Brickmiller
19.03.2009, 15:42

mal eine rechtliche Frage

Hallo zusammen,

wenn da nun einer ein Moc mocdt

und sich dann dazu einen Aufkleber eines "einer Marke" anfertigt

also beispielweise einen Aral-Tankwagen oder einen Siemens-Container
ein Post-Auto also einen DHL-Van....

Firmenlogo aus dem Internett, oder ich fotografier´s einfach ab oder ....

darf man das den so einfach
oder ist sowas geschützt

????

ich frage vor allem im Hinblick auf Ausstellungen (=öffentlich)
(was ich daheim in meinem stillen Kämmerchen tue, geht ja keinen was an?!?!)

Vielen Dank schon mal, falls sich da einer auskennt

Gruß von Ralf


shadow020498
19.03.2009, 16:31

Re: mal eine rechtliche Frage

Hallo Ralf,

also bei DHL sehe ich keine bedenken. Das Firmenlogo gibt es ganz legal zum runterladen auf der DHL Seite.

Viele Grüße
Thomas


Autobauer
19.03.2009, 16:38

Re: mal eine rechtliche Frage

» darf man das den so einfach
» oder ist sowas geschützt
Eigentlich ist sowas schon geschützt, aber:

Wenn es zum Beispiel eine Aral-Tankstelle oder eine Autowerkstatt mit Bosch-Logo ist, dann glaub ich nicht, dass die was dagegen haben.
Im Prinzip ist es ja nur Werbung und es gibt ja viele getunte Autos an denen X verschiedene Werbeaufkleber dran sind.
Um dann ist es ja auch irgendwie ne künstlerische Freiheit solche Logos zu verwenden.

p.s. Bin kein Anwalt. Wers wirklich 100%ig wissen will sollte als mal besser bei einer Fachperson nachfragen.


Moussie_G
19.03.2009, 17:03

Re: mal eine rechtliche Frage

Oh, das ist alles nicht so einfach.

Für meine MuKK-Arena wollte ich ganz gerne "originale" Werbebanden haben. Ich habe die entsprechenden Firmen allerdings vorher angeschrieben, da ja Bilder des MOCs im Internet erscheinen sollten. KEINE der Firmen (es waren Firmen aus allmöglichen Sparten dabei) hat mir eine öffentliche Benutzung ihres Logos erlaubt, bis auf der "Hauptsponsor" (aber er war ja auch der Auftraggeber). Immer hieß es in der Begründung, dass ihr Firmenlogo urheberrechtlich geschützt sei, und dass aus einem Legomodell nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich dabei NICHT um Ironie oder dergleichen handle. Die öffentlich runterladbaren Logos sind für Print- oder Onlinemedien gedacht.

Das ist aber alles meine persönliche Erfahrung gewesen. Hätte ich vielleicht z.B. einen MCDonalds-Laden gebaut, hätten sie mir die Verwendung des Logos unter Umständen erlaubt. Also bei Tanklastern oder Tankstellen: Einfach mal versuchen!


voyagetom
19.03.2009, 18:21

Re: mal eine rechtliche Frage

Hallo zusammen,

Ich geb auch mal meinen Senf dazu, bin aber auch kein Rechtsverdreher (Daher ohne Gewähr):


Ich denke man sollte grundsätzlich fragen, und auch ggf. schon mal den zuständigen Leuten "vorstellen", was mit ihrem Logo passiert.
Privat ist eh wurscht, da gilt ja der Grundsatz der Privatsphäre. Geht niemand etwas an, was ich zuhause habe. Sobald das aber auf einer Ausstellung oder auch schon im Internet veröffentlicht wird, kann es spannend werden.

Wenn ich als zuständiger Corporate ID Guru einer Firma so eine Anfrage auf Logo-Verwendung hätte, wüsste ich auch gerne, worauf ich mich da einlasse (ist ja nachvollziehbar) und zwar ganz ganz ganz genau. Die Tendenz geht eher zur Absage, weil dann kann man demjenigen nicht an den Karren fahren, weil er was genehmigt hat.

