legokatrin
27.12.2012, 20:21

Editiert von
legokatrin
27.12.2012, 20:36

Lego verkauf?

Ich habe noch eine frage wie iss das wenn ich jetzt z.b. Lego verkaufe ich hab hier kaum platz noch tausende an promos usw.
Wenn ich das in z.b. Einem auktionshaus anbiete also sammlersachen gebraucht und neu kann es da probleme geben das man als privatverkaeufer nicht soviel verkaufen darf oder so oder wieviel darf man im monat verkaufen?

Ich hab hier echt alles und ich sorge mich im moment wegen meinem konto im januar klopft wieder mal alles an die tuer und bucht ab. Und die neuheiten seufz jucken auch schon wieder in den fingern... Nachdem ich schon mein wohnzimmer aufgeloest habe muss wohl bald das schlafzimmer dran glauben und ich werde meine lego platten erweitern. Schlafen kann ich ja in der badewanne haha...

Nee mich wuerde das mal interessieren man liesst ja immer sehr viel das die leute da verkaufen und darf man das oder kann es da probleme geben seitens lego und keine ahnung wer noch.

Ich habe mich z.b. So in die uruks verliebt das ich 10 bestellt hab und dann nochmal 10 und jetzt 100 hier habe... Aber was soll ich mit 100 stueck seufz...



8 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

Kirk
27.12.2012, 23:04

Als Antwort auf den Beitrag von legokatrin

Re: Lego verkauf?

kann es da probleme geben das man als privatverkaeufer nicht soviel verkaufen darf oder so oder wieviel darf man im monat verkaufen?


Hallo Kathrin,

eine wirklich erschöpfende Antwort kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt geben, aber ich kann einige allgemeine Probleme aufzeigen.

Prizipiell darfst Du verkaufen was und wieviel Du willst, solang Dir der Krempel gehört und gemäß den eBay-Richtlinien bereits bei Dir zu Hause rumliegt. Insbesondere eBay hat ja sogar ein Interesse daran, daß Du möglichst viel verkaufst - insofern gibt es da keine Beschränkungen.

Das Ungemach droht aus 2 anderen Richtungen, die beide damit zu tun haben, daß man in Kombination mit eBay und Google mit wenig Aufwand viele "Opfer" ermitteln kann.
Das erste Problem sind unterbeschäftigte aber überbezahlte Rechtsverdreher, die zu tief ins BGB und HGB geschaut haben. Wie Du schon richtig erkannt hast, geht es dabei hauptsächlich um die Unterscheidung zwischen Privatverkäufen und Händlern, denn Händler
- haben ein Impressum.
- haben Allgemeine Geschäftsbedinungen.
- müssen eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung haben (wozu selbst das Wirtschaftsministerium mitunter nicht in der Lage ist!)
- haben 6 Monate bis 2 Jahre Gewährleistungspflicht.
- müssen (meistens) MwSt ausweisen.

Der letzte Punkt führt dann gleich zum 2. Problem: Wer viel Umsatz macht, muß nicht nur iBäh-Gebühren zahlen, sondern eben auch Steuern. Anders ausgedrückt: Die Leute vom Finanzamt möchten gerne etwas von Deinem Kuchen abhaben.

Es gibt durchaus Urteile, in denen irgendwelche Zahlen genannt werden, ab wann man Händler ist - ob man will oder nicht. Leider habe ich gerade nichts Konkretes zur Hand, aber die Grenzen sind verschwindend gering. Ich meine mich zu erinnern, daß man spätestens ab 20 Verkäufen von ähnlichen Gegenständen per Urteil als Händler gilt (wohlgemerkt 20 Verkäufe insgesamt - nicht pro Monat). Je originalverpackter die Sachen sind, desto kleiner dürfte die Grenze liegen.

Wie gesagt: Details bitte beim Rechtsanwalt oder Steuerberater Deines Vertrauens erfragen.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


legokatrin
27.12.2012, 23:30

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

+1Re: Lego verkauf?

Ja aber wenn ich z.b. Jetzt kaufsuechtig bin was mir jeder therapeut per attest ausstellen wird da ich ja u.a. Schon laenger in behandlung bin undnun einen rueckfall sozusagen hatte. Und auch die therapie gleich im jahr 2013 weitergehen wird.
Ich bin sammler habe meine ganzen sachen auch aufgebaut bis halt die wo mir vor einigen monaten das genick gebrochen hat.

