jörg1680
21.01.2010, 12:55

Urheberrecht

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo zusammen,

der Thread zum Thema ist zwar schon ein paar Tage her, aber da ja (nicht nur hier) immer wieder die wildesten Theorien um das Urberrecht kursieren, möchte ich doch gern ein paar Sätze dazu schreiben.

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz, das gilt für
· Schriftwerke
· Musikwerke
· Werke der bildenden Künste
· Lichtbildwerke (= Fotos)
· Filmwerke
· Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen uvm.
Das heißt, der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Senderecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Senderecht, etc. - §16 und folgende).

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht ohne die vorherige (!) Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Es gibt da durchaus noch eine ganze Reihe weiterer Paragraphen, die ich hier aber nicht einzeln aufzählen mag.

Bleiben wie mal bei den Fotos. Jeder darf sich ein x-beliebiges Foto auf den eigenen Rechner speichern (mit Ausnahme von einigen geseteszwidrigen Inhalten natürlich). Was nicht erlaubt ist (ohne die schon erwähnte vorherige Zustimmung) ist das veröffentlichen. Ins Internet stellen heißt veröffentlichen - ohne wenn und aber. Dabei nützt es definitiv überhaupt nichts, wenn man den Urheber bei der Veröffentlichung des Fotos nennt.

Gilt das für alle Fotos? Grundsätzlich ja - egal ob von einem Profi oder Amateur. Der sog. Werkbegriff bedeutet hier grob vereinfacht, alles was nicht blindlings und ohne Plan 'genknipst' wurde ist schützenswert (vergl. auch sog. "kleinen Münze")

Dies hat im übrigen nichts mit dem Thema "Recht am eigenen Bild" zu tun, denn das beschreibt die sog. Persönlichkeitsrechte.

Jeder Urheber kann für die von ihm nicht genehmigte Veröffentlichung eine entsprechende Entschädigung verlangen. Das wird übrigens im Internet tagtäglich durch Anwälte getan (siehe auch mein Nachsatz). Und wie immer gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das war das eine, kommen wir zu den Inhalten, also der Nachbau von MOCs. Nachbauen für sich im stillen Kämmerlein ist natürlich auch wieder erlaubt.

Wie verhält es sich aber, wenn man das Nachgebaute veröffentlicht? Damit das Urheberrecht greift, muss das Original eine gewisse "schöpferische Höhe" erreichen. Das ist sicher nicht mit dem Aufeinanderstecken von zwei 2x4ern getan.

Mal ganz abgesehen von einigen Befindlichkeiten und einer gewissen Selbstüberschätzung einiger Erbauer, würde ich davon ausgehen, das Gerichte äußerst unterschiedlich entscheiden würden, ob und wann die sog. schöpferische Höhe erreicht ist. Zumal ja häufig "Bautechniken" anderer mit integriert wurden und der eigentliche Urheber nur schwer zu ermitteln sein dürfte. Aber ich sag jetzt einfach mal, um es mir nicht mit allen zu verscherzen: Viele MOCs entbehren nicht einer gewissen Orginalität und individuelle Ausdruckskraft und erfüllen somit wesentliche Punkte des Urheberrechts.

Wenn es sich aber um ein Werk gemäß Urheberrecht handelt, reicht auch hier nicht der Hinweis auf den Erbauer. Ist zwar nett und gehört sich, würde einem aber vor Gericht nicht die Bohne nützen.

Der einfachste Weg (wie auch schon bei den Fotos) ist da sicher die Kommunikation mit dem Urheber.

Liebe Grüße

Jörg


PS: Goggelt doch mal in der Google-Bildersuche nach "Tomate". Gleich das erste ist ein Foto von der Seite "Marions Kochbuch". Wenn ihr dieses Foto mal in eurer eigenen Internetseite einbaut, könnt ihr zu 100% davon ausgehen, Post vom Anwalt zu bekommen.


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Technix
21.01.2010, 14:25

Re: Urheberrecht

Hi.
Man kann Ideen nicht per Patentrecht schützen lassen!
Ein Patent gibt es nur und ausschließlich auf Verfahren.
Eine Idee ist kein funktionierendes Verfahrenstechniken.

Tschüß
Technix


fgee
21.01.2010, 14:26

Re: Urheberrecht

Noch ein kleiner Nachtrag: Für meine technischen Veröffentlichungen im Modellbahnbereich, wo es ähnliche Probleme geben kann, gebe ich grundsätzlich eine Creative Commons-Lizenz. Dies finde ich eine gute - und vielseitige - Möglichkeit. Es gibt eine grosse Auswahl von Lizenzen, da findet jeder das Passende für sich.

Felix


fgee
21.01.2010, 14:33

Re: Urheberrecht

» Ein Patent gibt es nur und ausschließlich auf Verfahren.
» Eine Idee ist kein funktionierendes Verfahrenstechniken.