Man kann ja auch zu Alternativen greifen und was "ähnliches" gestalten, da handelt man sich keinen Ärger ein. So wie Lego das jetzt z.B. mit seiner eigenen Spritmarke "Octan" macht, da ist kein Shell bevorzugt und kein Aral, BP etc. benachteiligt.

Aber hütet euch davor, Octan nachzumachen bzw. nachzudrucken. Die Urheberrechte liegen bei Lego und die könnten auch was dagegen haben.


Was ist eigentlich, wenn ich Aufkleber verwende, z.B. alte Lego Kleber mit DB oder sonstigen Eisenbahn Logos aus den 70ern ?!

Dann gibt es noch Kleber und bedruckte/beklebte Steine mit Shell, DB, usw...
Airlines, Fährgesellschaften, Coca Cola, Speditionen etc. aus diversen Promo Sets.
Wie stehts damit eigentlich ?

...oder Kleber, die extra für den Modellbau gemacht wurden ?

...oder Kleber, die von den Firmen selber mal verteilt wurden als Werbemittel ???


Fragen über Fragen über Fragen über Fragen über Fragen,...

Gegen die Verwendung von "vorhandenem" spricht denke ich nichts, bin aber auch kein Fachmann.

Auf alle Fälle sollte man es nicht verwenden, um Firmen und Logoinhaber zu verunglimpfen, verulken o.ä., das gibt auf alle Fälle Ärger.


Ein Beispiel: Mein Ausscheider-Hemd von der Bundeswehr sollte den "F..ck the Army" Helm mit Schildkröte bekommen, die anderen blöden Sprüche aus dem Katalog waren mir einfach zu dämlich. Nein, die Schildkröte musste es sein !

Auf meine Anfrage durfte das nicht gedruckt werden, sie hatten aber jemand an der Hand, der mir das dann von Hand draufgemalt hat. Das darf man anscheinend ?!


Noch ein Beispiel: Auf unserem ABI 89 T-Shirt hatten wir Mordillo Männchen abdrucken lassen, die über die Hürde "ABI 89" springen, die Rückseite war neutral, nur mit Text versehen. Kürzlich habe ich bei Stayfriends mein Profil veröffentlicht (20J Klassentreffen steht an) und das T-Shirt in Vorder und Rückansicht als Foto hochgeladen in meine Galerie.
Einen Tag später war die Vorderseite mit dem Mordillo Motiv kommentarlos entfernt worden, ich vermute stark, dass die Urheberrechte da die Ursache waren.



Viele Grüsse

Tom


Seeteddy
19.03.2009, 20:29

Re: mal eine rechtliche Frage

Hallo Modellbaufans,

da gab es in letzter Zeit einige Gerichtsurteile, die uns aufatmen lassen:

Der Streit ums Markenzeichen von OPEL beispielsweise,

oder auch Entscheidungen, die es den Herstellern von Modellen erlauben, die originalgetreuen Werbeaufdrucke (z.B. auf Rennwagen) zu verwenden.
(Leider keinen Link zum Aktenzeichen gefunden.)
(Gleichzeitig aber wieder das EU-Verbot von Tabakwerbung - also Audi Quattro Siegerauto von Walther Röhrl ohne HB-Männchen )

Noch besser sieht es für den nichtkommerziellen Modellbauer aus, der sich eigentlich gar keine Sorgen machen muss, solange er die Marke nicht öffentlich verunglimpft.

Allerdings kann es bei der Veröffentlichung von Bildern eher zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen; wobei die Chancen für den reinen Hobbyisten eigentlich immer gut stehen, Recht zu bekommen.

Was mit Sicherheit zu Ärger führt, ist das öffentliche Anbringen von verbotenen, verfassungsfeindlichen, politischen Symbolen - aber das wisst Ihr ja!
(manche Leute sind da extrem empfindlich, wenn das Fruchtbarkeitssymbol KRIT, aus dem Indischen Sanskrit gezeigt wird)

Disclaimer: Ich bin kein Jurist. Dies ist keine Rechtsauskunft.