Nun wenn die ganzen anwaelte wie ihr sagt hier im auktionshaus usw. Unterwegs sind bleibt mir nur eines uebrig das lego in die tonne zu werfen aber mal ganz ehrlich dazu iss es doch viel zu schade? Aber was tun

Mir hat mal jemand gesagt nach 1 jahr ist es privat vermoegen hat mit gewerblich dann nix mehr zu tun... Keine ahnung hab leider keinen anwalt als freund dann muss ich es vielleicht aufnnachbarn und freunde verteilen und wenn die mir eine spende dafuer geben kann das ja nicht vernoten sein.

Echt uebel alles ich finde sammler sollten mehr unterstuetzt werden und wenn man was verkauft nicht gleich gewerblich oder so keine ahnung. Habe schon mit ebay kontakt aufgenommen klar die sagen verkaufs ruhig die wollen ja auch was verdienen.

Naja nun lagerts erstmal im keller und wird mir nicht davonlaufen und solang ich das ged nicht auf dem konto hab sondern in lego kann ich es ja nicht wieder ausgeben.

Und wer weiss wenn ich es nach 10 jahren wieder aus dem keller krame vielleicht steigt der wert koennte auch sein...



legodesinger gefällt das


Kirk
28.12.2012, 00:25

Als Antwort auf den Beitrag von legokatrin

Re: Lego verkauf?

bleibt mir nur eines uebrig das lego in die tonne zu werfen aber mal ganz ehrlich dazu iss es doch viel zu schade? Aber was tun


Hallo Katrin,

diese Frage wiederum ist recht einfach zu beantworten: Suche Dir Orte, an denen Du weniger gläsern bist. Einige Beispiele für solche Orte:
- 1000steine Marktplatz
- Kleinanzeigen in der örtlichen Tageszeitung
- Flohmarkt
- Freundeskreis
- Sammler-/Tauschbörsen
- Aushang am Schwarzen Brett (Schule / Uni / Supermarkt / Kantine)

Ich gebe gerne zu, daß das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bei vielen meiner Vorschläge deutlich ungünstiger ist, als in der Bucht, aber die Gefahr, daß einem jemand ans Bein pinkelt, ist ebenfalls deutlich geringer.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, daß mir noch kein einziger Bricklink-Shop begegnet ist, der nach meiner Laien-Meinung den Vorgaben deutscher Rechtsprechung genügt. Meist fehlen schon die aller banalsten Dinge (Impressum, Versandkosten, Wiederrufsbelehrung). Wollen wir hoffen, daß die Rechtsverdreher noch möglichst lange einen großen Bogen um diese Special-Interest-Plattform machen, denn da warten noch reichlich Abmahngebühren auf jemanden, der die Hand aufhält...

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


Matze2903
28.12.2012, 00:27

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Nach meinen Informationen geht es auch schon dort los, .....

©®


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


Kirk
28.12.2012, 00:43

Als Antwort auf den Beitrag von legokatrin

Re: Lego verkauf?

Mir hat mal jemand gesagt nach 1 jahr ist es privat vermoegen hat mit gewerblich dann nix mehr zu tun...


ups... das hatte ich noch übersehen. Ich bin wie gesagt nur juristischer Laie, aber von so einem Gesetz habe ich noch nix gehört. Bei den eBay-Urteilen geht es meines Wissens nach ausschließlich um die Anzahl der Verkäufe. Über welchen Zeitraum Du den Kram zusammengetragen hast, ist dabei eher zweitranging, zumal es ja auch nicht mit einer Google-Suchanfrage zu überprüfen ist. Deine Verkäufe hingegen kann man sehr schön an Deinen Bewertungen ablesen...

Was allerdings sein könnte: Es gibt glaube ich einige hochspekulative Dinge (insbesondere Immobilien und ich glaube auch Aktien), für die es tatsächlich eine Haltefrist gibt. Wenn Du Immobilien nach wenigen Jahren wieder verkaufst, wird Dir ein Spekulationsgewinn unterstellt, für den Du Steuern zahlen mußt. Nach einigen Jahren fällt diese Steuer dann nicht mehr an.

