Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht ohne die vorherige (!)
» Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich
» zugänglich gemacht werden.

wie verhält es sich, wenn ich ein Bild/Foto verändere (umfärbe, mit Effekten versehe, mit anderen Motiven kombiniere,...), es also nicht 1:1 verwende?

Gruß
Micha


holy
22.01.2010, 16:02

Re: Urheberrecht

Ha, sehr schön, auch deine nachfolgenden Erläuterungen!
Danke Jörg!

Eines finde ich, könnte man noch etwas mehr beleuchten:

Es ist nur GENAU dieses MOC geschützt. Nur das in etwa selbe bauen, aber anders eben, ist ein anderes Werk. Ab welchem Grad Veränderung es als etwas anderes angesehen wird, dürfte strittig sein.

Ich bin mir im übrigen nicht sicher in wie weit ein MOC, das "nur" ein Modell von etwas in der Realität ist, wirklich als eigenständiges Werk anerkannt werden würde. Auf keinen Fall erstreckt es sich auf andere MOCs vom selben Original. (So Sprüche habe ich auch schon gehört, wo einer wütend wurde, weil ein anderer auch das Ghostbusterfahrzeug nachbaute, oder so.)

Was ist eigentlich, wenn man ein original Lego-Set mit nur leichten Modifikationen oder gar nur in anderen Farben nachbaut? :-)

Noch was zu den Fotos: Wenn einer sein MOC irgendwo ausstellt, und ein anderer fotografiert es, dann hat der Erbauer keinerlei Ansprüche auf irgend etwas mit den Fotos. Diese sind ausschliesslich das Werk des Fotografen. Der darf dann zwar ggf. nicht das darauf dargestellte als sein Werk nachbauen und veröffentlichen, aber die Fotos dürfte er sogar verkaufen. Falls der Urheber des MOCs ihm unmissverständlich klar sein musste (es stand ein Schild dran oder es war ihm nachweislich bekannt) so hat der Erbauer Anspruch darauf, bei diesen Fotos genannt zu werden.
Der einzige, der das beschränken könnte, wäre der Veranstalter der Ausstellung, und das nur im vorneherein, unmissverständlich und vor dem Betreten der Ausstellung.

(Ich bin kein Anwalt, das ist alles nur meine Meinung)


jörg1680
22.01.2010, 16:26

Re: Urheberrecht

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo Micha,

» wie verhält es sich, wenn ich ein Bild/Foto verändere (umfärbe, mit
» Effekten versehe, mit anderen Motiven kombiniere,...), es also nicht 1:1
» verwende?

Letztendlich wird es einen Grund geben, warum du dieses Originalfoto verwendest, irgendein Bildinhalt wird am Ende noch sichtbar sein. Das heißt, du nutzt "Werk" - also gilt auch hier: privat ist ok, veröffentlichen ohne Zustimmung nicht.

Liebe Grüße

Jörg


Navigation
22.01.2010, 20:09

Re: Urheberrecht

» Noch was zu den Fotos: Wenn einer sein MOC irgendwo ausstellt, und ein
» anderer fotografiert es, dann hat der Erbauer keinerlei Ansprüche auf
» irgend etwas mit den Fotos. Diese sind ausschliesslich das Werk des
» Fotografen. Der darf dann zwar ggf. nicht das darauf dargestellte als sein
» Werk nachbauen und veröffentlichen, aber die Fotos dürfte er sogar
» verkaufen. Falls der Urheber des MOCs ihm unmissverständlich klar sein
» musste (es stand ein Schild dran oder es war ihm nachweislich bekannt) so
» hat der Erbauer Anspruch darauf, bei diesen Fotos genannt zu werden.
» Der einzige, der das beschränken könnte, wäre der Veranstalter der
» Ausstellung, und das nur im vorneherein, unmissverständlich und vor dem
» Betreten der Ausstellung.
»
» (Ich bin kein Anwalt, das ist alles nur meine Meinung)

...was erklären würde, warum bei den meisten Ausstellungen (nicht unbedingt LEGO) das Fotografieren verboten ist.

Gruß,
Rene


holy
24.01.2010, 09:21

Re: Urheberrecht

» ...was erklären würde, warum bei den meisten Ausstellungen (nicht
» unbedingt LEGO) das Fotografieren verboten ist.

Ich denke, bei den meisten Ausstellungen wird sich darüber schlicht eine Gedanken gemacht.


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