Brickmiller
19.03.2009, 21:49

Re: Danke schon mal ...

Hallo zusammen,

Danke schon mal für Eure Meinungen und "sachdienlichen Hinweise",

der Hinweis auf den Spiegel-Opel-Link nimmt hier für mich ein bischen Druck raus
das klingt vernünftig - Danke

klar soll mit den Markenzeichen Logos etc. kein Blödsinn getrieben werden
eigentlich sollte sich das von selbst verstehen (zumindest im LEGO-Modelbau)

ich hoffe am Wochenende noch was fertig zu bekommen....

Gruß von Ralf


Heiner
21.03.2009, 16:59

DB Aufklebär

» Was ist eigentlich, wenn ich Aufkleber verwende, z.B. alte Lego Kleber mit
» DB oder sonstigen Eisenbahn Logos aus den 70ern ?!

Hallo,

[image]



der DB-Keks Deutschen Bundesbahn (DB vor 1994) ist nicht geschützt, den darf jeder verwenden.

[image]



Das neue Logo der Deutschen Bahn AG ist geschützt. Um Probleme zu vermeiden, habe ich mir Aufreiblogos im Modelleisenbahnhandel (auch bei Conrad zu bekommen) von Busch gekauft, die gibt es in vielen Größen, auch für LEGO kompatibel und damit ist man rechtlich sicher, denn Busch hat die Rechte bei der DB dafür gekauft. Das gilt analog auch für andere im Handel verkäufliche Aufkleber.

Cheeers,
Heiner


Eisbär
23.03.2009, 08:58

Re: DB Aufklebär

Lieber Heiner!
»
»

[image]




Meine verschlafenen Äuglein sehen doch wohl nich...? Womöglich? Schnell wechkucken!

Aber sach mal: Heißt dies Unternehmen ganz würklich nicht mehr: Deutsche Bundesbahn?

Wo doch jetzt die Bundesrepublik sich vergrößert hat.

Naja, ich red ja sowieso immer vom Glückstädter R*AW, meinem Renterndomizil.

*Reichsbahn.

Ich finde ja, daß Lego mit dem Unterbau vorne nicht ganz glücklich war. Andersrum ist besser (obwohl etwas zu hoch von den Schienen, so schafft es ein Luftkissen u wird so zur Schwebebahn (siehe dortselbst)).

[image]



Und sollte ein Waggönchen dem Herrn M. f¨ru seinen Børsengang reichen sollen?

Und erst dem Herrn B. für seine Legos?

[image]



Die auf den Schienen bärfindliche Tibetbahn (mit nicht echt-nach-vorbildlichen-gebauten Anhängern und -Innen) hat inzwischen einen Wagen mehr bekommen, zu noch einem fehlen sowohl helltürkise Steine und Fenster. Die Waggons stehen auch enger hintereinander, damit die Fahrgäste und -Innen nicht so weit hüpfen müssen, wenn sie in den Speisewagen wollen. "An was Du alles denkst!" Nam-nam, am besten in Form von Seehunden, daran denkt man doch immer.-

Die beiden Bärsohnen-Züge zwischen den Schienen sind verlängert auf 48 Nupsies u. fahrtütchtig, da ich zwei Cockpit-Teile* dazubekommen habe, werden mal drei daraus, allerdings mit je 4 statt 5 Waggons. Zu noch mehr fehlen die Fenster. Rauchglas-Paneele sind verbaut. Im "Schwarzen Diamanten", mit ohne Bilders.

Reinweiße Eisbärengrüße
M.a

*Von Oliver, vergilbt (die Legos, nicht Oliver), dh es dauert ein Stück in den SOmmer hinein, ehe die verbaut werden können.

Oder gibbs vergilbte ICEs?


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