Generell gilt: Mit Deinem Eigentum kannst Du anstellen, was Du möchtest (sofern Du niemandem damit schadest). Das geht im Extremfall soweit, daß es vollkommen legal ist, Euro-Scheine zu verbrennen. Schön blöd, wer's macht, aber Eigentum ist Eigentum.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


AirTrip2010
28.12.2012, 08:47

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Lego verkauf?

Wollen wir hoffen, daß die Rechtsverdreher noch möglichst lange einen großen Bogen um diese Special-Interest-Plattform machen, denn da warten noch reichlich Abmahngebühren auf jemanden, der die Hand aufhält...


Das hoffe ich auch!
Aber vielleicht suchen die dann gleich wieder das Weite, wenn sie sehen, dass die Seite auf Englisch ist - und dann denken, dass da nur US-Händler sind


LEGOVOGEL HEIßT RÜCKWÄRTS LEGOVOGEL


legokatrin
28.12.2012, 09:53

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Lego verkauf?

Hi thokas,
Danke fuer deinen tipp, ihr seid alle so nett hier im forum hab schon viele zuschriften bekommen es waere schoen wenn mir jemand am jahresende helfen koennte und ich hoffenlich dann wieder besser schlafen kann



legokatrin
28.12.2012, 09:57

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Lego verkauf?

Hi thomas,
Ja das iss alles nicht so einfach seufz...
Klar es iss mein eigentum ich hab es auch nicht gekauft um es wieder zu verkaufen... Ich wolltw z.b. 10 uruks und hatte ploetzlich 200 in der post und dann das kaufen nicht mehr unter kontrolle und jetzt mit dem ganzen zeugs durchfall kann net mehr schlafen uswl

Ich baue eine grosse lego city dachte die sachen passen prima und bin immer tiefer abgerutscht. Habe schon viele zuschriften bekommen hoffe es iss jemand dabei der mir helfen kann.

Liebe gruesse



Thomas52xxx
28.12.2012, 10:21

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

+1Re: Lego verkauf?

Bei den eBay-Urteilen geht es meines Wissens nach ausschließlich um die Anzahl der Verkäufe. Über welchen Zeitraum Du den Kram zusammengetragen hast, ist dabei eher zweitranging, zumal es ja auch nicht mit einer Google-Suchanfrage zu überprüfen ist. Deine Verkäufe hingegen kann man sehr schön an Deinen Bewertungen ablesen...

Die Urteile sind nach meinem Empfinden für die Tonne. Dennoch stehen sie im Raum und man muss sich ggf. erst mal herumschlagen. So wie ich diese in der Erinnerung hab, wird meist bei etwa "150 Bewertungen" als gewerblich geurteilt. Dabei wird nicht zwischen Käufen und Verkäufen unterschieden. Zudem wird in diesen Urteilen häufig der Zeitraum unterschlagen, in dem diese angehäuft wurden. ebay gibt es in D schon über 10 Jahre.

Ich würde empfehlen, grundsätzlich getrennte Accounts für kaufen und verkaufen anzulegen. Schon damit, dass niemand nachschauen kann wann man wo etwas gekauft hat. Und den Käufer-Account auf "privat" stellen. Das geht niemanden etwas an. Und bei Verkäufern, die > 1000 Bewertungen und 100% haben gebe ich auch keine Bewertungen mehr ab.

Die Finanzbehörden wirst Du damit nicht austricksen können, die werden ohnehin direkten Zugriff auf ebay mit entsprechenden Scripten im Einsatz haben. Aber: Wenn Die dir kommen sollten, wissen die auch, dass Du sagst, "kein Problem, dann mache ich eine Firma auf". Dafür habe ich diesen PC gekauft, haben den Internet und Telefon dafür, das Arbeitszimmer, Verpackungsmaterial usw. Zur Post fahre ich mit dem Firmenwagen. Häufst damit einen Berg kosten an, minderst Dein Haupteinkommen und stellst nach zwei Jahren fest, dass das alles keinen Sinn hat und gibst Dein GEschäft wieder auf. Da haben die überhaupt nicht von. Die Ware die Du jetzt verkaufen möchtest hast Du ganz klar für Dich und Deinen Privatbedarf gekauft.

Wenn Du hingegen zum Aldi fährst, dort das letzte Exemplar eines Super-Sonderangebots schnappst und es noch am selben Tag zu einem deutlich höhreren Preis bei ebay einstellst dann wird man Dir vermutlich gewerbliche Absichten unterstellen können.