Hmmm, dann sind Ideen überhaupt nicht schützbar. So sieht es auch das Schweizerische Institut für Geistiges Eigentum (früher Patentamt). Geschützt werden kann nur die Form, mit welcher die Idee ausgedrückt wird (z.B. der beschreibende Text oder die erklärende Foto).

Felix


Brickmiller
21.01.2010, 14:35

Re: Danke ... verständlich rübergebracht !!!


jörg1680
21.01.2010, 14:50

Re: Urheberrecht

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Hallo Felix,

» Jörg hat recht - und auch wieder nicht. Das Urheberrecht schützt
» Werke, die Jörg zum Anfang seines Beitrags ja auch aufzählt. Jedoch
» sind Ideen durch das Urheberrecht nicht geschützt - dafür wäre das
» Patentrecht zuständig.

wenn du mal hörst, das jemand mit einer Idee für ein MOC oder einem fertigen MOC zum Patentamt geht, sag mir bitte Bescheid. Da würd ich gerne dabeisein (ich nehm dann Gunther auch mit).
Natürlich ist eine Idee nicht durch das Urheberrecht geschützt. Schrieb ich ja auch nie und ist auch nicht Thema des Threads.
»
» Wenn ich also eine geniale MOC mit revolutionärer Bautechnik kreiere, dann
» ist das Werk - also die Skulptur aus ABS und die Fotos davon -
» urheberrechtlich geschützt. Die zugrunde liegende Idee - dazu
» gehört auch die Bautechnik - ist jedoch vom Urheberrecht nicht geschützt.

vergleiche durch Lesen des 1. Postings und siehe oben
»
» Die einzige Möglichkeit, mit dem Urheberrecht einzugreifen, sehe ich so:
» Die Fotos werden zusammen mit einer "Lizenzvereinbarung" veröffentlicht,
» welche die zulässige Nutzung der Fotos eindeutig regelt. Also z.B. den
» Nachbau oder die Verwendung der gezeigten Bautechnik ausdrücklich
» ausschliesst.

Das ist schön, wenn du das so siehst. Ich sehe nicht nur, ich weiß...
a) Ein Foto ist geschützt, da muss ich nicht extra was dazu schreiben. Als Urheber muss ich auch nix regeln - das Gesetz ist und bleibt eindeutig. Wenn man Fotos allerdings mit einer CC-Lizenz versehen will, ist das schön, damit gibt man sie ja mit verschiedenen wählbaren Einschränkungen frei. Kann man machen, muss man aber nicht.
b) Du kannst dazuschreiben was du willst. Schreib von mir aus auch dabei "wer das nachbaut darf das nur mit grünen Steinen machen" - Rechtlich hat das keine Bedeutung.


Jörg


fgee
21.01.2010, 15:14

Re: Urheberrecht

Jörg, nun verstehe ich gar nichts mehr. Bist du beleidigt oder was? Wenn ja: warum? Wenn nein: Warum dann der schnippische Tonfall?

Darüber, dass das Urheberrecht Werke schützt, sind wir uns ja einig, darüber brauchen wir uns nicht weiter aufzuhalten.

Reden wir von dem, was unklar ist:

» a) Ein Foto ist geschützt, da muss ich nicht extra was dazu schreiben. (...)

Korrekt. Ich wollte ausdrücken, dass der Konstrukteur festlegen könnte, dass das Foto nur zum Anschauen und nicht zum Nachbauen bestimmt ist. Und dies ist ohne ergänzenden Kommentar zum Foto nicht ausreichend geklärt. Denke ich zumindest.

Und darum geht es ja schliesslich: Um den Nachbau dessen, was auf dem Foto zu sehen ist.

» Wie verhält es sich aber, wenn man das Nachgebaute veröffentlicht? (...)
»
» ich sag jetzt einfach mal, ... Viele MOCs entbehren nicht einer gewissen
» Orginalität und individuelle Ausdruckskraft und erfüllen somit wesentliche
» Punkte des Urheberrechts.

Einverstanden. Ich darf also eine solche MOC nicht ohne Einwilligung des Erschaffers "vervielfältigen" und in Verkehr bringen.

Aber nachbauen darf ich das MOC genau so, wie ich in Paris die Mona Lisa abzeichnen darf - da nützt alles Urheberrecht nichts.

Und Fotos eines solch eigenen Nachbaus darf jeder Fotograf veröffentlichen, wie er will, solange er die Foto selbst geschaffen hat.

Siehst du das anders?

Felix


jörg1680
21.01.2010, 15:31

Re: Urheberrecht

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo Felix,

» Jörg, nun verstehe ich gar nichts mehr. Bist du beleidigt oder was? Wenn
» ja: warum? Wenn nein: Warum dann der schnippische Tonfall?

Nur schnippisch? Hm, ich bin enttäuscht ich dachte ich schreib bissiger und pöbelnder... Naja, ich arbeite weiter dran
»
» Korrekt. Ich wollte ausdrücken, dass der Konstrukteur festlegen könnte,
» dass das Foto nur zum Anschauen und nicht zum Nachbauen bestimmt ist. Und
» dies ist ohne ergänzenden Kommentar zum Foto nicht ausreichend geklärt.
» Denke ich zumindest.

Könnte er festlegen, macht aber keinen Unterschied. Greift das Urheberrecht ist sowieso alles klar, greift es nicht, kann er schreiben was er will, ohne rechtliche Grundlage.

»
» Einverstanden. Ich darf also eine solche MOC nicht ohne Einwilligung des
» Erschaffers "vervielfältigen" und in Verkehr bringen.

Wenn es sich um ein urheberrechtlich geschützes Werk handelt - exakt

» Aber nachbauen darf ich das MOC genau so, wie ich in Paris die Mona Lisa
» abzeichnen darf - da nützt alles Urheberrecht nichts.

so ist es
»
» Und Fotos eines solch eigenen Nachbaus darf jeder Fotograf
» veröffentlichen, wie er will, solange er die Foto selbst geschaffen hat.

Das Foto an sich natürlich - hat er ja selbst gemacht. Völlig andere Baustelle: Ist der dargestellte Inhalt, wie oben erwähnt eine Urheberrechtsverletzung, dann könnte/müsste/vielleicht/von Fall zu Fall Ärger drohen. Ist es das nicht, kann sich der Originalerbauer auf den Kopf stellen.

Viele Grüße

Jörg

PS: Für weitere Fragen gerne per Mail gen@ruckel.de


MTM
21.01.2010, 17:41

nicht ganz .... und verlinken?

Hallo ihr,

» » Und Fotos eines solch eigenen Nachbaus darf jeder Fotograf
» » veröffentlichen, wie er will, solange er die Foto selbst geschaffen
» » hat.

Nicht ganz. Du wirst zu deinem Foto dazuschreiben müssen, dass das ein Nachbau ist. Schließlich kannst du ja auch nicht die Mona Lisa (schöner Vergleich) abmalen, sie fotografieren und sagen: "Das ist die Mona Lisa", sondern musst sagen: "Das ist eine Nachzeichnung der Mona Lisa".

Oder?

noch eine andere Frage?
Was darf ich denn verlinken, ohne das Urheberrecht zu verletzten... ?

Micha


jörg1680
21.01.2010, 18:20

Re: nicht ganz .... und verlinken?

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Informationen sind mit größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verfasser übernimmt jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Verantwortung. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird ausgeschlossen. Die Informationen sollen lediglich einen Überblick über das Thema Urheberrecht geben. Die Inhalte stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt.


Hallo,

» ....Schließlich kannst du ja auch nicht die Mona Lisa (schöner
» Vergleich) abmalen, sie fotografieren und sagen: "Das ist die Mona Lisa",
» sondern musst sagen: "Das ist eine Nachzeichnung der Mona Lisa".

» Oder?

Nöö, musst du nicht. Aus verschiedenen Gründen nicht:

* Wenn du dieselbe Frau malst, wäre es ja doof ihr einen anderen Namen zu geben. Mona Else klingt echt nicht und träfe es ja auch nicht.
* Redet man von von DER Mona Lisa, meint man das schicke Bild von Leo. Verwechslungen mit einer von dir gemalten und dann fotografierter Fassung, halte ich, ohne deine künstlerischen Fähigkeiten bewerten zu wollen, für eher unwahrscheinlich.
* Im übrigen ist die Mona Lisa "gemeinfrei" - ganz anderes Thema...
»
» noch eine andere Frage?
» Was darf ich denn verlinken, ohne das Urheberrecht zu verletzten... ?

Verlinken darfst du auf alles (bis auf einige gesetzeswidrige Inhalte)
»
Liebe Grüße

Jörg


McBricker
21.01.2010, 20:50

Re: Urheberrecht

Hallo Jörg,

ich hatte gehofft, daß Du es auf den Punkt bringst, Du konntest es im Chat schon mal sehr gut erklären.

Ich möchte meinen Fotos oder meinen Bauten keinerlei großen künstlerischen Werth beimessen. Ich finde aber, daß die Sorglosigkeit, mit der manch einer mit den Werken anderer umgeht, sehr besorgniserregend ist.

» Mal ganz abgesehen von einigen Befindlichkeiten und einer gewissen
» Selbstüberschätzung einiger Erbauer, würde ich davon ausgehen, das
» Gerichte äußerst unterschiedlich entscheiden würden...

Gerichte... Das wäre Selbstüberschätzung! Ich finde, es gehört einfach zum guten Ton, zu fragen, ob man ein Bauwerk, ein Foto etc. öffentlich verwenden darf.
Vor allem aber sollte man nicht davon ausgehen, daß es Menschen egal ist, was mit ihren Bildern und/oder Bauwerken passiert, nur weil sie einer großen Masse von Internetbenutzern zugänglich gemacht wurden.

Viele Grüße
Barbara


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