Wenn, dann musst Du Angst vor dem Abmahnanwalt haben, der ein sinnenstellendes Kommata in den AGB findet und dann die Zahlung von Fantastilliarden fordert.

Bei Sammlungsauflösungen bist Du nach dem was ich gelesen habe nicht gewerblich. Stell Dir vor, Du hast vom Opa eine große Modelleisenbahn geerbt. Hunderte von Loks und Wagen. Verkaufst über ein halbes Jahr 1000 Artikel und nimmst dafür über 10000€ ein. Auch über ebay ist das ein Privatverkauf.

Aber wenn Du auf der sicheren Seite sein willst musst Du wohl einen Anwalt oder Steuerberater fragen. Aber auch da wird gelten. "Zwei Anwälte, drei Meinungen".

Ich würde in die Anzeigen reinschreiben, dass ich die Teile 2005 (oder wann auch immer) für meine private Sammlung gekauft habe und nun meinen Sammlungsschwerpunkt verlagere und die Teile deshalb verkaufe. Damit sollte Dir niemand ans Bein pinkeln können.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


gefällt das


Ben®
28.12.2012, 11:36

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+1Re: Lego verkauf? Das Finanzamt würde ja nur bei GEWINNEN abkassieren.

Aber: Wenn Die dir kommen sollten, wissen die auch, dass Du sagst, "kein Problem, dann mache ich eine Firma auf". Dafür habe ich diesen PC gekauft, haben den Internet und Telefon dafür, das Arbeitszimmer, Verpackungsmaterial usw. Zur Post fahre ich mit dem Firmenwagen. Häufst damit einen Berg kosten an, minderst Dein Haupteinkommen und stellst nach zwei Jahren fest, dass das alles keinen Sinn hat und gibst Dein GEschäft wieder auf. Da haben die überhaupt nicht von. Die Ware die Du jetzt verkaufen möchtest hast Du ganz klar für Dich und Deinen Privatbedarf gekauft.


Sehr guter Einwand, Thomas!

Ich möchte auch noch zu bedenken geben: das Finanzamt darf nur bei erzielten Gewinnen (und - soweit mir bekannt - bei Geschäften mit unterstellter Gewinnabsicht) die Hand aufhalten.

Wenn Katrin kaufsüchtig ist und nach überstandenem Anfall nun mit leichten Verlusten verkauft (Versandkosten, Neuware wurde zu billigerer Gebrauchtware), dann gibt es für das Finanzamt NICHTS zu holen und wollen.

Ich würde im Zuge der Steuererklärung die "Einkünfte aus Liebhaberei" (so heißt das im Steuerrecht) den "Ausgaben für Liebhaberei" gegenüberstellen (leider geht das immer nur innerhalb eines Kalenderjahres). Was Du noch in 2012 verkaufst, darfst Du in beliebiger Menge verkaufen, solange Du Einkaufsquittungen (Amazon Kauf-Zusammenfassung; Visa-Abrechnung) über höhere Beträge aus 2012 vorliegen hast.

Das geht ganz formlos - schreibe auf einen Zettel:

Anlage zur Einkommensteuererklärung


In 2012 hatte ich Einnahmen aus Liebhaberei in Höhe von: 2700 Eur. (Keine Quittungen, da Privatverkäufe - Kontoauszüge kann ich bereitstellen).

Ich hatte in 2012 Ausgaben für Liebhaberei in Höhe von: 3500 Eur (Quittungen liegen bei).

=> es sind keine Gewinne aus Liebhaberei angefallen.

Mfg

LK


Deine Ausage belegt, dass Du Summe xx.xx Eur eingenommen hast, aber das ist egal, wenn Du vorher belegbar xxx.xx ausgegeben hast. Dabei ist egal, ob deine Einkäufe Star-Wars-Lego betreffen und die Verkäufe Technic-Lego. Deine Liebhaberei ist LEGO und Du hast unterm Strich nicht an der Liebhaberei verdient. (Etwas Verdienst wäre sogar zulässig.). Der Freibetrag waren vor einigen Jahren mal ca. 1000 Eur pro Jahr (oder sogar 2000?).

Alles ohne jede Gewähr: bin weder Jurist noch Steuerberater.

Viel Glück beim loswerden der Kaufsucht - klingt echt übel mit Uruks + Technic....


[image]



mehr Bilder gibt's hier:

[image]


"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...


AirTrip2010 gefällt das


Gesamter Thread: